Homeoffice Steuer

Steuererklärung 2020: Kosten für Homeoffice steuerlich absetzen

Wer während der Corona-Pandemie im Home Office gearbeitet hat, kann die Kosten für das Home Office steuerlich absetzen – teilweise, unter bestimmten Bedingungen, in engen Grenzen. Welche Kosten Sie bei der Einkommenssteuererklärung 2020 fürs Home Office ansetzen dürfen, erfahren Sie hier.

Homeoffice Steuer
Foto: iStock / Pra-Child
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Mit der Steuererklärung holen sich abhängig Beschäftigte unter anderem ihre Auslagen zurück, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung entstanden sind: Die sogenannten Werbungskosten mindern die Steuerlast. Durch die Arbeit von zuhause fallen die absetzfähigen Kosten für die Fahrt zum Büro bei vielen Arbeitnehmer*innen weg. Mit der Homeoffice-Pauschale hat der Gesetzgeber nun einen unbürokratischen Weg eröffnet, wie Angestellte das Home Office bei der Steuer geltend machen können.

Home Office Steuer: Was ist das?

Die Home-Office-Pauschale gibt es (voraussichtlich nur) für 2020 und 2021, also die Steuerjahre, in denen die Auswirkungen der Coroana-Pandemie massiv waren. Dieser neue Steuerfreibetrag wird als Teil der bekannten Werbungskostenpauschale von 1000 Euro pro Steuerpflichtigem und Veranlagungszeitraum angerechnet. Das bedeutet: Wenn Sie außer dem Freibetrag in Höhe von 600 Euro für die Home Office-Pauschale keine weiteren Werbungskosten bei der Steuererklärunng absetzen können, bleibt Ihr Pauchbetrag für Werbungskosten in der alten Höhe von 1000 Euro bestehen. Nur wenn die Summe der absetzbaren Werbungskosten höher ist als 1000 Euro, kann sich auch der Steuerfreibetrag fürs Home Office steuermindernd auswirken.

Achtung: Die Home-Office-Steuer, die kurzzeitig mal Aufmerksamkeit erlangte, ist quasi das Gegenteil der Steuerpauschale fürs Home Office! Hier haben Ökonomen überlegt, das Arbeiten von zuhause zusätzlich zu besteuern, um die geringere Teilhabe am wirtschaftlichen Alltag (weniger Spritverbrauch, kein Mittagessen in der Kantine / beim Deli, kein Snack am Kiosk, kein Feierabendbier mit Kollegen, ...) zu kompensieren!

Über Pauschbetrag ist Homeoffice steuerlich absetzbar

Die große Koalition hat sich nun auf eine einfach zu handhabende Homeoffice-Pauschale geeinigt. Steuerpflichtige wie Steuerbehörden sollen mit diesem einmalig (für zwei Steuerjahre) gewährten Pauschbetrag keinen bürokratischen Aufwand (Nachweis bzw. Kontrolle) haben. Der Steuerfreibetrag fürs Home Office umfasst:

  • 5 Euro pro Tag im Home Office absetzbare Werbungskosten
  • die Homeoffice-Pauschale ist auf 600 Euro im Kalenderjahr gedeckelt
  • für maximal 120 Arbeitstage kann der neue Pauschbetrag bei der Steuer abgesetzt werden
  • gemeinschaftlich Veranlagte können den Pauschbetrag zweimal geltend machen (wenn beide Partner im Home Office gearbeitet haben)

Homeoffice steuerlich absetzen

Warum gibt es eine neue Home-Office-Pauschale für die Steuer 2020? Bislang ist es schwer, das Heimbüro bei der Steuer abzusetzen.

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Die Finanzämter legen hohe Anforderungen an, will man die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend machen: Das Arbeitszimmer muss ein vom privaten Wohnbereich abgegrenzter Büroraum sein, die Ausstattung am heimischen Arbeitsplatz darf eigentlich nur zum beruflichen Arbeiten (nicht für private Zwecke) genutzt werden und im Betrieb darf kein Arbeitsplatz vorhanden sein – was im Corona-Homeoffice ja eigentlich immer der Fall war (man sollte nur nicht dort sein, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren).

Ab wann ist das Homeoffice steuerlich absetzbar?

Ab sofort und voraussichtlich nur noch bis Ende des kommenden Jahr. Der Gesetzgeber hat das Gesetz zum Home Office so ausgestaltet, dass die Steuererleichtung auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzt gewährt wird. Den Zeitraum, in dem pandemiebedingt ausnahmsweise von zuhause statt aus dem Betriebsgebäude gearbeitet wurde.

Was kann ich ohne Arbeitszimmer absetzen?

Daher ging man bislang immer leer aus, wollte man den heimischen Esszimmertisch oder gleich die gesamte Wohnung als „häusliches Arbeitszimmer“ in der Steuererklärung absetzen. Das folgende Video gibt praktische Tipps, was man bei der Steuererklärung beachten sollte, um seine Ansprüche geltend zu machen:

Video Platzhalter
Video: Glutamat

Was kann ich als Kosten fürs Homeoffice steuerlich geltend machen?

