Welche Regeln gelten laut Gesetz im Home Office?
Gibt es ein Recht auf Home Office – oder besteht gar eine Pflicht zum Home Office? Welche Regeln und Voraussetzungen gelten für die Arbeit im Home Office? Diese Regelungen schreibt das sogenannte Home-Office-Gesetz vor ...
Mit Beginn der Corona-Pandemie haben viele (Büro-)Angestellte ihren Arbeitsplatz aus der Firma ins private Arbeitszimmer verlegt – quasi über Nacht. Je länger dieser Ausnahmezustand andauert, desto drängender werden die Fragen nach gesetzlichen Regelungen zur Heimarbeit. Doch ein einziges Home-Office-Gesetz, dass alle Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer im Homeoffice beantworten würde, gibt es nicht. Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Voraussetzungen zur Arbeit im Home Office.
Gibt es ein Home-Office-Gesetz?
Was seit der Coroana-Pandemie als "Home-Office-Gesetz" bezeichnet wird, heißt korrekt "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung": In § 2 Abs. 4 schreibt der Gesetzgeber vor, dass "der Arbeitgeber [...] den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten [hat], diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen."
Das indirekte Recht auf Home Office spricht das Gesetz also nur Berufsgruppen zu, die ihren Job von daheim aus erfüllen können, deren Tätigkeiten nicht zwingend ortsgebunden sind.
Zwar ist damit die "Beweislast" grundsätzlich umgekehrt (der Chef muss begründen, warum Sie Ihre Arbeit nicht von zuhause aus erledigen können), aber dennoch kann der Wechsel ins Home Office im Einzelfall schwierig werden, wenn das der Arbeitgeber nicht unterstützt. Ein Klagerecht hat der einzelne Beschäftigte nicht. Ein Betriebsrat erleichtert ggf. die Durchsetzung einer einheitlichen Regelung zu Home Office in der Firma. Theoretisch könnten die Behörden unwillige Arbeitgeber mit Zwangsgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro (nach § 22 ArbSchG) zwingen, Home Office wo in ihrem Betrieb möglich umzusetzen.
Andersherum besteht KEIN Zwang zu Home Office für die Arbeitnehmer: Die Regelungen sehen nicht vor, dass Angestellte gegen ihren Willen ins Home Office geschickt werden können.
Wer zuhause keinen Platz für einen ordentlichen Arbeitsbereich hat, keine Ruhe für seine Tätigkeit findet oder durch die Arbeit ohne Kollegenkontakt psychische Probleme drohen, darf auch weiterhin täglich zur Arbeitsstätte fahren – sofern der Arbeitgeber den Betrieb nicht komplett geschlossen hat.
Der Arbeitgeber kann nicht gegen Ihren Willen anordnen, dass Sie fortan von zuhause aus arbeiten! Über ihre Wohnung hat er keine Verfügungsgewalt. Diesen Eingrifff in die Privatsphäre müssen Arbeitnehmer*innen nicht dulden. Als Arbeitnehmer*in können Sie die Forderung Ihres Arbeitgebers nach Arbeit aus dem Home Office ohne weiteres und ohne Begründung ablehnen. Ausnahmen können bestehen, wenn Home Office in ausdrücklich in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag geregelt sind sowie bei Beamtenverhältnissen.
Warum wird eine Pflicht zu Home Office gefordert?
Die Pflicht zu Home Office richtet sich vor allem an die Unternehmen (private Arbeitgeber wie öffentliche Behörden), es den Arbeitnehmern zu ermöglichen, von zuhause aus zu arbeiten, um das Infektionsgeschehen zu bremsen. Wer allein zu Hause arbeitet, hat weniger soziale Kontakte (im Betrieb, auf dem Weg zur Arbeit, in den Pausen, ...). Damit sinkt auch das Risiko, sich mit dem Sars-CoV2-Virus anzustecken. Das ist das Ziel der Forderungen nach mehr Home Office.
