Hausbau
Den Traum vom Hausbau haben viele Menschen und rund jeder vierte Haushalt in Deutschland hat sich diesen Traum bereits erfüllt. Nicht verwunderlich ist es daher, dass auch viele derjenigen, die noch nicht in den eigenen vier Wänden leben, sich für den Bau eines Hauses entscheiden.
Wer als Kind in einem Haus aufgewachsen ist, wird dies sehr gerne auch den eigenen Kindern bieten wollen – vor allem der Garten ist ein Vorteil, da die Kleinen so einfach nach draußen zum Spielen geschickt werden können, ohne die Gefahr, die in der Stadt von Autos oder anderen Verkehrsteilnehmern ausgeht. Aber auch, wer die Enge der Großstadt nicht mehr erträgt, festigt den Traum, ein Haus zu bauen. Mit dem Entschluss, dieses zu errichten, ist aber erst der Beginn eines langen Prozesses begonnen.
Hausbau: Baupartner wählen
Ein Hausbau lässt sich nicht alleine erledigen. Die Wahl des passenden Baupartners ist daher wichtig. Der Bauherr sollte sich im Vorfeld überlegen, ob er alle Dienstleistungen aus einer Hand erhalten möchte, selbst mit den Subunternehmen verhandeln will oder vielleicht doch zugunsten des Fertigbaus auf die Massivbauweise verzichten kann.
Generalunternehmer oder Generalübernehmer
Wenn das Grundstück schon gekauft ist und nur die Frage nach dem Hausbau besteht, kann sich der Bauherr einen Generalunternehmer oder einen Generalübernehmer suchen. Der Unterschied der beiden besteht unter anderem darin, dass der GU mindestens ein Gewerk selbst übernimmt, während der GÜ für alle Leistungen Subunternehmen beschäftigt und seine Rolle eher als Koordinator sieht.
Bauträger
Die typische Reihenhaussiedlung ist ein gutes Beispiel für den Bau mit einem Bauträger. Dieser erschließt ein bestimmtes Gelände und plant darauf, Häuser zu bauen. Der Bauherr ist daher auf den jeweiligen Standort des Dienstleisters angewiesen und hat zudem recht wenig Gestaltungsspielraum. Reihenhäuser sind stark typisiert, sodass nur kleine Änderungen möglich sind, etwa eine individuelle Raumaufteilung im Inneren. Oft kosten diese Zusatzwünsche aber zusätzliches Geld.
Fertighaussteller
Der Vorteil bei diesen Häusern ist, dass sie ohne die Einflüsse des Wetters in großen Hallen gefertigt werden. Sind alle Bauteile vorhanden, kann das Objekt innerhalb weniger Tage errichtet werden. Individualität ist hier nur in sehr begrenztem Maße möglich, dafür sind die Preise aber auch im Vergleich zu den Massivhäusern günstig.
Architekt
Ein Architekt plant den Hausbau in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn. Er versucht, dessen Wünsche so gut wie möglich umzusetzen. Dabei ist es wichtig, dass sich beide verstehen und der Bauherr Vertrauen darin hat, dass der Architekt die für ihn bestmögliche Lösung findet. Die Suche nach dem passenden Hausplaner kann sich daher einige Wochen hinziehen, da auf einiges zu achten ist.
Subunternehmen und Beauftragte
Ein Bau mit einem Architekten zieht oft das Beauftragen von Subunternehmen nach sich. Der Bauherr tritt mit diesen in einen Vertrag und muss sich genau überlegen, welche Leistungen er von ihnen gemacht bekommen möchte und welche nicht. Der Preis der Dienstleister richtet sich nach dem Umfang der zu vollbringenden Arbeiten.
Bauunternehmen
Ein Bauunternehmen erbringt Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden und anderen Bauwerken dienen. Ein Generalunternehmer oder Fertighaussteller fällt unter diesen Begriff, sodass sie synonym zu betrachten sind. Ein Unterschied ist aber zum Bauträger zu sehen: Ein Bauunternehmen agiert nämlich auf einem Grundstück, dass diesem nicht selbst gehört.
