Selbstauskunft für Mieter

Mieterselbstauskunft: Welche Fragen darf der Vermieter stellen?

Ein Umzug birgt viele Herausforderungen. Neben Umzugskosten, Sonderurlaub beantragen und diversen Schönheitsreparaturen beim Auszug kommt beim Umzug in eine neue Mietwohnung auch die Mieterselbstauskunft auf einen zu.

Video Platzhalter
Video: Glutamat

Ganz gleich, ob große Wohnungsgesellschaft oder privater Vermieter, vor Abschluss eines Mietverhältnisses wird in der Regel eine Mieterselbstauskunft verlangt. Diese dient in erster Linie dem Vermieter als Absicherung. Er erhält dadurch wichtige Informationen zur finanziellen und familiären Lage seines zukünftigen Mieters. Das heißt jedoch nicht, dass Sie sich als Mieter jede Frage gefallen lassen müssen. Wir klären auf, wieso eine Selbstauskunft für Mieter und Vermieter sinnvoll ist, was in der Mieterselbstauskunft stehen muss und was auf keinen Fall abgefragt werden darf.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Der Name ist Programm: In der Mieterselbstauskunft gibt der Mieter selbst dem Vermieter Auskunft über sich. Sie dient dazu, dem Vermieter die Wahl des künftigen Mieters zu erleichtern, indem die finanzielle und familiäre Situation des Mieters mit den Mietbedingungen abgeglichen wird. So kann der Vermieter etwa feststellen, ob der Mieter in der Lage ist, die Miete zu bezahlen, wie viele Personen in das Mietobjekt einziehen werden und ob sich unter den neuen Bewohnern auch Haustiere befinden.

Mieterselbstauskunft erteilen
Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, muss man meist eine Mieterselbstauskunft vorlegen. Foto: iStock / gopixa

Mieterselbstauskunft: Vorlage

Viele Vermieter haben es sich zur Angewohnheit gemacht, Mieterselbstauskunft-Vorlagen bei der Wohnungsbesichtigung auszulegen. So hat jeder Mietinteressent die Möglichkeit, gleich vor Ort sämtliche Angaben zu machen.

Selbstauskunft für Mieter

Umfang: 2 Seiten - kostenlos!

PDF herunterladen >> (48.46 KB)
Mieterselbstauskunft erteilen
Foto: iStock / gopixa

Da dies jedoch nicht immer der Fall ist, stellen wir Ihnen hier ein Mieterselbstauskunft-Formular als kostenloses PDF-Download zur Verfügung. Sind Sie auf Wohnungssuche, lohnt es sich, stets ein ausgefülltes Exemplar bei jeder Wohnungsbesichtigung griffbereit zu haben. So sparen Sie Zeit, sollte der Vermieter keine Vorlage bereitstellen und zeigen Initiative.

Warum eine Mieterselbstauskunft wichtig ist

Da die finanziellen Schäden mitunter sehr hoch sein können, wenn ein Mieter sich weigert, seine Mietkosten zu begleichen, hat jeder Vermieter ein berechtigtes Interesse daran, im Voraus so viel wie möglich über seinen zukünftigen Mieter zu erfahren. Die Selbstauskunft des Mieters dient dem Vermieter daher einerseits als finanzielle Absicherung. Durch sie kann festgestellt werden, ob ein festes Anstellungsverhältnis vorliegt und der Mieter mit seinem Nettogehalt die Miete bezahlen kann oder ob wahlweise die Mietkosten vom Sozialamt übernommen werden. Außerdem erhält der Vermieter so Auskunft über die familiäre Situation seines potenziellen Mieters. Schließlich möchte ein Vermieter wissen, ob Sie vorhaben als Single oder mit einer dreiköpfigen Familie in die 2-Zimmer-Wohnung zu ziehen. Auch die Frage nach Haustieren spielt nach wie vor für viele Vermieter eine große Rolle.

Ist eine Mieterselbstauskunft Pflicht?

Ganz klar: Nein, gesetzlich gibt es keine Pflicht, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen. Sie können daher jegliche Angaben verweigern. Da das Vorgehen jedoch mittlerweile zum Standard gehört, verspielt man häufig seine Chance auf das Mietobjekt, wenn man sich weigert, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen. Schließlich steht es auch dem Vermieter frei, sich seinen Mieter auszusuchen und jemand, der sich bereits vorm Eingehen des Mietverhältnisses querstellt, wird weniger gute Chancen haben, einen Mietvertrag zu erhalten. Möchten Sie den Vermieter besonders von sich überzeugen, sollten Sie daher bereits eine ausgefüllte Selbstauskunft zum Besichtigungstermin mitbringen.