Neben den epidemologischen Gründen hinter der Forderung nach mehr Home Office (besserer Infektionsschutz der Gesamtbevölkerung) gibt es auch sehr individuelle Punkte, die von Beschäftigten "pro Home Office" angeführt werden, wie etwa "mehr Selbstbestimmung", "freiere Zeiteinteilung", "weniger Ablenkung", "konzentrierteres Arbeiten", "Reduzierung von Pendelverkehr" und vieles mehr.
Welche Regelungen gelten im Home Office?
Das deutsche Arbeitsrecht kennt den Begriff Home Office eigentlich nicht: Entweder man arbeitet in der Betriebsstätte (Büro, Fabrik, Einzelhandelsgeschäft, Baustelle, ...) oder man geht von zuhause sogenannter "Telearbeit" nach. Als Telearbeit ist eine vom Betriebsgelände des Arbeitgebers unabhängige Arbeitsform, bei der die Arbeit vollumfänglich oder teilweise aus der privaten Wohnung geleistet wird. Typische Arbeitsfelder für Telearbeit waren die Fernüberwachung von technischen Einrichtungen oder dem eigentlichen Produktionsprozess vorgelagerte Tätigkeiten (Qualitätssicherung).
Die Anforderungen an einen Telearbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung klar definiert. Die Voraussetzungen für einen Arbeitsplatz im Home Office sind noch nicht gesetzlich definiert. Derzeit kennzeichnen noch viel Improvisation und Einzelabsprachen die Home-Office-Regeln in vielen Betrieben.
Wer entscheidet über Homeoffice?
Die generelle Entscheidung, ob Home Office gewährt wird, wer von zuhause Arbeiten darf und wie lange, liegt generell beim Arbeitgeber.
Das heißt auch: Wer das Büro gegen den Arbeitsplatz zuhause tauschen will, muss sich den Wechsel vorab vom Chef genehmigen lassen – einfach ab morgen zuhause arbeiten, geht nicht!
Kann mich mein Arbeitgeber zum Homeoffice zwingen?
Besteht keine Betriebsvereinbarung zum Homeoffice, kann Arbeit im Homeoffice nicht einseitig verordnet werden. Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, seine Mitarbeiter*innen zum Homeoffice zu zwingen.
Diese Homeoffice-Regeln kann der Chef durchsetzen
Wenn die Arbeit im Home Office genehmigt ist, sollten auch die nötigen Voraussetzungen fürs Home Office und die geltenden Regeln im Home Office mit dem Chef geklärt und (schriftlich) vereinbart werden. Grundsätzlich bleiben alle Rechte & Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bestehen: Die Arbeit zuhause ist im vertraglich geregelten Umfang Arbeitszeit (nicht etwa Ruhezeit) und mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten. Ein Anspruch auf eine etwaigige "Home-Office-Zulage" besteht nicht.
Sieben Tipps für's Homeoffice finden Sie im Video:
Derzeit werden (auf beiden Seiten der Tarifpartnerschaft) viele Zugeständnisse im Hinblick auf die coronabedingte Ausnahmesituation gemacht. Wenn nach der Pandemie Home Office als normaler Bestandteil der Arbeitswelt fortbestehen soll, werden weitere verbindliche Regelungen zum Home Office ausverhandelt werden müssen.
Wie läuft Home Office ab?
Im Prinzip genau so wie im Büro bislang auch: An den Arbeitzeiten, Pausen, Zuständigkeiten, Fristen, Qualitätsansprüchen ändert sich erstmal nichts, nur weil die Arbeit nicht an der gewohnte Arbeitstätte verrichtet wird! Die vertragliche geschuldete Leistung (zu Umfang und Qualität der Arbeit) bleibt auch im Home Office gültig.
- Sie können im Home Office nicht einfach (ohne Rücksprache/Genehmigung des/der Vorgesetzten) erst um 10 Uhr anfangen, wenn das Büro ab 8 Uhr besetzt war – selbst wenn Sie die zwei Stunden "hinten dran" hängen.
