Sturmschäden vorbeugen
Ein Sturm kann nicht nur am Haus Schäden hervorrufen, auch auf dem Grundstück gibt es viele Dinge, die bei einem Sturm unversehens zur Gefahr werden können. Hausbesitzer sollten diese Gefahrenstellen vor einem Sturm entschärfen und so Sturmschäden vorbeugen. Tut der Immobilienbesitzer das nicht, hafter er nach der Verkehrssicherungspflicht für durch sein Eigentum entstandene Sturmschäden.
Wer sein Haus regelmäßig wartet, braucht eigentlich keine Sorge vor dem nächsten Sturm zu haben. Säubern Sie regelmäßig im Herbst nach dem Laubfall die Regenrinne, damit herabfallendes Laub nicht die Dachrinne und das Fallrohr verstopfen kann. So schützen Sie Ihr eigenes Haus zuverlässig vor Wasserschäden. Auch die Dach-Inspektion durch den Dachdecker sollte im Herbst zur Routine-Vorsorge gehören. Der Fachmann begutachtet das Dach auf verrutschte Ziegel, lose Dachsteine und unzureichende Windsicherung der Dacheindeckung. Stellt der Dachdecker Mängel fest, kann er sie schnell beheben. Sturmklammern an den Dachpfannen z. B. fixieren die Dachsteine an der Dachlattung und verhindern auch bei starken Stürmen das Losreißen der Ziegel.
Auch an der Fassade sollten bewegliche Teile (Außenleuchten, Werbeschilder, Fahnen, ...) vor dem Sturm fixiert oder abmontiert werden. Außenliegende Fensterläden sollten Sie rechtzeitig vor dem Sturm schließen und von innen gegen Aufschlagen sichern. Das schützt nicht nur die Fensterläden und Ihre Fassade, sondern auch die dahinterliegenden Fenster!
Praxistipp: Schließen Sie auch Ihre Rollläden bei Sturm – so sind Ihre Fenster bei Sturm gegen umherfliegende Gegenstände (Dachziegel, Äste oder sogar Gartenmöbel) gesichert.
Verkehrssicherungspflicht umfasst das ganze Grundstück
Sturmfest müssen alle Gegenstände auf Ihrem Grundstück befestigt sein: also auch Blumenkästen am Balkongeländer, Gartenmöbel (bei Sturmwarnung ins Haus räumen!), das Gartenhaus, Frühbeet-Aufsätze oder Sichtschutz-Elemente sowie das Carport-Dach (hier ist vor allem eine ausreichend tiefe Gründung mit Punktfundamenten erforderlich).
Auch von den Bäumen auf Ihrem Grundstück darf keine Gefahr ausgehen. Daher sollten im Herbst nicht nur die Obstbäume einen Rückschnitt erfahren, sondern auch Zierbäume. Hier gilt es schwache, kranke Äste herauszuschneiden, die bei einem Sturm abbrechen könnten. Morsche Baumstämme sind (in Absprache mit den örtlichen Behörden) zu fällen, ehe sie ein Sturm abknickt. Umstürzende Bäume können große Schäden an Gegenständen und Personen anrichten, für die Sie als Eigentümer haften müssen.
Wasserschaden: Sturm wird meist von Regen begleitet
Da ein Sturm meist auch gewaltige Regenmengen mit sich führt, sollten Sie Ihr Haus auch vor Hochwasser schützen. Zur Herbstinspektion am Haus gehört daher auf jeden Fall, die Abflüsse und Ablaufrinnen rund ums Haus zu säubern und zu spülen. Auch die Dachrinnen müssen frei sein (s. o.).
Wer Kanal-Anschlüsse im Keller hat, die unterhalb der Rückstauebene der städtischen Kanalisation liegen, muss in jedem Fall eine Rückstausicherung oder eine Hebeanlage installieren, damit ihm bei Starkregennicht das Kanalwasser in den Keller drückt.
Oft vergessen wird dir Prüfung der Kellerfenster: Schließen die Kellerfenster noch dicht? Ist der Kellerfensterschacht frei? Und funktioniert der Abfluss im Kellerschacht?
Wer diese Hinweise und Tipps gegen Sturmschäden berücksichtigt, kann dem nächsten Wetter-Extrem relativ gelassen entgegensehen.
Nach dem Sturm: Tipps für Hausbesitzer
Tief „Xavier“ fegte ein Mal über Deutschland hinweg und brachte orkanartige Böen und starken Regen mit sich. Für Hausbesitzer waren die Folgen in Teilen Deutschlands gewaltig: vollgelaufene Keller, abgedeckte Dächer, Schäden an der Fassade. Betroffene wissen im ersten Moment oft nicht, was sie tun sollen. Rolf Mertens, Versicherungsexperte der ERGO, fasst die wichtigsten Schritte zusammen und erklärt, was bei der Schadensmeldung an die Versicherung zu beachten ist.
Ein Sturm hinterlässt manchmal ein ganz schönes Chaos. Was sind die ersten wichtigen Schritte für Hausbesitzer?
