Förderung: KfW 455-b

Altersgerecht umbauen und Barrieren reduzieren

Wer auch im Alter noch lange Zeit im eigenen Haus leben möchte, der sollte sich rechtzeitig um den altersgerechten Umbau kümmern – die Förderung KfW 455-b hilft bei der Finanzierung.

Alte Frau greift Handlauf am Waschbecken
Foto: iStock / sasirin pamai
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Haben Sie sich schon einmal gefragt, wo Sie im Alter wohnen werden? Die meisten Menschen antworten darauf wie selbstverständlich mit ihren eigenen vier Wänden. Damit das auch funktioniert, sollten Sie sich Ihr Heim jedoch einmal genau ansehen. Kämen Sie auch mit einem Rollator oder Rollstuhl noch ins Haus? Sind die Türen breit genug für eine Gehhilfe? Und könnten Sie sich auch im hohen Alter noch selbstständig und sicher in Ihrem Badezimmer zurechtfinden? Ist dies nicht der Fall, ist die Förderung 455-b der KfW ein gutes Angebot für Sie. Schließlich ist eine Barrierereduzierung zwar ein lohnendes Vorhaben, aber dennoch nicht gerade günstig.

KfW: Was bedeutet Barrierereduzierung?

Barrierereduzierung nach 455-b der KfW bezieht alles mit ein, welches Barrieren in und um Ihr Haus reduziert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau teilt die Förderbereiche in sieben Gruppen ein:

  1. Wege zum Gebäude: Wege zum Gebäude sowie KfZ-Stellplätze verbreitern und stufenfrei gestalten.
  2. Eingangsbereich: Barrieren am Hauseingang abschaffen und Wetterschutz anbringen.
  3. Treppen und Stufen: Aufzüge, Treppenlifte und Rampen anlegen sowie Handläufe anbringen.
  4. Raumaufteilung und Schwellen: Raumaufteilung ändern und Türen verbreitern sowie Schwellen abbauen und Terrasse/Balkon erschließen.
  5. Barrierefreies Bad: Sanitäranlagen modernisieren, bodengleiche Dusche bauen sowie Klappsitze anbringen und die Raumaufteilung ändern.
  6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag: Smarthome-Systeme für Türen, Heizung, Rolläden, Licht etc. einrichten, Notrufsysteme einbauen und Lichtschalter und Türgriffe modernisieren.
  7. Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen: Gemeinschaftsräume schaffen, wenn es im Haus mindestens drei separate Wohnungen gibt.

Neben diesen Maßnahmen wird mit KfW 455-b auch der Umbau von Nichtwohnflächen in barrierefreien Wohnraum gefördert, etwa Gewerbeflächen oder ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Auch der Kauf einer barrierefrei umgebauten Immobilie kann gefördert werden.

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Wann bekommt man einen KfW 455-b Zuschuss?

Den KfW 455-b Zuschuss kann jeder beantragen, der seinen Wohnraum barrierefrei gestalten möchte, sofern er oder sie entweder ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzt oder ein saniertes Ein- oder Zweifamilienhaus erwirbt. Zudem sind Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen berechtigt. Möchten Sie als Mieter den KfW 455-b Zuschuss erhalten, sollten Sie dies mit Ihrem Vermieter vorab besprechen und eine Modernisierungsvereinbarung abschließen.

Praxistipp: Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden!

Wie hoch ist der Zuschuss bei KfW 455-b?

Möchten Sie den Zuschuss KfW 455-b erhalten, müssen Sie zeigen, dass Sie auch willig sind zu investieren. Der Mindestförderbetrag liegt daher bei 2.000 Euro, der maximale Betrag bei 50.000 Euro. Der Zuschuss bei KfW 455-b liegt bei 10 % der förderfähigen Kosten, also 200 bis maximal 5.000 Euro bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung. Erreichen Sie den Standard „Altersgerechtes Haus“ beträgt die Förderung 12,5 %, also maximal 6.250 Euro. Für den Standard ist eine komplette Barrierereduzierung des Hauszugangs sowie des Wohnzimmers, der Küche, des Schlafzimmers und des Badezimmers erforderlich, außerdem müssen bestimmte Bedienelemente zur Erleichterung des Alltags vorhanden sein.

Praxistipp: Möchten Sie Ihre Wohnung altersgerecht umbauen, kann das sehr schnell teuer werden. Das KfW-Programm vergibt daher nicht nur einen Investitionszuschuss, sondern mit der Maßnahme 159 auch einen günstigen Kredit bis zu 50.000 Euro.

Wie lange gilt KfW 455-b?

Der Zuschuss für KfW 455-b gilt immer nur so lange ausreichend Fördermittel vom Bund gestellt werden. Da das Interesse an dem Thema Barrierefreiheit aufgrund des höheren Bedarfs in den letzten Jahren stetig gestiegen ist, sind auch die Bundesmittel schnell erschöpft. Der Bundeshaushalt kann jedoch jährlich neue Fördermittel vorsehen, sodass es sich lohnt, sich mehrmals jährlich zu informieren. Wichtig ist, dass Sie nicht mit den Arbeiten beginnen oder einen Kaufvertrag abschließen, bevor nicht die Antragstellung im KfW-Zuschussportal eingegangen ist.

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