Achtung, Strafgebühr: Wichtige Änderung beim Rundfunkbeitrag
Für rund 2,5 Millionen Deutsche könnten in der zweiten Jahreshälfte zusätzlich zum Rundfunkbeitrag Strafgebühren anfallen. Grund dafür sind Sparmaßnahmen beim Beitragsservice.
Wer sich bisher darauf verlassen hat, dass der Beitragsservice schon einen Brief schickt, wenn er Geld haben möchte, könnte jetzt ein Problem bekommen. An die Überweisung des Rundfunkbeitrags müssen Sie in Zukunft eigenständig denken. Lesen Sie hier alle Informationen zur Änderung des Rundfunkbeitrags und handeln Sie vorausschauend.
Was ändert sich beim Rundfunkbeitrag?
Die gute Nachricht: Die monatlichen Kosten des Rundfunkbeitrags steigen vorerst nicht. Um Papier- und Portokosten zu sparen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, verzichtet der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nun jedoch sukzessive auf die quartalsweise Zahlungsaufforderung per Post. Betroffen sind davon etwa 2,5 Millionen Beitragspflichtige.
Für Sie bedeutet das: Wenn nicht schon geschehen, erhalten Sie in naher Zukunft eine letztmalige Zahlungserinnerung vom Beitragsservice, in der Sie über die Änderung informiert und dazu aufgefordert werden, den Rundfunkbeitrag künftig selbstständig zu den fälligen Terminen zu bezahlen.
Wann muss ich den Rundfunkbeitrag bezahlen?
Je nach Präferenz können Sie sich laut Beitragsservice einen der folgenden Zahlungsrhythmen auswählen:
- Gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von drei Monaten (55,08€)
- Vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate (55,08€)
- Halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate (110,16€)
- Jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate (220,32€)
Wie kann ich den Rundfunkbeitrag bezahlen?
Sie können den Rundfunkbeitrag sowohl als Überweisung, per SEPA-Lastschrift oder aber in „Härtefällen“ auch in bar zahlen. Dem Schreiben des Beitragsservice liegen üblicherweise ein Überweisungsschein sowie ein Formular zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats bei. Alternativ können Sie Ihre Daten hier online übermitteln.
Praxistipp: Um in Zukunft keine Zahlungsfrist zu versäumen, sollten Sie entweder ein Lastschriftmandat erteilen oder – wenn Sie die Zahlung nicht „aus der Hand geben“ möchten – einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten.
Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?
Wer innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit die „GEZ-Gebühren“ nicht bezahlt hat, muss mit einem sogenannten Festsetzungsbescheid rechnen. Damit fällt ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragssumme an, mindestens jedoch 8,00€.
Einspruch gegen diesen Festsetzungsbescheid können Sie nur erheben, wenn Sie den Beitrag bereits gezahlt haben und einen Nachweis erbringen können, Sie in dem festgesetzten Zeitraum nicht anmeldepflichtig waren, von der Beitragspflicht befreit sind oder Anspruch auf eine Ermäßigung haben, die auf dem Bescheid nicht berücksichtigt wurde.
Wer den rückständigen Beitrag weiterhin nicht zahlt, muss mit einer Konto- oder Lohnpfändung oder einer Zwangsvollstreckung rechnen. Das ist dann nicht mehr Sache des Beitragsservice, sondern der Länder, Kommunen oder Gemeinden – dementsprechend unterschiedlich können die Maßnahmen auch aussehen. Einige Kommunen vergehen sich dann sogar an Ihrem Auto, wie das VIdeo oben zeigt!
Wer muss „GEZ“ nicht zahlen?
Was viele Deutsche gar nicht wissen: Nicht jeder ist automatisch verpflichtet, die monatlichen Rundfunkbeiträge zu zahlen. Die „GEZ“ nicht zahlen, brauchen zum Beispiel Menschen, die …
- …Hilfe zum Lebensunterhalt
- …eine Grundsicherung im Alter
- …Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
- …Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- …Ausbildungsförderung
- …Berufsausbildungsbeihilfe
- …Ausbildungsgeld für behinderte Mensche
- …Hilfe zur Pflege
- …Pflegezulagen
- …Leistungen nach dem SGB VIII (KjHG) oder Blindenhilfe SGB XII
…empfangen sowie Menschen mit Erwerbsminderung, Sonderfürsorgeberechtigte, Taubblinde und nicht eindeutig definierte Härtefälle.
Darüber hinaus können Haushalte, denen keine Befreiung zusteht, unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der „Rundfunkgebühr“ erhalten – Sie zahlen dann statt den monatlichen 18,36€ nur 6,12€. Welche Voraussetzungen das sind und wie Sie eine „GEZ“-Befreiung oder eine Ermäßigung der Gebühr beantragen können, erklären wir Ihnen hier:
Kann ich den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen?
Eine zweite Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag steuerlich abzusetzen, besteht bei einem Zweitwohnsitz, denn seit Mitte Juli 2018 gilt nicht mehr die altbekannte Regel: Ein Haushalt = Ein Rundfunkbeitrag. Pendlerwohnungen, aber auch Ferienwohnungen, Gartenlauben und Datschen gelten als diejenigen Nebenwohnungen, für die Sie eine Befreiung beantragen können. Das funktioniert ganz einfach über das Online-Formular des Beitragsservice.
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