Rundfunkbeitrag

GEZ: Alle wichtigen Informationen zum Rundfunkbeitrag

Wer erst einmal aus dem Elternhaus raus ist, hat schnell die GEZ am Hals – erfahren Sie hier, was Sie zum Thema Rundfunkbeitrag wissen müssen.

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Video: Glutamat

GEZ, Rundfunkbeitrag, Beitragsservice, Rundfunkgebühren – bei diesem ganzen Wirrwarr blickt doch niemand mehr durch. Das verbirgt sich dahinter:

Bis Ende 2012 war die sogenannte Gebühreneinzugzentrale (kurz: GEZ) für den Einzug der Rundfunkgebühren zuständig. GEZ beschreibt also nicht die Gebühr an sich, sondern die Einrichtung, an die diese geht. 2013 wurde diese Einrichtung dann in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice umbenannt. Und mit ihr bekam auch der monatliche Beitrag eine neue Bezeichnung: Seit Januar zahlen wir keine Rundfunkgebühren mehr, sondern den Rundfunkbeitrag

Was ist der Rundfunkbeitrag und warum brauchen wir ihn?

Über den Rundfunkbeitrag wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert. Das ist deshalb so wichtig, weil so gewährleistet werden kann, dass wir in Deutschland eine von wirtschaftlichen und politischen Interessen unabhängige Presse besitzen. Während private Sender maßgeblich auf Einschaltquoten sowie Werbeeinnahmen angewiesen sind, profitiert der öffentlich-rechtliche Rundfunk also von einer solidarischen Finanzierung.

Damit gehen für ihn jedoch auch klare Pflichten einher, die im Medienstaatsvertrag festgeschrieben sind. Dazu gehört der Auftrag einer unabhängigen Grundversorgung der Gesellschaft mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung und die Aufgabe, als Medium zur Entfaltung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu agieren. Inwiefern den öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland dies gelingt und ob der Rundfunkbeitrag in seiner Form noch zeitgemäß ist, kann und wird durchaus diskutiert und kritisiert.

Wer muss den Rundfunkbeitrag bezahlen und wer kann sich befreien lassen?

Grundsätzlich sind alle in Deutschland gemeldeten Bürger und Bürgerinnen ab 18 Jahren verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Allerdings nur, wenn sie auch eine eigene Wohnung haben. Denn seit der Änderung von Rundfunkgebühren zu Rundfunkbeitrag gilt: Eine Wohnung, ein Rundfunkbeitrag. Einigen Menschen wird jedoch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag gewährt – und zwar all denjenigen, die …

  • … Hilfe zum Lebensunterhalt …
  • … eine Grundsicherung im Alter oder Erwerbsverminderungsrente…
  • … Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II…
  • … Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz…
  • … eine Ausbildungsförderung oder Berufsausbildungsbeihilfe…
  • … Ausbildungsgeld für behinderte Menschen…
  • … Hilfe zur Pflege oder Pflegezulagen…
  • … Leistungen nach dem SGB VIII (KjHG)…
  • … Blindenhilfe SGB XII…
  • … Sonderfürsorgeberechtigte…
  • … Taubblinde…

… erhalten oder sind. Auch nicht eindeutig definierte Härtefälle können zu einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag führen. Ein solcher Antrag ist auch ohne den Bezug von Sozialleistungen möglich – die Prozesse sind in der Regel jedoch langwierig und ein Erfolg vor dem Gericht vergleichsweise selten. 

Rundfunkbeitrag
In Deutschland besteht Rundfunkbeitragspflicht – aber was heißt das, warum brauchen wir das und wieso gelten für manche Personen Ausnahmen? Foto: iStock/ollo

Weitere Informationen zur Befreiung und Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, finden Sie hier:

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Seit der Erhöhung zum August 2021 beträgt der monatliche Beitrag 18,36 € pro Haushalt. Die Zahlung können Sie entweder jeweils für drei Monate (55,08 €), halbjährlich im Voraus (110,16 €) oder jährlich im Voraus (220,32 €) per SEPA-Lastschrift oder Überweisung tätigen. 

Mindestens bis 2024 bleibt die aktuelle Beitragshöhe bestehen, jedoch wird in einem Interview mit dem Vorsitzenden der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten schon deutlich: Aufgrund der gegenwärtigen Inflationsrate ist eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags nicht unwahrscheinlich. 

Was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht zahlt?

Wer die Zahlungsfrist versäumt, erhält nicht zwangsweise eine Zahlungserinnerung. Mit Erhalt eines sogenannten Festsetzungsbescheids wird ein Säumniszuschlag von 1% der rückständigen Beitragsschuld (mindestens 8 €) fällig. Wer das Lastschriftverfahren nutzt, vermeidet solche zusätzlichen Gebühren.

Noch schlimmere Folgen riskieren Sie, wenn Sie die Mahnungen vom Beitragsservice ignorieren:

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Video: wochit

Rundfunkbeitrag – Was ändert sich beim Umzug?

Wer als volljährige, in Deutschland gemeldete Person das erste Mal umzieht und sich beim Einwohnermeldeamt ummeldet, bekommt meistens recht schnell im Anschluss Post vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Um Ihre Beitragspflicht zu überprüfen, müssen Sie einen Antwortbogen ausfüllen und an die zuständige Behörde zurückschicken. Alternativ können Sie sich auch online im Service-Portal anmelden. Bei Umzug sollten Sie Ihre dem Beitragsservice Ihre neue Adresse mitteilen, um sicherzugehen, dass die Ummeldung Ihres Beitragskontos reibungslos abläuft. 

Mehr Infomationen darüber, wann Sie sich beim Beitragsservice anmelden, ummelden oder abmelden können und müssen, haben wir im folgenden Artikel für Sie zusammengefasst:

An wen geht der Rundfunkbeitrag?

Zu den durch den Rundfunkbeitrag finanzierten Fernseh- und Radiosendern zählen die neun Landesrundfunkanstalten der ARD (BR, hr, MDR, NDR, Radio Bremen, rbb, SR, SWR und WDR), sowie das ZDF, das Deutschlandradio und werbefreie Gemeinschaftsproduktionen von ARD und ZDF (Arte, KiKa, Phoenix, 3Sat, funk). Neben den öffentlich-rechtlichen Sendern, entfällt ein Teil auf die Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht des privaten Rundfunks zuständig sind.

Der aktuelle Beitrag von 18,36 € verteilt sich wie folgt: 12,87 € entfallen auf die ARD und deren Landesrundfunkanstalten, 4,69 € auf das ZDF, 0,54 € auf das Deutschlandradio und 0,35 € auf die Landesmedienanstalten.

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