- Die Erreichbarkeit für interne/externe Gesprächspartner zu den (Kern-)Arbeitszeiten muss gewährleistet sein: Man kann sich nicht einfach für zwei Stunden zum "konzentrierten Arbeiten" auf den Balkon setzen und das Telefon ignorieren.
- Zeiterfassung ist auch im Home Office zulässig: Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit dürfen Chefs im Homeoffice überwachen (digitale Zeiterfassung).
- Auch die Überwachung des Rechners ist bei einem "konkreten Verdacht auf missbräuchliche Nutzung" erlaubt. Allerdings: Eine permanente, anlassunbezogene Überwachung der Mitarbeiter*in darf der Chef nicht durchführen.
Übrigens: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch zuhause. Auch im Home Office sind die Regelungen zu maximaler Arbeitszeitdauer, Pausen und Ruhezeiten einzuhalten. Der Chef darf auch nicht abweichend von den Regeln in der Firma plötzlich Sonn- und Feiertagsarbeit von Ihnen verlangen.
Welche Voraussetzungen sind fürs Home Office nötig?
Mittlerweile ist es ein jahr her, dass die ersten Angestellten ins ungewohnte Home Office gewechselt sind. Manche sind zwischendurch wieder zurück ins Büro gegangen, andere arbeiten seit März 2020 durchgehend vom heimischen Arbeitsplatz aus. Wenn die Heimarbeit zur dauerhaften Einrichtung wird, sollten auch die Voraussetzungen fürs Home Office stimmen:
Was muss der Arbeitgeber fürs Home Office bereitstellen?
Damit abhängig Beschäftigte dauerhaft von zuhause aus arbeiten können, muss der Arbeitgeber ihnen einen Homeoffice-Arbeitsplatz einrichten, mit allem, was sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen – vom Mobiliar bis zu technischen Büro-Ausstattung. Das muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen:
- Arbeitsplatz, der dem Arbeitsschutzrecht entspricht.
- PC / Laptop / sonstige Peripheriegeräte
- Büromaterial
- rein beruflich zu nutzenden Internetzugang / Telefonanschluss
- ggf. spezielle Maschinen oder Werkzeug
Wer zahlt die Einrichtung des Home Office?
Wie im Büro auch muss der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Arbeitsmittel tragen – von den Anschaffungskosten für Büromöbel und Arbeitsmittel bis zu den Kosten für Wartung & Reparaturen.
Allerdings haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf "Wunsch-Mobiliar"! Der Arbeitgeber kann Ihnen einfach Ihren Schreibtisch aus dem Büro nach Hause liefern lassen – egal wie gut oder schlecht dieser zu Ihrem Einrichtungsstil passt! Deswegen nutzen auch viele Beschäftigte lieber ihre eigenen Möbel – kostenlos für den Chef.
Praxistipp: Als Gegenleistung kann man mit ihm etwa verhandeln, dass der Dienstrechner auch privat genutzt werden darf oder er den hochwertigeren Kopfhörer für Videokonferenzen bezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten?
Freiberufler und Kreative sind "mobiles Arbeiten" gewohnt. Meist wird nur projektbezogen zusammengearbeitet. Der Arbeitgeber weist seinem (fest oder frei) Beschäftigtem einen klar umrissenen Arbeitsauftrag zu. Wo und wie dieser ihn erledigt, ist nicht weiter definiert. In Zeiten von Smartphones und Laptops kann der Arbeitnehmer aus dem eigenen Zuhause, einem Cafe, dem Co-Working Space oder einem beliebigen Ort arbeiten. Bei mobilem Arbeiten entfallen tägliche Pendelzeiten und die Arbeitnehmer*innen profitieren von freier Zeiteinteilung und einer größeren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Firmen sparen, weil sie nicht mehr für jede*n Beschaftigte*n einen Schreibtischplatz vorhalten müssen.
Achtung: Allerdings werden bei beim "mobilen Arbeiten" auch viele Arbeitgeber-Pflichten (Datensicherheit, Unfallversicherung, laufende Kosten) auf die Beschäftigten abgewälzt!
Das könnte Sie auch interessieren ...