Übergabeprotokoll Mietwohnung

Umzugsratgeber: Wohnungsübergabe protokollieren

Ob beim Ein- oder Auszug, ein Übergabeprotokoll ist wichtig, damit Sie sich später nicht mit dem Vermieter über den Wohnungszustand streiten. Welche Dinge Sie unbedingt im Übergabeprotokoll einer Mietwohnung festhalten sollten, um späteren Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden, erfahren Sie hier:

Umzugsratgeber: Wohnungsübergabe protokollieren
Sie sollten ein Übergabeprotokoll machen, um später Streit über den Zustand der Mietsache bei Einzug zu vermeiden. Foto: © tina7si / Fotolia.com
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Ein Übergabeprotokoll stellt sicher, dass Mängel in der Wohnung festgehalten sind. Besonders beim Einzug ist es wichtig diese aufzuschreiben, da es sonst beim Auszug dazu kommen kann, das der Vermieter denkt, dass Sie für Schäden verantwortlich sind. Deswegen sollten Sie bereits beim Einzug genau darauf achten, wo Mängel sind. Gehen Sie am besten durch jeden Raum und schauen Sie gründlich. Gibt es Kratzer in Türen? Blättert irgendwo die Tapete ab? Gibt es kleinere Schäden im Waschbecken? Was Sie sonst noch bei einem Übergabeprotokoll in einer Wohnung beachten sollten, erfahren Sie hier.

Übergabeprotokoll für den Auszug

Bei einem Auszug empfiehlt es sich ein Wohnungs-Übergabeprotokoll mit dem Vermieter anzufertigen.

Dabei werden der Zustand der einzelnen Wohnräume und eventuelle Mängel schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben. Der Vermieter kann so den Mieter bei einem späteren Auszug nicht für Schäden verantwortlich machen, die nicht im Protokoll festgehalten sind. Fest steht: Mängel, die nicht protokolliert wurden, gehen zu Lasten des Vermieters.

Weigert sich der Vermieter generell ein Protokoll zu erstellen, sollten Mieter die Wohnung zur Sicherheit von einem Dritten begutachten lassen. Das muss nicht zwingend ein Fachmann, sondern kann auch ein Freund oder Nachbar sein. Wichtig sind aber Datum und Unterschrift. Sinn des Übergabeprotokolls ist es, den Zustand einer Wohnung beweissicher festzuhalten, um spätere Auseinandersetzungen mit dem Vermieter bezüglich des Zustands der Wohnung zu vermeiden. Wichtig: Spuren gebrauchsgerechter Abnutzung sind keine Mängel – sie gehören nicht ins Übergabeprotokoll.

Bei einem Auszug ist auch wichtig, dass die Wohnung besenrein ist. Aber was genau bedeutet das? Das Video erklärt es: