Streit mit Nachbarn

Nachbarschaftsstreit vermeiden

Ein gutes Verhältnis zu ihren Nachbarn wünschen sich die meisten Hauseigentümer. Doch nicht immer herrscht Frieden beiderseits der Grundstücksgrenze. Nachbarschaftsstreit ist dann keine Seltenheit.

Nachbarschaftsstreit vermeiden
Um Nachbarschaftsstreit zu vermeiden gibt es hier hilfreiche Tipps.
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Klassiker des Streits über den Gartenzaun sind Ruhestörung, Geruchs- und Lärmbelästigung, Grenzstreitigkeiten und der überhängende Obstbaumzweig. Lesen Sie, wie deutsche Richter bei Nachbarschaftsstreit entscheiden, und wie Sie Ärger mit dem Nachbar vermeiden.

Nachbarn kann man sich nicht aussuchen – man muss mit ihnen leben (lernen): Zum Einzug bringen die Nachbarn noch Brot und Salz als kleines Begrüßungsgeschenk, doch schon die Einweihungsparty kann die nachbarschaftliche Harmonie – oft dauerhaft – stören.

Wie im Straßenverkehr gilt auch unter Nachbarn gegenseitige Rücksichtnahme! Viele Streitfälle, die vor Gericht landen, hätte man in einem offenen Gespräch lösen können. Bei Nachbarschaftsklagen schreiben viele Bundesländer daher zuerst ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren zwingend vor, um die Gerichte zu entlasten. Denn ein Prozess ist langwierig und teuer. Wir haben einige typische Nachbarschaftsstreit-Fälle und Urteile für Sie gesammelt:

Nachbarschaftsstreit schlichten

Noch ist Ihr Haus nur ein Loch im Boden, es kann dennoch Anlass für Streit bieten: Nachbarn müssen zwar Einschränkungen durch unvermeidbare Arbeiten während des Baus dulden, aber auch der Bauherr hat Pflichten: Die Verkehrssicherungspflicht soll gewährleisten, dass Unbeteiligte nicht durch die Baustelle geschädigt werden. Das bedeutet, dass der Bauherr seine Baustelle sichern (lassen) muss. Ein einfaches Schild „Betreten verboten“ genügt hier nicht!

Hammerschlags- und Leiterrecht sollen Ihnen den Bau und die Wartung Ihres Hauses erleichtern. Um z. B. die Fassade zu streichen oder ein Gerüst aufzustellen, muss Sie der Nachbar auch auf sein Grundstück lassen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die bauliche Anlage, die errichtet oder gewartet werden soll, muss legal sein! Für unrechtmäßig errichtete Bauten können Sie auch kein Recht einfordern. Die Alternative zum Betreten des Nachbargrundstücks wäre unverhältnismäßig aufwendig. Auch die Nachteile für den Nachbarn müssen vertretbar sein. Schäden am Nachbargrundstück (bauliche Anlagen, Pflasterungen und Bepflanzung) müssen behoben werden. Zudem müssen die Arbeiten schonend erfolgen. Das heißt in erster Linie: zügig, sauber und zu angemessenen Zeiten.
Wichtig: Das Grundstück einfach zu betreten und mit dem Aufbau des Gerüstes zu beginnen, geht nicht. Sie müssen Ihren Nachbarn vorher über Ihr Vorhaben informieren (Anzeigepflicht).

Baumhäuser müssen Abstand halten: Zwar definieren Juristen Baumhäuser und andere „fliegende Bauten“ (wie Gartenhäuser) nicht als „Gebäude“, sondern als „sonstige Anlage“, aber auch für sie gelten die Abstandsflächen der Landesbauordnung. Wer dem Nachbarn zu nahe rückt, muss sein Holzhäuschen ggf. wieder abreißen. Es lohnt also der Blick in die Bauordnung Ihres Bundeslandes. Hier finden Sie auch Mindestabstände für Nebengebäude, Baumanpflanzungen und Garagen.

Nicht nur der Abstand muss stimmen, auch die Nutzung: Garagen dürfen oft direkt an die Grenze gebaut werden. Dann muss der zum Nachbargrundstück fensterlose Bau aber auch als Garage genutzt werden (Es muss ein Pkw darin geparkt werden können). Wird das Gebäude anders genutzt, verliert es sein Privileg und muss die geltenden Abstandsflächen einhalten.

Nachbarschaftsstreit: Licht, Luft & Lärm ...

