Wangentreppe
Hält man sich an gesetzliche Vorgaben, die vor allem der Sicherheit dienen, kann man eine Treppe selbst bauen. Vor allem geradläufige Aufstiege lassen sich – sofern man präzise arbeiten kann – selbst anfertigen.
Wir zeigen anhand einer Dachboden-Treppe die Vorgehensweise. In unserer Anleitung Wangentreppe bauen dokumentieren wir Schritt für Schritt den Wangentreppenbau aus Holz.
Wer Fliesen legt oder Tapeten klebt, muss sich kaum Gedanken über Bauordnungen und Sicherheit machen. Wer jedoch eine Wangetreppe oder generell eine Treppe selbst bauen möchte, braucht für sein Werk eine bauaufsichtliche Genehmigung. Und hierfür gilt es bestimmte Auflagen zu beachten, auch zur eigenen Sicherheit. Zwar unterscheiden sich die einzelnen Landesbauordnungen im Detail, gewisse Vorschriften können dennoch übergreifend genannt werden.
Wie baue ich eine Wangentreppe?
Wer es sich zutraut, die Auflagen einzuhalten, die wir weiter unten im Detail erläutern, muss sich als nächstes mit der Konstruktion auseinandersetzen. Am einfachsten ist der Bau einer geradläufigen Treppe. Hierfür muss jedoch genug Platz vorhanden sein bzw. die Geschosshöhe darf nicht übermäßig hoch ausfallen.
Mit das Schwierigste beim Treppenbau ist die genaue Ermittlung der Steigung und Stufenanzahl. Gegeben ist stets die Raumhöhe. Die Treppe sollte dann eine Neigung von rund 25 bis 40 Grad aufweisen. Über 45 Grad sollten es keinesfalls sein. Berücksichtigt man dann noch die Stufenhöhe von maximal 19 cm, so lässt sich die Stufenanzahl ermitteln. Das Schrittmaß sollte etwa 63 cm betragen. Gängige Faustformel: 2 x Steigungshöhe (hier: 2 x 19 cm) + Auftrittstiefe (hier 25 cm) = 63-65 cm.
Für den Bau der Treppe kaufte der Bauherr Leimholz mit den Maßen 6 mal 20 mal 400 cm (ca. 100 Euro), aus dem die Treppenwangen hergestellt wurden. Für die Trittstufen wurden Fichtenholzbretter mit den Maßen 25 mal 250 cm verwendet (30 Euro pro Brett), die zu je drei Stufen 25 mal 83 cm zugeschnitten wurden. Die Dicke der Bretter bzw. dann der Trittstufen beträgt ca. 35 mm – dünner sollten sie auch nicht ausfallen (Mindeststärke bei 24- cm-Trittstufen beträgt 32 mm). Grundsätzlich gilt natürlich: Je breiter die Treppe, desto dicker die Trittstufen. So liegt die Mindeststärke von 24-cm-Trittstufen einer 100 cm breiten Treppe bei 37 mm, die empfohlene Stufenstärke beträgt jedoch 45 mm. Das Auftrittsmaß sollte wie in unserem Fall mindestens 25 cm, aber möglichst nicht mehr als 30 cm betragen.
Baurecht für Treppen
Die Treppenbreite sollte mindestens 100 cm messen, in abgeschlossenen Wohnungen reichen auch 80 cm. Ein Treppenhandlauf ist Pflicht, ab einer Breite von 125 cm müssen an beiden Seiten Handläufe angebracht werden. Der Handlauf bzw. das Treppengeländer müssen dabei mindestens 90 cm hoch sein, bei mehr als 12 m Absturzhöhe sogar 110 cm. Außerdem ist an der offenen Treppenseite ein Geländer Pflicht, dessen Geländerstäbe an keiner Stelle eine größere Öffnung als 12 cm aufweisen – sofern die Absturzhöhe mehr als 150 cm beträgt, was üblicherweise der Fall ist.
Das war aber noch nicht alles: Haben Sie Kinder oder kommen Kinder zu Besuch, darf der Stufenabstand maximal 12 cm betragen, sofern es sich um eine offene Treppe ohne Setzstufen handelt. Grundsätzlich darf die Stufenhöhe maximal 19 cm aufweisen und der Auftritt nicht weniger als 26 cm tief sein. Darüber hinaus muss die Treppendurchgangshöhe mindestens 2 m betragen – damit sich niemand den Kopf stößt. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen muss die notwendige Treppe aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Schließlich darf sich am Treppenbeginn keine Tür befinden, die in Richtung der Treppe aufgeht.
Fotos: sidm, Archiv
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