Arbeitszimmer absetzen

Durch die Arbeit im Home Office hat ein altes Thema für viele Arbeitnehmer*innen an Bedeutung gewonnen: Arbeitszimmer absetzen! Welche Kosten fürs häusliche Arbeitszimmer lassen sich von der Steuer absetzen? Hier erfahren Sie es.

Arbeitszimmer absetzen
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Bei der Frage, welche Kosten fürs Heimbüro man bei der Steuererklärung geltend machen kann, muss man sorgfältig unterscheiden: Handelt es sich um ein "echtes" häusliches Arbeitszimmer oder nur um einen temporär genutzten Arbeitsplatz im Home Office? Wir schauen genau hin und klären, unter welchen Bedingungen das Arbeitszimmer absetzbar ist.

Denn die Finanzämter erlauben nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten.
Praxistipp: Für alle, die nur ausnahmsweise während der Corona-Zeiten im Home Office gearbeitet haben, wird die Steuer mit der neuen Homeoffice-Pauschale berechnet, was der folgende Artikel im Detail erläutert:

Übrigens: Wegen der Corona-Pandemie können Sie auch andere Sachen von der Steuer absetzen. Was genau, erklären unsere Kollegen von Wunderweib >>

Wer darf sein Arbeitszimmer absetzen?

Die Frage "Wer kann sein eigenes Arbeitszimmer steuerlich absetzen?" ist leicht beantwortet: Jede*r in Deutschland Steuerpflichtige, der eine Steuererklärung erstellt.
Entscheidender ist die Frage dahinter: Wann kann ich Homeoffice steuerlich geltend machen? Denn das Gros der Arbeitnehmer*innen können das häusliche Arbeitszimmer steuerlich nur dann geltend machen,

a) wenn ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (z. B. im Büro in der Firma) oder
b) wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.

Nur in diesen zwei Fällen kann man die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer (ganz oder teilweise) als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung in Abzug bringen.

Wie kann ich mein Arbeitszimmer absetzen – als Lehrer?

Lehrer dienen hier als Beispiel: Sie haben in der Schule in der Regel kein eigenes Büro. Um den Unterricht vorzubereiten oder Klausuren zu korrigieren, brauchen sie aber einen abgeschlossenen Arbeitsbereich. Richten sich Lehrer zuhause ein Heimbüro ein, können sie die damit verbundenen Aufwendung (je nach Kostenart vollständig oder anteilig) von der Steuer absetzen. Allerdings sind die Werbungskosten für Lehrer-Arbeitszimmer auf einen Betrag von 1250 Euro pro Jahr und Person gedeckelt. Liegen die tatsächlichen Auslagen unter diesem Höchstbetrag, kann auch nur dieser kleinere Betrag abgesetzt werden.
Von derselben Regelung profitieren beispielsweise auch Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter und etwa (Versicherungs-)Makler.

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Wichtig: Damit diese Berufsgruppen in den Genuss des Werbungskosten-Abzugs von maximal 1250 Euro kommen, muss das häusliche Arbeitszimmer den notwendigen Anforderungen der Finanzämter an ein Arbeitszimmer entsprechen: separater Raum, büromäßig eingerichtet, darf nur (nahezu) ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt werden!
Ausnahmsweise ist es nicht zwingend erforderlich, dass das Zimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet (denn der findet bei Lehrern ja im Klassenzimmer statt). Jedoch entfällt der Anspruch auf Steuerabzug der Werbungskosten fürs häusliche Arbeitszimmer, wenn der Arbeitgeber (hier die Schule) ein Büro stellt (etwa das Jahrgangsstufen-Büro für den/die Oberstufenkoordinator*in oder den/die Fachschaftsleiter*in).

Wer kann Arbeitszimmer voll absetzen?