... scheren sich nicht um Grenzen und bieten oft Grund zum Streit:

Auch Licht kann stören: Natürlich dürfen Sie Ihr Grundstück beleuchten. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Außenbeleuchtung niemanden stört. Richten Sie das Licht auf Ihr Grundstück, stellen Sie die Beleuchtungsintervalle so kurz wie möglich ein und vermeiden Sie Blendungen. Es ist nicht akzeptabel, dass Ihre Carportbeleuchtung flutlichtartig fremde Schlafzimmer ausleuchtet, wenn Sie nachts heimkommen.

Duft oder Gestank? Weder Hauseigentümer noch Mieter dürfen im Garten oder auf dem Balkon brutzeln, wie es ihnen gefällt. Generell ist Grillen erlaubt, wenn Dritte nicht gestört werden. Beim „wie oft“ entscheiden die Gericht sehr uneinheitlich. Dringt Rauch konzentriert in Wohn- und Schlafräume, ziehen Richter klare Grenzen. Auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 22 Abs. 1) fordert, „schädliche Umwelteinwirkungen“ möglichst zu vermeiden.

„Normale“ Kochgerüche aus der Küche müssen Nachbarn aber immer tolerieren. Auch das Rauchen auf dem eigenen Balkon gestehen Richter den Bewohnern zu.

Gute Nachricht – Kinder dürfen spielen: Prinzipiell dürfen Kinder auch laut toben. Uneinheitlich urteilen die Gerichte noch zu Spiel-Lärm in der Mittagsruhe – doch zunehmend zugunsten der Kinder. Zulässig sind Spielverbote (z. B. in Mietshäusern oder bei Eigentümergemeinschaften) nur in Aufzügen, Fluren und Kellerräumen.

Nachbar muss Fußball wieder hergeben: Landet ein Ball versehentlich in Nachbars Garten, dürfen Kinder das fremde Grundstück nicht einfach betreten, um den Ball wiederzuholen. Sie müssen klingeln und den Besitzer um Erlaubnis fragen. Der Hausherr kann den Ball auch selbst holen – einbehalten darf er ihn aber nicht.

Nachbarschaftsstreit und Recht im Garten

Bäume & Laub: In Ihrem Garten sind zwar Sie der Herr, beeinträchtigt dieser aber die Nachbarn, ist Rücksicht Pflicht:

Der Klassiker: Überhängende Äste des Nachbarn dürfen Sie nicht einfach stutzen. Mahnen Sie den Baumschnitt beim Besitzer an: Er muss sich selbst darum kümmern. Achtung: Dulden Sie neu gepflanzte Bäume innerhalb der vorgeschriebenen Abstandsflächen länger als fünf Jahre, verjährt Ihr Anspruch auf Beseitigung.

Räum- und Streupflicht: Für die Verkehrssicherheit vor dem Haus ist zunächst die Gemeinde zuständig. Doch diese überträgt die Verantwortung oft auf den Anlieger (meist nachzulesen in der kommunalen Straßenreinigungssatzung). Er muss dann Schnee und auch Laub vom Gehsteig entfernen – das gilt ausdrücklich auch für hergewehtes Laub von Nachbars Baum!

Emsig & hilfreich leben uns etwa 18 Millionen Gartenzwerge in Deutschland vernachlässigte Tugenden vor. Dass die Wichte Geschmackssache sind, gilt nur begrenzt: Ehrverletzendes Verhalten müssen Nachbarn auch von Zwergen nicht hinnehmen. Beleidigen oder verunglimpfen die Figuren (z. B. durch Gesten oder Beschriftungen), genießen Gartenzwerge keinen richterlichen „Geschmacks-Schutz“ mehr.

Nachbarschaftsstreit verhindern

Berücksichtigen Sie die gesetzlichen Regelungen zur Ruhezeit und benutzen Sie laute Gartengeräte, wie Rasenmäher und Häcksler, nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr. Die Arbeit mit Freischneidern oder Laubsaugern ist außerdem in den Randstunden (7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr, 17.00 bis 20.00 Uhr) untersagt. Zusätzlich müssen Sie Rücksicht auf Ordnungen Ihrer Stadt sowie individuell vereinbarte Regelungen, die in der Hausordnung unterzeichnet wurden, nehmen.

Im besten Fall versuchen Sie, Ärger mit Nachbarn erst gar nicht entstehen zu lassen: Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn über Anbaupläne, ehe der Bagger anrollt. Stellen Sie Nachbarn nicht vor vollendete Tatsachen, sondern beziehen Sie sie in die Planung ein. Respektieren Sie deren Bedenken und suchen Sie gemeinsam eine Lösung. So bleibt Ihr Verhältnis dauerhaft gut. Und damit die Nachbarn nicht schon zur Einweihungsfeier die Polizei schicken: Laden Sie die ganze Nachbarschaft zum Fest ein!

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Fotos: LBS

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