Feinstaubabscheider

2020 endete Nachrüstpflicht für Kamine & Pelletöfen: Schon erledigt?

Feinstaub ist derzeit besonders in Bezug auf Diesel und Fahrverbote ein Thema, dabei wird der meiste Feinstaub abseits der Straße in die Luft geblasen: Ab etwa 17 Uhr in den Wohngebieten der Republik, wenn die Eigentümer von der Arbeit heimkommen und erstmal die Heizung hochfahren!

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Feinstaubabscheider
Foto: Hersteller / Bisotherm

Nachrüstpflicht für Feinstaubabscheider

Damit der Ofen, der Heizkamin, die Pelletheizung und auch der Kachelofen weiterhin, über das Jahresende 2020, in Betrieb bleiben kann, müssen Kaminbesitzer jetzt handeln: Ab wann ein Ofen betroffen ist, hängt vom Alter der Anlage ab.

Feinstaubabscheider
Foto: Hersteller / Bisotherm

Nachrüstpflicht für Feinstaubabscheider

In dem kompletten Abgassystem BISOAIRSTREAM LAS-F PRO ist der Feinstaubabscheider im Bausatz integriert, wird mit der Schornsteinmündung installiert und erhält zum Schluss eine witterungsbeständige Verkleidung.

Feinstaubabscheider
Foto: Hersteller / Bisotherm

Nachrüstpflicht für Feinstaubabscheider

Der BISOAIRSTREAM FEINSTAUBABSCHEIDER zum Nachrüsten wird als eine Einheit von oben in die Schornsteinmündung eingesetzt. Die komplette Technik befindet sich witterungsgeschützt in eine Edelstahlverkleidung – damit ist sie robust und optisch neutral.

Besonders in der Heizperiode erhitzen sich die Gemüter bei Diskussionen um die wirkungsvollsten und umweltverträglichsten Wärmeenergiequellen. Sehr oft wird über „dicke Luft“ geklagt und die Produktion von Feinstaub beim Heizen mit Holz als Negativaspekt in die Waagschale geworfen. Dabei gibt es technische Lösungen, den Feinstaub-Ausstoß zu reduziern: Feinstaubabscheider zum Nachrüsten für ältere Kamine und neue Schornsteinsysteme minimieren die Emissionen wirksam.

Nachrüstpflicht: Ohne Feinstaubabscheider droht Stilllegung

Der Gesetzgeber hat strenge Grenzwerte für Feuerstellen (Pelletöfen, Heizunganlagen und Kaminöfen, etc.) erlassen, die in der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) festgehalten sind: Besitzer einer Einzelraumfeuerungsanlage müssen belegen, dass ihr Ofen/ihre Festbrennstofffeuerstätte die vorgeschriebenen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) einhalten. Als Nachweis gilt die Typenprüfung des Herstellers oder eine Messung durch ihren Schornsteinfeger. Kann die Feuerstätte die Grenzwerte nicht einhalten, muss eine geeignete Filter-/Abscheidetechnik nachgerüstet werden oder die Anlage ist außer Betrieb zu nehmen. Für die Nachrüstung mit einem Feinstaubabscheider sieht die Verordnung unterschiedlich lange Fristen vor – je nach dem wie alt die Anlage ist.

Feinstaubabscheider nachrüsten

Damit ältere Bestandsanlagen unproblematisch über das Jahresende 2020 in Betrieb bleiben können, bieten veschiedene Hersteller Feinstaubabscheider zum Nachrüsten an. Der Feinstaubabscheider Bisoairstream von Bisotherm z. B. ist ein elektronischer Partikelabscheider, der die Feinstaubemission von Holzöfen und -heizungen erheblich reduziert. Der im Mündungsbereich des Schornsteins integrierte Partikelabscheider reduziert den Feinstaubausstoß um bis zu 95%. Der Nachrüstsatz wird von oben in die Schornsteinmündung als komplette Einheit eingeschoben.