Zunächst einmal: Abwarten, bis der Sturm vollständig abgeklungen ist. Wer vorher das Haus verlässt, um Schäden zu begutachten, läuft Gefahr, beispielsweise von herumfliegenden Ästen getroffen zu werden. Anschließend zuerst das Haus und die unmittelbare Umgebung auf Gefahrenquellen überprüfen. Bei unmittelbarer Gefahr – zum Beispiel durch einen umgestürzten Baum – sollte der Betroffene die Feuerwehr informieren und ihr die Aufräumarbeiten überlassen. Das gilt auch im Falle eines mit Wasser vollgelaufenen Kellers. Ist Wasser in das Gebäude eingedrungen, empfiehlt es sich zudem, alle elektrischen Geräte vom Netz zu nehmen. Auch eine „Sichtprüfung“ des Hausdachs gehört zu den ersten wichtigen Maßnahmen. Das heißt, das Dach von der Straße, vom Dachfenster oder dem Balkon aus begutachten, ohne es zu betreten. Die Hausbewohner sollten alle festgestellten Schäden fotografieren. Bis die Versicherung oder ihr zuständiger Schadensermittler den Schaden begutachtet hat, empfiehlt es sich, mit umfangreichen Aufräum- und Reparaturarbeiten zu warten. Kleinere Schäden wie zerstörte Fensterscheiben sollten Betroffene aber provisorisch beheben, um so mögliche unliebsame Folgen, zum Beispiel eindringendes Regenwasser, zu verhindern. Ist umgehend eine Reparatur notwendig – etwa bei größeren Schäden am Dach – sollten die Betroffenen zunächst die Versicherung kontaktieren, bevor sie einen Handwerker beauftragen.
Was ist bei der Meldung der Schäden an die Versicherungen zu beachten? Müssen Betroffene Quittungen über den Wert der beschädigten Gegenstände beilegen?
Betroffene sollten ihre Versicherung direkt nach der ersten Sichtung der Schäden kontaktieren. Für eine schnelle Bearbeitung sind die Versicherungsnummer sowie folgende Angaben notwendig: Eine möglichst genaue Beschreibung der Schäden, der Umfang – beispielsweise vier Fenster im Erdgeschoß, eines im ersten Stock – und die ungefähre Schadenshöhe. Fotos der Sturmschäden dienen als eindeutiger Nachweis. Zudem veranschaulichen sie die Schäden und unterstützen bei der Einschätzung der Schadenshöhe. Auch Quittungen können helfen, die Schadenshöhe zu ermitteln. Wer keine Rechnungen mehr hat, sollte versuchen, den Zeitpunkt der Anschaffung und den Neupreis anzugeben.
Welche Versicherung haftet für welche Schäden? Sind Schäden durch Sturm immer abgesichert?
Wichtig ist, dass die Gefahr „Sturm“ explizit in der Wohngebäudeversicherung mitversichert ist. Als Sturm gilt bei den meisten Versicherern oder Versicherungsgesellschaften Wind mit einer Geschwindigkeit ab 63 Kilometern in der Stunde, das entspricht Windstärke acht. Schließt der Versicherungsschutz dies ein, sind Schäden am Haus wie kaputte Fenster oder ein Leck im Dach abgedeckt. Ist Regen durch das lecke Dach eingedrungen und hat das Mobiliar beschädigt, ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung – und zwar zum Neuwert. Schäden am Auto durch Sturm deckt die Teilkaskoversicherung ab.
Sturmschäden der Versicherung melden
Konnten Sie trotz guter Vorsorge nicht verhindern, dass es an Ihrem Haus zu einem Sturmschaden gekommen ist, sollten Sie schnell handeln und den Sturmschaden unverzüglich dokumentieren und Ihrer Versicherung melden. Hier einige Tipps, wie Sie Sturmschäden der Versicherung melden:
- Die wichtigste Frage heißt: War das Wetterphänomen ein Sturm? Für Versicherungen liegt ein Sturm erst ab Windstärke 8 vor, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von etwa 63 km/h – alles darunter ist "nur" heftiger Wind ... und leider nicht versichert.
- Welche Versicherung ist für den Schaden zuständig? Schauen Sie in Ihren Policen nach, welche Versicherung für den Schaden aufkommen muss. Zur Wahl stehen in der Regel die Hausratversicherung (für Schäden an Einrichtungsgegenständen, wenn der Wind z. B. das Dach abgedeckt oder die Fenster eingedrückt hat), die Wohngebäudeversicherung (deckt i. d. R. alle Schäden an der Immobilie ab, die mit dem Sturm im Zusammenhang stehen, auch Folge- sowie Leitungswasser-, Feuer- und Hagelschäden) oder eine spezielle Glasversicherung (für Bruchschäden an Fenstern, Glastüren, Wintergärten, etc.).
- Melden Sie den Schaden unverzüglich; listen Sie dabei detailliert Art und Umfang der Sturmschäden auf.
- Machen Sie Beweisfotos vom entstandenen Schaden und bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zur Schadensregulierung (mindestens bis der Sachverständige der Versicherung den Schaden begutachtet hat) auf.
- Führen Sie Telefonate mit der Versicherung vor Zeugen und notieren Sie sich bei Zusagen Name, Durchwahl des Sachbearbeiters sowie Datum und Zeitpunkt der Zusage.
- Fertigen Sie von allen Unterlagen Kopien an, ehe Sie sie bei der Versicherung einreichen.
Foto: Braas
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