Wo ist das Wohnen besonders teuer? Das Video verät es Ihnen:

Video Platzhalter
Video: Glutamat

Was steht in der Mieterselbstauskunft?

Grundsätzlich sollten in der Mieterselbstauskunft nur Daten erfasst werden, die das potenzielle Mietverhältnis betreffen. Laut der EU-Datenschutzgrundverordnung müssen erhobene Daten immer „dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt werden“ (Art. 5 DSGVO). Daher müssen Sie die Mieterselbstauskunft auch erst erbringen, wenn Sie die Wohnung gesehen haben und ein Interesse daran haben, diese zu mieten.

Welche Daten darf der Vermieter in der Mieterselbstauskunft verlangen?

Da der Vermieter nur berechtigt ist, Fragen zu stellen, die das Mietverhältnis betreffen, sollten Sie auch nur derartige Fragen beantworten. Dazu gehören etwa:

  • Fragen zur Person: Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Fragen zur finanziellen Lage: Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen? Liegt ein Insolvenzverfahren vor? Trägt ein Grundsicherungsträger die Mietkosten? Haben Sie Mietschulden?
  • Fragen zum Arbeitsverhältnis: Wo arbeiten Sie? Wie lange arbeiten Sie bereits dort?
  • Fragen zum Mietverhältnis: Wie viele Personen ziehen ein und wie alt sind diese? Haben Sie Haustiere? Rauchen Sie?

Welche Fragen darf der Vermieter in der Mieterselbstauskunft nicht stellen?

Fragen, die darüber hinaus gehen, darf der Vermieter nicht stellen und sollten daher auch nicht von Ihnen beantwortet werden. Dazu zählen folgende Fragen:

  • persönliche Fragen: Sind Sie schwanger? Möchten Sie heiraten? Welche Musik hören Sie gerne?
  • politische Fragen: Sind Sie Mitglied in einer Partei/einer Gewerkschaft/einem Verein?
  • medizinische Fragen: Sind Sie chronisch krank? Liegt eine Behinderung vor?
  • rechtliche Fragen: Sind Sie vorbestraft? Wird gegen Sie strafrechtlich ermittelt?

Sowie Fragen, die die religiöse Zugehörigkeit, die Nationalität, die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität betreffen.

Praxistipp: In einigen Fällen sind Sie als Mieter in der Pflicht, einen potenziellen Vermieter ungefragt aufzuklären. Dies ist etwa der Fall, wenn die Miete 75% Ihres Nettoeinkommens übersteigt, wenn die Kosten der Miete vom Sozialamt oder einem anderen Grundsicherungsträger übernommen werden und wenn gegen Sie ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Mieterselbstauskunft: falsche Angaben

Darf man in der Mieterselbstauskunft lügen? Das kommt darauf an: Haben Sie bei einer zulässigen Frage oder bei einer unzulässigen Frage gelogen? Bei zulässigen Fragen sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten. Erfährt der Vermieter, dass Sie gelogen haben, kann dies zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Bei unzulässigen Fragen dürfen Sie lügen, ohne dass dies Folgen für Sie hat. Anstatt dies zu tun, sollten Sie den Vermieter jedoch lieber damit konfrontieren oder die Fragen schlicht nicht beantworten.

Praxistipp: Die Frage nach einem großen Haustier, das die Nachbarn stören könnte, ist zulässig und muss daher wahrheitsgemäß beantwortet werden. Kleintiere müssen jedoch nicht angegeben werden. Zieht Ihr Hamster mit Ihnen ein, müssen Sie das daher nicht offenlegen, soll Ihre Dogge mit einziehen, sollten Sie dies dem Vermieter hingegen mitteilen.

Welche Dokumente benötige ich neben einer Mieterselbstauskunft?

Zur Besichtigung reicht meist der Personalausweis aus, sowie der Wohnberechtigungsschein, sofern es sich um eine vom sozialen Wohnungsbau geförderte Wohnung handelt. Erst wenn Interesse an dem Mietobjekt besteht, benötigt der Vermieter die Mieterselbstauskunft. Für den Fall der Fälle können Sie eine solche bereits ausgefüllt zum Besichtigungstermin mitnehmen. Für den Vertragsabschluss benötigen Sie zudem einen Einkommensnachweis sowie möglicherweise eine SCHUFA-Eigenauskunft und eine Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit.

Praxistipp: Informationen über Sie von Dritten darf sich der Vermieter nicht ohne Ihre Einwilligung einholen. Das schließt eine SCHUFA-Auskunft sowie eine Auskunft Ihrer vorherigen Vermieter ein. Diese Informationen müssen Sie daher entweder selbst einholen oder explizit zustimmen, dass Ihr zukünftiger Vermieter sich die Informationen besorgen darf.

Das könnte Sie auch interessieren ...