GEZ Befreiung

Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung

Viel zu viele Menschen zahlen trotz Recht auf GEZ-Befreiung den Rundfunkbeitrag – informieren Sie sich hier über Ansprüche, Antragstellung und Ausnahmen, um nicht mehr zu zahlen, als Sie müssen!

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Video: Glutamat

Rund 3 Millionen Menschen sind laut Angaben des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice von der Rundfunkbeitragspflicht in Teilen oder vollständig befreit. Mit Blick auf die Zahlen der in Deutschland berechtigten Personen ist das ein erschreckendes Ergebnis. Wovon der öffentlich-rechtliche Rundfunk Jahr für Jahr profitiert, sorgt bei vielen Menschen in Deutschland am Ende des Monats für Bauchschmerzen.

Gründe für die vergleichsweise geringe Personenzahl mit GEZ Befreiung oder Ermäßigung finden sich höchstwahrscheinlich in mangelnder Aufklärung. Damit das keine Hürde mehr darstellt, erklären wir Ihnen, welche Kriterien für eine GEZ Befreiung und Ermäßigung erfüllt sein müssen, ob Sie vielleicht auch einen Anspruch haben und wie Sie den Antrag stellen können.

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Sie haben keine Zeit, hier lange weiterzulesen? Dann machen Sie einfach schnell das Quiz und finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags haben:

Wer kann von GEZ Gebühren befreit werden?

18,36 € monatlichen Rundfunkbeitrag verlangt der Beitragsservice von allen in Deutschland gemeldeten Bürgerinnen und Bürgern ab 18 Jahren. Dem einen ein lästiger Dorn im Auge, reißt es anderen regelmäßig ein großes Loch ins Portemonnaie. Deshalb können sich bestimmte Personengruppen von der Beitragspflicht befreien lassen: Dazu zählen alle Personen, die Sozialleistungen (Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Ausbildungsförderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Pflegezulagen, etc.) beziehen sowie Sonderfürsorgeberechtigte und taubblinde Menschen.

GEZ-Befreiung
Bei den aktuellen Preisentwicklungen werfen wir einen ganz besonders genauen Blick auf unsere Ausgaben – vielleicht lassen sich die 18,36€ Runfunkbeitrag ja sparen? Foto: iStock/Liderina

Praxistipp: Wenn Sie es versäumt haben, trotz eines Anspruchs, die Befreiung zu beantragen, kann diese auch rückwirkend für bis zu drei Jahre geltend gemacht werden. Entweder geben Sie dies online bei der Antragstellung an oder Sie setzen einfach ein formloses Schreiben an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice auf und schicken alle relevanten Nachweise als Kopien mit.

Aber selbst wer keine der genannten Sozialleistungen erhält – zum Beispiel aufgrund einer geringfügigen Überschreitung der jeweiligen Bedarfsgrenze – kann in die Kategorie der „besonderen Härtefälle" fallen und somit den Anspruch auf eine GEZ-Befreiung erhalten. Außerdem ist es in einigen wenigen Fällen möglich, das eigene Beitragskonto bei der GEZ ganz einfach abzumelden – ob das auf Sie zutrifft, erfahren Sie im folgenden Artikel:

Wie und wo beantragt man die GEZ-Befreiung?

Die Befreiung von der Beitragspflicht können Sie ganz einfach online beantragen. Im Online-Antrag führen Sie den Grund für Ihre Befreiung auf und geben Ihre Kontaktdaten an. Das Formular können Sie anschließend ausdrucken und unterschrieben samt lesbarer Kopien der erforderlichen Nachweise postalisch an den Beitragsservice schicken. Die Adresse des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice lautet: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Die Beantragung der Befreiung ist sehr wichtig. Nur mit einer Befreiungsbescheinigung können Sie die Zahlung an den Beitragsservice einstellen. Mit welchen heftigen Maßnahmen Sie rechnen müssen, wenn Sie einfach so aufhören zu zahlen, sehen Sie im Video:

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Video: wochit

Wer kann eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten?

Neben der vollständigen Befreiung von der Finanzierung der öffentlich-rechlichen Sender, wird einigen Personengruppen die Zahlung eines ermäßigten Rundfunkbeitrags gewährt. Dazu zählen Sehbehinderte oder hörgeschädigte Menschen sowie behinderte Personen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 beträgt und deren Behinderung die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen ständig verhindert. Zudem muss das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein.

Wie hoch ist die Ermäßigung?

Wird eine Ermäßigung gewährt, beträgt der Beitrag nur noch ein Drittel der regulären Rundfunkgebühren. Aktuell beläuft sich der GEZ-Beitrag für ermäßigte Personen auf 6,12 € im Monat.

Wie und wo beantragt man die GEZ-Ermäßigung?

Ebenso wie die Befreiung, können Sie das Formular zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags online ausfüllen, ausdrucken und auf dem Postweg an die zuständige Stelle schicken. Legen Sie auch hier eine lesbare Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises, der ärztlichen Bescheinigung und weiteren notwendigen Dokumenten bei.

Wohngemeinschaft, Partnerschaft & Co. – Gilt die Befreiung auch für Sie?

Selbst wenn Sie mit einer einkommensschwachen oder behinderten Person in einer Wohnung leben, kommen Sie in der Regel nicht um das Zahlen des Rundfunkbeitrags herum. Ausnahmen gibt es: Wenn Sie mit der betroffenen Person verheiratet sind oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihr leben oder wenn diese ihr Kind und jünger als 25 Jahre alt ist.

Wie befreit man sich von der Beitragspflicht für die Zweitwohnung?

Wer neben einer Hauptwohnung über einen gemeldeten Zweitwohnsitz verfügt, muss den Rundfunkbeitrag nicht doppelt zahlen. Dazu zählen laut Beitragsservice auch Ferienwohnungen, Gartenlauben und Datschen außer halb von Kleingartenanlagen. Die Befreiung erhalten Sie, wenn Sie diesen Online-Antrag ausfüllen und mit den entsprechenden Melde-Bescheinigungen an die zuständige Behörde schicken (Adresse s. o.).

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