Rundfunkbeitrag anmelden, ummelden & abmelden
Von der GEZ abmelden? Was sich für viele wie Wunschdenken anhört, ist in einigen Fällen sogar dringend notwendig.
Keine Lust mehr auf eine Mitgliedschaft beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice? So einfach ist es leider nicht, denn in Deutschland gilt die Rundfunkbeitragspflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können oder müssen Sie sich oder Ihre Wohnung jedoch bei der GEZ anmelden, ummelden oder abmelden. Wann das der Fall ist und wie Sie Änderungen bei der Zahlung der Rundfunkabgabe vornehmen, erfahren Sie hier von A-Z.
Praxistipp: Manchmal weiß man gar nicht, dass man keine Rundfunkgebühren zahlen muss, obwohl man sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen könnte! Prüfen Sie gleich, ob Sie zu einer Befreiung von der Rundfunkabgabe berechtigt sind >>
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Muss man sich bei der GEZ anmelden?
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gleicht seine Daten mit den von den Einwohnermeldeämtern übermittelten Informationen ab. Deshalb erhalten Sie normalerweise Post, sobald Sie Sie nach Ihrem 18. Geburtstag in eine neue Wohnung ziehen und sich ummelden. Neben einem Informationsschreiben erhalten Sie einen Antwortbogen, in den Sie Ihre Daten und Ihre bevorzugte Zahlungsweise eintragen. Alternativ können Sie die Anmeldung aber auch über dieses Online-Formular durchführen. Wichtig: Eine Anmeldung beim Beitragsservice heißt noch nicht, dass Sie den Rundfunkbeitrag auch zahlen müssen. Geben Sie unbedingt an, wenn Sie mit einem weiteren Beitragszahler in einer Wohnung leben.
Einmal angemeldet hat sich das Thema Rundfunkbeitrag für den Nutzer der öffentlich-rechtlichen Medienangebote (Radio, Fernsehen, Mediatheken, Podcasts und Internetangebote) erledigt. Est bei einem Umzug muss man wieder tätig werden.
Im Moment gleicht der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio seine Bestandsdaten ab: Erhalten Sie Post von der ehemaligen Gebühren-Einzugs-Zentrale, sollten Sie den Brief auch öffnen und beantworten … sonst droht unter Umständen ein Bußgeld!
GEZ-Gebühren 2022: Wie viel Rundfunkbeitrag muss ich zahlen?
Seit August 2021 fällt ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat an. Die maßgebende Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV). In ihm wird die Höhe des zu erhebenden neuen Rundfunkbeitrags geregelt.
Diese Erhöhung von zuvor monatlich 17,50 Euro darf nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur eine Zwischenlösung sein, bis die Politik sich auf einen neuen Medienstaatsvertrag geeinigt hat. Die Rundfunkgebühren für 2022 in Höhe von 18,36 pro Monat und Privathaushalt werden vierteljährlich – in der Regel zur MItte des Quartals – vom ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice eingezogen: Man zahlt 2022 also im Febraur, Mai, August, November jeweils 55,08 Euro an GEZ-Gebühren.
Wer die Schreiben des Beitragsservice gehäuft ignoriert, riskiert übrigens nicht nur Bußgelder. Sehen Sie im Video, zu welchen Mitteln einige Kommunen greifen:
Praxistipp: Die GEZ-Gebühren für Unternehmen beginnen bereits bei 6,12 Euro pro Monat. Die Berechnung ist allerdings detailreich: Für Firmenwagen, Größe der Betriebsstätte und Anzahl der MItarbeiter werden Aufschläge verlangt, für Kleinbetriebe, Handwerker und Soloselbstständige sind Rabatte möglich (etwa ist das erste Auto beitragsfrei). Hier gibt es detaillierte Informationen und Berechnungsbeispiele für den Rundfunkbeitrag von Unternehmen >>
Wann muss man sich bei der GEZ ummelden?
Eine Ummeldung beim Beitragsservice müssen Sie dann vornehmen, wenn sich relevante Daten verändern. Dazu gehört zum Beispiel Ihr Name, Ihre Adresse oder Ihre Bankverbindung. Meistens ist eine Ummeldung nötig, wenn Sie in eine andere Wohnung umziehen. Wenn Sie hier online die Änderungen angeben, kann sichergestellt werden, dass Ihre Beitragspflicht für die alte Adresse rechtzeitig eingestellt wird und Sie stattdessen den Beitrag für Ihre neue Wohnung zahlen.
Wann kann man sich bei der GEZ abmelden?
Bei der GEZ kündigen – das können höchstens die Angestellten des Beitragsservice. Für Beitragszahler ist eine Abmeldung nur in seltenen Fällen möglich und nötig.
GEZ bei Umzug abmelden
Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt und nicht pro Person gezahlt. Deshalb können Sie sich beim Beitragsservice abmelden, wenn Sie in eine WG oder Wohnung mit einem anderen Beitragszahler ziehen. Dazu müssen Sie im Online-Antrag die Beitragsnummer Ihres zahlenden Mitbewohners angeben und eine Kopie der Abmeldung Ihres bisherigen Wohnsitzes beilegen. Auch wer einen Auslandsaufenthalt oder einen permanenten Umzug ins Ausland plant, kann – sofern Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind – die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einreichen.
GEZ im Todesfall abmelden
Wenn ein Beitragszahler stirbt, muss das Konto ebenso abgemeldet werden. Der Kündigung muss als Nachweis eine Sterbeurkunde beigelegt werden. Wohnte die verstorbene Person mit einer oder mehreren anderen Personen zusammen, müssen Sie das Beitragskonto gegebenenfalls auf die Hinterbliebenen ummelden.
GEZ bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung abmelden
Sollten Sie oder eine angehörige Person in eine Pflegeeinrichtung oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen, kann das Beitragskonto gekündigt werden. Menschen, die vollstationär in einer solchen Einrichtung wohnen, sind nicht nur von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreit, sondern gar nicht erst anmeldepflichtig.
GEZ für die Zweitwohnung abmelden
Verfügen Sie als Beitragszahler oder Ehepartner eines Beitragszahlers neben Ihrer Hauptwohnung über eine Nebenwohnung, können Sie sich von der Beitragspflicht für Ihre Zweitwohnung befreien lassen. Denn es gilt zwar: Eine Wohnung = ein Rundfunkbeitrag, doch doppelt müssen Sie die Gebühr nicht bezahlen.
Wie meldet man sich beim Beitragsservice ab?
Zum Abmelden Ihres Beitragskontos ist im Normalfall kein förmliches Schreiben per Post nötig. Alle benötigten Formulare finden Sie online. Möchten Sie sich oder eine andere Person wegen eines Umzugs in eine neue Wohnung mit Beitragszahler, eines Umzugs ins Ausland oder aufgrund eines Sterbefalls abmelden, finden Sie hier das richtige Online-Formular. Geben Sie Ihre eigene Wohnung wegen eines Umzugs in eine Pflegeeinrichtung oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung auf, können Sie Ihr Konto hier abmelden. Nutzen Sie Ihre neue Adresse nur als Nebenwohnung, können Sie sich hier von der Rundfunkgebühr befreien lassen.
Beachten Sie, dass Sie alle nötigen Nachweise an den Beitragsservice direkt mitschicken, um lange Prozeduren zu vermeiden. Dazu zählen Melde- und Abmeldebescheinigungen, Sterbeurkunden, Zweitwohnungssteuerbescheide, etc.).
Gibt es eine Kündigungsfrist beim Abmelden?
Für den Rundfunkbeitrag gibt es zwar keine Kündigungsfrist, die Befreiung von der Beitragspflicht gilt aber ab dem Folgemonat. Direkt nach dem Umzug GEZ abzumelden, lohnt sich also, um nicht unnötig weiter zu zahlen.
Befreien statt abmelden: So müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Eine Abmeldung des eigenen Beitragskontos ist nur selten möglich, sehr viel häufiger besteht jedoch ein Anspruch auf eine Ermäßigung oder die Befreiung von der Beitragspflicht. Bei einer Ermäßigung müssen Sie nur noch ein Drittel des eigentlichen Beitrags bezahlen – also 6,12 € pro Monat.
Wer von der Rundfunkbeitragspflicht befreit ist, erhält die Dienste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks komplett gratis. Tatsächlich zahlen rund die Hälfte aller Menschen, die eigentlich Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung haben, trotzdem Gebühren. Ob das auch auf Sie zutrifft, können Sie im folgenden Quiz ganz einfach herausfinden:
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