Kamin-Feinstaubfilter
Feinstaub-Grenzwerte gelten nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch für den heimischen Kaminofen. Dabei kann ein Kamin-Feinstaubfilter helfen, die schrittweise gesetzliche Normierung einzuhalten.
Für Kamine, die nach dem 01.02.2010 erworben wurden, gilt im Hinblick auf die Emissionswerte des Bundes-Imissionsschutzgetzes (BImSchV) in zwei Stufen:
Die erste Stufe seit dem Inkrafttreten der BImSchV am 22.03.2010, die zweite Stufe ab dem 01.01.2015. Geräte, die die erste Stufe der BImSchV erfüllen (maximal 75 mg/m³ Feinstaub) und bis zum Inkrafttreten der zweiten Stufe am 31.12.2014 installiert wurden, haben lebenslangen Bestandsschutz! So oder so erfüllt unser montierter Kaminofen die Anforderungen fürs Jahr 2017: Er emittiert weniger Staub als 40 mg/m³. Bei vorhandenen Feuerstätten muss eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder eines Schornsteinfegers die Grenzwerte bestätigen. Dieser Nachweis musste bis zum 31.12.2013 erbracht werden.
Feinstaubfilter für den Kamin: Gesetzliche Vorgaben
Kann der Besitzer eines Kamins die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen oder besitzt keinen Kamin-Feinstaubfilter, hat er drei Möglichkeiten:
- Nachrüstung der Anlage mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik.
- Austausch der alten durch eine neue, emissionsarme Feuerstätte.
- Befristeter Weiterbetrieb der Feuerstätte in Abhängigkeit vom jeweiligen Jahr der Typenprüfung, maximal bis 2024.
Eine vorhandene Feuerstätte kann aber auch ohne Einschränkungen weiterbetrieben werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Errichtung der Feuerstätte vor dem 01.01.1950.
- Wohnung wird ausschließlich mit Einzelraumfeuerungsanlagen beheizt.
- Gerät ist ein Grundofen (individuell gefertigte Einzelraumfeuerstätte als Wärmespeicherofen).
- Gerät ist ein Badeofen.
- Gerät ist ein nicht gewerblich genutzter Herd oder Backofen.
- Wie schon erwähnt – das Gerät erfüllt die erste Stufe der BImSchV.
Wie sinnvoll am Ende ein Kamin-Feinstaubfilter an modernen Kaminen ist, ist tatsächlich umstritten. Durch die sehr strengen Grenzwertkontrollen erfüllen im Prinzip alle Kamine und Öfen die Werte auch ohne Filter. Das zeigt auch, dass die BImSchV keine sofortige, sondern eine schrittweise, langfristige Anpassung der Feinstaubwerte vornimmt. Bei alten Ofen ist ein Kamin-Feinstaubfilter aber durchaus angebracht und sinnvoll.
Fotos: sidm, Archiv
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