Was gilt nun bei der Homeoffice-Pauschale? Der Home-Office-Pauschbetrag deckt alle "Wohnungskosten" – also Miete, Strom, Abnutzung etc. – ab, die während der Corona-Krise durch die Arbeit von zuhause entstanden sind.
Welche weiteren Homeoffice-Kosten sind steuerlich absetzbar? Klassische Werbungskosten (wie Arbeitsmittel oder etwa Telekommunikationsaufwendungen) werden nicht von der Home-Office-Pauschale abgedeckt und können zusätzlich in der Steuererklärung angegeben werden!

Wie viele Tage sind als Homeoffice steuerlich absetzbar?

Die Anzahl der steuerlich absetzbaren Tage im Home Office hat der Gesetzgeber indirekt auf 120 im aktuellen und nächsten Jahr begrenzt. Pro Tag im Homeoffice können fünf Euro geltend gemacht werden – also maximal 600 Euro im Steuerjahr.
Wichtig: Natürlich können nur die tatsächlich im Home Office verbrachten Arbeitstage bei der Steuer geltend gemacht werden – Tage, die man doch im Büro war, natürlich nicht!

Wie muss ich das Homeoffice in der Steuererklärung angeben?

Nun zum Praktischen: Wo muss man die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung eintragen? Abhängig Beschäftigte tragen den Pauschbetrag fürs Home Office "wie gewohnt" in Anlage N bei den Werbungskosten ein. Ist noch kein eigenes Feld für die Home-Office-Pauschale im benutzten Steuerprogramm eingefügt, sollte man die Pauschale unter "weitere Werbungskosten" eintragen.
Praxistipp: Natürlich darf man nicht für einen Homeoffice-Tag die neue Homeoffice-Pauschale und zugleich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung geltend machen! Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehrere Werbungskostenpauschalen parallel in das ELSTER-Formular eintragen.

Wann lohnt es sich, die Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend zu machen?

Für wen sich die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Arbeitstag auszahlt, hängt maßgeblich davon ab, wie lang der Weg zur Arbeitsstätte ist! Liegt die Länge des Arbeitsweges unter 17 km, ist der Homeoffice-Pauschbetrag höher als die anrechenbaren Kosten aus dem Arbeitsweg. Bei Anfahrten zur Arbeit von mehr als 17 km jedoch kehrt sich das Verhältnis um: Dann errechnen sich aus 30 ct Pendlerpauschale multipliziert mit 17 km einfachem Fahrtweg Werbungskosten in Höhe von 5,10 Euro.
Allerdings muss auch klar sein: Wer nicht zur Arbeit gefahren ist, hatte keine Aufwendungen für die Anfahrt und kann diese dann natürlich auch nicht über die Pendlerpauschale bei der Steuererklärung geltend machen!

Praxistipp: Was Sie wegen der Corona-Pandemie noch von der Steuer absetzen können, zeigen unsere Kollegen von Wunderweib >>

Home Office vs. Arbeitszimmer absetzen

In der Corona-Zeit haben viele Arbeitnehmer*innen ausnahmsweise und übergangsweise von zuhause aus gearbeitet. Das Home Office war eine vorübergehende Form für mobiles Arbeiten. Doch um den eigenen Arbeitsplatz in der Wohnung werden absehbar noch viele Kämpfe gefochten – die Steuergesetzgebung muss noch eine adäquate Antwort auf die veränderte Arbeitsrealität entwickeln. Denn aus Sicht der*s Steuerpflichtigen gilt: Ein absetzbares Arbeitszimmer bringt mehr Steuererleichterung!

Wer ein abgetrenntes, separates Arbeitszimmer in der Wohnung eingerichtet hat, kann bei der Steuer die tatsächlichen Kosten (beispielsweise für Arbeitsgeräte, Möbel, Verbrauchsmaterial) und die auf die Fläche umgerechneten anteiligen Kosten (für Miete, Nebenkosten oder Versicherungen) absetzen, wenn er den Raum überwiegend zur beruflichen Tätigkeit nutzt. Das senkt die Steuerlast schnell um deutlich mehr als die 5-Euro-Pauschale fürs Home Office
Allerdings: Es darf im Betrieb "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen". Hat der Arbeitgeber Ihnen also keine ausdrückliche (am besten schriftliche) Anweisung gegeben, von daheim aus zu arbeiten, und ist Ihnen der Zugang zu Ihrem Schreibtisch in der Firma weiterhin grundsätzlich möglich, entfällt eine wichtige Anforderung, um das Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können.

Hinweis: Die hier veröffentlichte Geschichte zur Home-Office-Steuer ist sorgfältig recherchiert und zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell. Die enthaltenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können mittlerweile von jüngeren politischen Entscheidungen abgelöst worden sein. Der Artikel ist / ersetzt keine (steuer-)rechtliche Beratung. Für so eine konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater oder wenden sich an einen Lohnsteuerhilfe-Verein.

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