Baugenehmigung für Carport

Muster: Bauantrag für Carport einreichen

Trocken im Frühjahr, kühl im Sommer, geschützt im Herbst, eisfrei im Winter – ein Carport erscheint vielen Bauherren als die "bessere Garage" – zumal ein Bausatz-Carport kein Vermögen kostet und der Aufbau selbst übernommen werden kann. Doch ein Bauantrag und eine Baugenehmigung sind in der Regel auch für einen selbstgebauten Carport Pflicht.

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Denn ob Carport, Wintergarten oder Gartenhäuschen – auch bei kleineren Neu- oder Anbauten sind zahlreiche kommunale Vorschriften (Bebauungsplan) und Landesgesetze (Landesbauordnung) ebenso zu beachten wie die Rücksichtnahme auf die lieben Nachbarn, um eine Baugenehmigung für den Carport zu erhalten.

Allgemein gilt, dass kleinere Bauten oder Anbauten auf dem eigenen Grund keine Genehmigung durch die Bauämter erfordern, aber die Ausnahmen bestätigen die Regel. Grenznahes Bauen ist daher häufiger Anlass für Streit mit dem Nachbarn als viele Bauherren vermuten. Durch eindeutig festgelegte Grundstücksgrenzen und die Einhaltung von Mindestabständen (Abstandsflächen sind nachzulesen in den Bauordnungen der Länder) lässt sich zwar nicht jeder Streit vermeiden, aber wer sich an die baurechtlichen Vorschriften hält, hat im Streitfall immer die besseren Karten.

Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, erkundigt sich vor der Umsetzung einer geplanten Baumaßnahme – wie den Bau eines Carports – nach den entsprechenden Vorschriften, die für eine Genehmigung eines Carports gelten. Auskunft zum Bauantrag für einen Carport oder ein Gartenhaus erteilen (meist kostenfrei) die zuständigen Bauämter Ihrer Gemeinde (Stadt-/Kreisverwaltung).

Bauantrag Voraussetzung für Baugenehmigung des Carports

Das genaue Bauantrags-Verfahren, die zuständige Behörde und die erforderlichen Unterlagen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In der Regel brauchen Sie:

  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  • eine Baubeschreibung
  • die Statik (alle drei vom Fachhändler)
  • einen Lageplan im Maßstab 1:500, der nicht älter als zwei Jahre ist (Katasteramt)
  • eine Flurkarte, ebenfalls nicht älter als zwei Jahre (Katasteramt)
  • sowie ein Antragsformular (Bauamt, Schreibwarenladen, Internet)

Tipp: Guten Service von Carport-Herstellern nutzen

Sprechen Sie bereits vor dem Kauf eines (Bausatz-) Carports bei Ihrer zu­ständigen Baubehörde vor und nehmen sie die genannten Unterlagen mit. Statik und Zeichnung des Carports stellt der Hersteller für die Genehmigung des Bauantrages meist problemlos zur Verfügung. Die Mitarbeiter des Bauamtes können Ihnen dann sagen, ob Ihr Wunsch-Carport genehmigungspflichtig ist und unter welchen Auflagen Sie ihn nach der gültigen Bauordnung auf Ihrem Grundstück bauen dürfen.

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Des Weiteren muss anhand der Bebauungspläne ermittelt werden, bis wie weit Sie an die Grundstücksgrenze heranbauen können. Oft müssen bestimmte Abstände eingehalten werden. Gegebenenfalls brauchen Sie auch eine schriftliche Einwilligung Ihres Nachbarn.

„Auch bei Einhaltung der Mindestabstände zum Nachbargrundstück empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem oder den Nachbarn zu suchen. Streit entsteht schließlich oft aus Missmut oder Neid, und dem kann so vorgebeugt werden“, so Thomas Müller, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. „Es soll ja auch vorkommen, dass der Nachbar die Baubehörde informiert, wenn ihm ein Bauwerk nicht gefällt. Deshalb sollte man auf keinen Fall einfach drauflosbauen, denn im Extremfall drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch teure Nachgenehmigungsverfahren oder sogar eine Abbruchverfügung.“