Jeder, dessen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit vom häuslichen Arbeitszimmer aus erfolgt, kann die Kosten für das Arbeitszimmer unbegrenzt absetzen – also vor allem Freiberufler und Selbstständige. Auch hier gilt die schon bekannte Regel: Das Arbeitszimmer muss ein eigene abgeschlossener Raum, der Tätigkeit entsprechend eingerichtet sein und überwiegend/ausschließlich zur Berufsausübung genutzt werden.
Praxistipp: Eine kleine gemütliche Arbeitsecke im Winkel des Wohnzimmers ist nicht absetzbar!

Arbeitszimmer: Was kann man steuerlich absetzen?

Am wichtigsten ist, dass man akzeptiert, dass ein häusliches Arbeitszimmer bestimmte Kriterien erfüllen muss, damit die Finanzbehörden die Aufwendungen dafür als Werbungskosten anerkennen. Für die Finanzämter muss ein Steuerlast minderndes Arbeitszimmer zwingend diese Anforderungen erfüllen: Was gilt für die Finanzämter als häusliches Arbeitszimmer?

  • Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein eigener, abgetrennter Raum in der Wohnung der*s Steuerpflichtigen – Vorhänge, Paravents und halbhohe Wandvorsprünge reichen nicht zur Abtrennung!
  • Lage, Funktion und Ausstattung müssen der dort zu leistenden Arbeiten entsprechen.
  • Mischnutzungen (etwa als Büro und Gästezimmer) sind nicht erlaubt.

Doch Vorsicht: Die Finanzämter sind berechtigt, die Einrichtung des in der Steuererklärung angegebenen Arbeitszimmers vor Ort zu kontrollieren! Hat der Beamte Zweifel an den im ELSTER-Formular gemachten Angaben zu Ihrem Arbeitszimmer, darf der Finanzbeamte das fragliche Arbeitszimmer in Augenschein nehmen (meist nach vorheriger Anmeldung).

Welche Kosten kann man für ein Arbeitszimmer absetzen?

Wenn das grundsätzlich geklärt ist, definiert die Steuergesetzgebung auch die Kosten, die im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden können: Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen

  1. „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer“ und
  2. „Kosten der Ausstattung“

Alle Kosten, die Sie dem Arbeitszimmer direkt (durch Kaufbelege etwa für Schreibtisch, Leuchte, Bürostuhl, Rechner, Regale aber auch für eine Renovierung) zugeordnet werden können, sind in unbegrenzter Höhe absetzbar. Anteilig ansetzen können Sie laufende Kosten (wie etwa für Miete, Heizung, Strom, Versicherungen etc.) nach dem Verhältnis Bürofläche zu Gesamtfläche der genutzten Wohnung.

Für die anteilige Berechnung der Werbungskosten fürs Arbeitszimmer nach Flächenanteil der gesamten Wohnung gilt dann diese Musterrechnung:

  • Fläche des Arbeitszimmers / Gesamtwohnfläche der Wohnung x 100 = Arbeitszimmeranteil in Prozent

Die Prozentzahl gibt an, welchen Anteil der anfallenden Kosten für Miete und laufender Betriebs- und Nebenkosten man als Werbungskosten fürs häusliche Arbeitszimmer in der Steuererklärung eintragen kann.

ELSTER-Formular: Wo muss ich die Kosten fürs Arbeitszimmer eintragen?

Zuletzt die ganz praktische Frage: Wo muss ich die Werbungskosten eintragen, um das Arbeitszimmer abzusetzen?
In der klassischen Steuererklärung werden die Werbungskosten (ob Homeoffice-Pauschale, gedeckelter Betrag oder Aufwendungen in vollem Umfang) in der Anlage N eingetragen.
Praxistipp: Selbstständige setzen das häusliche Arbeitszimmer wie gewohnt unter Betriebsausgaben ab. Aufwendungen für die Einrichtung hingegen setzen sie unter Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (AfA) ab.

Hinweis: Die hier veröffentlichte Geschichte zur Home-Office-Steuer ist sorgfältig recherchiert und zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell. Die enthaltenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können mittlerweile von jüngeren politischen Entscheidungen abgelöst worden sein. Der Artikel ist / ersetzt keine (steuer-)rechtliche Beratung. Für so eine konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater oder wenden sich an einen Lohnsteuerhilfe-Verein.

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