Vermieterbescheinigung ist Pflicht
Seit dem 1. November 2015 ist die Ummeldung wieder etwas komplizierter und eine Vermieterbescheinigung Pflicht: "Wenn ein Mieter in eine neue Wohnung zieht, muss er sich von seinem neuen Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausstellen lassen", sagt Claus O. Deese vom Mieterschutzbund e. V.
Das kommt Ihnen bekannt vor? Richtig: Vor Jahren wurde diese Vermieterbescheinigung abgeschafft. Nun braucht man sie wieder. "Die Bundesregierung möchte mit dem neuen Gesetz das Melderecht vereinheitlichen und darüber hinaus Scheinanmeldungen verhindern", so Deese. "Man möchte verhindern, dass mit Falschanmeldungen unter Adressen, in denen gar keiner wohnt, Straftaten begangen werden können."
Wann braucht man eine Vermieterbescheinigung?
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Erfolgt das nicht, drohen Strafen bis zu 1000 Euro. Das kann auch den Vermieter betreffen, wenn er die Bescheinigung nicht innerhalb der zwei Wochen ausstellt. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel: Wer weniger als sechs Monate in einer neuen Wohnung leben wird, kann unter der Adresse gemeldet bleiben, unter der er aktuell gemeldet ist. Auch bei längeren Aufenthalten in Krankenhäusern, Rehazentren oder ähnlichen Einrichtungen ist die Vermieterbescheinigung nicht erforderlich.
Vermieterbescheinigung auch bei Umzug ins Ausland nötig
"Wer allerdings ins Ausland zieht, muss sich den Auszug vom Vermieter bestätigen lassen und sich bei der zuständigen Behörde abmelden", erklärt Deese. Umgekehrt müssen Touristen aus dem Ausland sich erst nach drei Monaten in Deutschland anmelden. Sofort melden muss man sich, wenn man für längere Zeit bei Verwandten, Freunden oder zur Untermiete wohnt. Dann sind diese Personen die Wohnungsgeber und müssen die Bescheinigung ausstellen.
Folgende Angaben müssen sich in der Vermieterbescheinigung finden: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, also des Vermieters, Bescheinigung von Aus- oder Einzug mit Datum, Anschrift der Wohnung und Namen der neuen meldepflichtigen Personen. Eine Vorlage dazu finden Sie auf vielen Internetseiten. Die Bestätigung wird vom Vermieter ausgefüllt und muss vom Mieter zusammen mit dem Reisepass oder Personalausweis beim zuständigen Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug vorgelegt werden.
Vermieterbescheinigung: Vordruck als pdf
Viele Vermieter sind noch immer "überrascht" von der neuen Regelung und haben selbst keinen Vordruck für eine Vermieterbescheinigung vorliegen – vor allem private Vermieter, die nicht regelmäßig neu vermieten. Hier kann man als zukünftiger Mieter vorarbeiten und selbst einen Vordruck der Vermieterbescheinigung zur Wohnungsübergabe mitbringen. Vorlagen für die Vermieterbescheinigung gibt es im Internet >>
Was man beim Umzug beachten sollte, zeigt das Video:
Aber Achtung: Viele Kommunen akzeptieren ausschließlich den Vordruck zur Vermieterbescheinigung, die die Stadt oder Gemeinde auf ihrer eigenen Hompage zur Verfügung steht. Nachvollziehbar ist diese unnötige Einschränkung zwar nicht, man sollte sich aber daran halten, weil es sonst spätestens bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt (Bürgeramt, ...) zu Problemen kommt.
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