Selbst beauftragte Handwerker
Wenn die Handwerksbetriebe einzeln engagiert werden, ist der Bauherr für die gesamte Koordination verantwortlich. Gibt es Probleme auf dem Bau, werden die einzelnen Dienstleister sich an diesen wenden statt an den Bauträger oder den Generalunternehmer. Beim Bau mit einem Bauträger oder einem Generalunternehmer müssen die Probleme nur gegenüber diesem angesprochen werden, damit sich dieser mit den zuständigen Handwerksbetrieben auseinandersetzt.
Bausachverständiger
Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, dass jeder Kunde Anspruch auf ein mängelfreies Haus hat. Den Bauherren ist es selbst überlassen, wie sie dafür sorgen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Eine Möglichkeit ist die interne Überwachung durch die beteiligten Planer. Hier entsteht aber ein Interessenskonflikt, da Mängel auch immer einen Mehraufwand bedeuten. Ein externer Bauleiter hat diesen Konflikt nicht und kann daher eine unabhängige Baukontrolle vornehmen.
Bauingenieur
Ein Bauingenieur prüft den Plan des Architekten und ändert ihn ab, falls die Umsetzung in der geplanten Form nicht möglich ist. Die Überprüfung ist auf die Statik bezogen; kurz gesagt überprüft der Bauingenieur, ob das Haus wirklich standfest ist.
Vertragliche und rechtliche Personen
Mit dem Hausbau kommt eine Menge Papierkram auf den zukünftigen Hausherrn zu. Es gilt, zahlreiche Unterlagen bei den entsprechenden Behörden einzureichen und unterzeichnen zu lassen – sogar notarielle Beglaubigungen sind teilweise nötig.
Notar und Behörden
Der Notar ist vor allem wichtig beim Grundstückskauf: Die Eintragung muss notariell bestätigt werden, damit es keine Zweifel hinsichtlich des Besitzes gibt. Abgesehen von diesem Punkt gibt es im Normalfall keine Unterlagen, die vom Notar bestätigt werden müssen - dafür warten aber unterschiedlichste Behördengänge auf den Bauherrn, wie die folgende Tabelle darstellt.
Baufinanzierung und Rechtsbeistand
Die Baufinanzierung sollte zu einem Teil aus Eigenkapital bestehen. Nicht jeder kann den gesamten Betrag aber dadurch aufbringen, darum ist meist noch ein Kredit bei einer Bank zu nehmen. Ob dies ein herkömmliches Darlehen oder ein Bausparvertrag ist, ist den Vorlieben des Bauherrn überlassen. Eins sollte allerdings nicht vergessen werden: Jeder Verzug auf der Baustelle bedeutet für den künftigen Hausbesitzer Mehrkosten.
Versicherer für Bauherren und Hausbau
Eine Bauleistungsversicherung ist unerlässlich für den Bauherrn. Diese deckt Schäden, die durch Unwetter oder Überflutung auf der Baustelle passieren, ab. Außerdem ist es ratsam, eine Haftpflicht für das Grundstück während der Bauphase abzuschließen. Wenn Dritte zu Schaden kommen, muss der Bauherr dies nicht bezahlen, hier greift die Versicherung.
Restschuldversicherung und Lebensversicherung
Die Restschuldversicherung wird teilweise als Bedingung des Kreditgebers gestellt, damit dieser auch im Falle einer Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall sein Geld zurück erstattet bekommt. Eine bessere Möglichkeit der beiderseitigen Absicherung ist die Risikolebensversicherung. Im Todesfall ist die Familie geschützt, da die Versicherung die fälligen Zahlungen an die Bank sowie weitere, über den Verstorbenen laufende Schulden übernimmt.
Fazit
Mindestens jeden zweiten Tag sollte sich der Bauherr kurz auf der Baustelle zeigen, damit er bei Fragen und Problemen angesprochen werden kann. Im Umgang mit den Baupartnern und den Handwerksbetrieben sollte er sich souverän und selbstbewusst geben – wenn er einen Mangel entdeckt, so ist zumindest vonseiten der Handwerker zu prüfen, ob wirklich einer vorliegt und diesen wenn nötig zu beheben. Ein freundlicher Umgangston sollte aber dennoch gewahrt werden.
Bilder: Fotolia, pixabay.com
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