Gartenzaun

Der Gartenzaun ist nach der Hecke vielleicht die älteste Art, ein Grundstück einzufrieden. Ob Lattenzaun oder Maschendrahtzaun – der Gartenzaun grenzt Ihren Garten nach außen ab und schafft optisch eine Ergänzung zur grünen Vegetation des Gartens.

Garten: Zaun bauen
Der Gartenzaun ist eine traditionsreiche Einfriedung für Ihr Grundstück.

Wer seinen Garten mit einem Zaun einzäunen will, wählt meistens eine klassische Holzzaun-Variante. Der Vorteil: Mit einem Gartenzaun aus Holzleisten und Pfosten schaffen Sie schnell eine solide Abgrenzung zum Nachbarn.

Welche Art der Einfriedung in Ihrer Nachbarschaft erlaubt ist, erfahren Sie bei der zuständigen Kommune. In der Regel sid Zäune genehmigungsfrei, die "ortsüblich" sind – also in Höhe, Beschaffenheit und Barrierewirkung dem Durchschnitt der Nachbarschaft entsprechen. Weitere Einschränkungen enthalten die Landesbauordnungen und das Nachbarschaftsrecht. Grob gelten Gartenzäune an öffentlichen Grenzen bis zu einer Höhe von etwa 120 cm als zulässig. Bei privaten Grenzen (zwischen Nachbargärten) sind teilweise auch 1,80m hoche Sichtschutzwände erlaubt. Teilweise unterscheiden sich die zulässigen Höhen für die Grundstückseinfriedung auch zwischen sogenannten toten (=Zäune) und lebenden (=Hecken) Einfriedungen.
Praxistipp: Ehe Sie einen (hohen) Gartenzaun errichten, sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und informieren Sie sich bei der Gemeindeverwaltung. Entspricht Ihr Gartenzaun nicht den gesetzlichen Vorgaben, handelt es sich um einen Schwarzbau und die Stadt kann den Abriss/Rückbau fordern.

Gartenzaun – die gängigsten Typen

Ist die Entscheidung gefallen, den Garten mit einem Zaun – statt z. B. mit einer Hecke oder einer Gartenmauer – einzufrieden, hören die Fragen noch lange nicht auf: Welche Zaunart passt zu meinem Grundstück? Die Länge der Grenze (entspricht Kosten) ist damit ebenso verbunden wie die Optik (Material, Farbe, ...). Welche Funktion soll der Gartenzaun hauptsächlich erfüllen? Kinder und Tiere auf dem Grundstück halten oder ein Grundmaß an Sichtschutz und Privatsphäre ermöglichen? Welche Höhe muss der Gartenzaun haben, um diese Funktionen erfüllen zu können? Welche baurechtlichen Regeln sind mit der Errichtung eines Gartenzaunes verbunden?

Holzzaun

Bei einem Gartenzaun aus Holz ist Holzschutz ein wichtiges Thema: Egal ob Lattenzaun, Jägerzaun, Spalierzaun oder einfacher Holzzaun – sie alle benötigen einen regelmäßigen Schutzanstrich, um halbwegs witterungsbeständig zu sein. Verwenden Sie beim Bau des Gartenzauns kesseldruckimprägnierte Hölzer, Pfostenschuhe oder Einschlaghülsen und Edelstahlschrauben, damit das Holz gut abtrocknen kann.

Maschendrahtzaun

Schneller lässt sich das Grundstück nicht umzäunen: Der Maschendrahtzaun ist zudem preiswert und wartungsarm. Natürlich hält ein Maschendrahtzaun weder Wind noch neugierige Blicke fern. Damit der Gartenzaun auch diese Funktionen erfüllt, müssen Sie die Einfriedung bepflanzen. Schnell rankende, immergrüne Pflanzen (Wilder Wein oder Efeu) oder einjährige Schlingpflanzen wie Wicken, Kapuzinerkresse oder Trichterwinde machen den Maschendrahtzaun zum blühenden hintergund im Garten.

Metallzaun

Dauerhaft und stabil zeigt sich der Metallzaun. Meist kommt der Metallzaun wertiger daher als der schlichte Maschendrahtzaun. Zum einen können Sie auch die Drahtgeflechtmatten bepflanzen. Andererseits drängen immer mehr Metallzäune auf den Markt, deren schmale Metallkörbe wie Gabionen mit allerlei Material gefüllt werden können.

Streit über den Gartenzaun

Grillfeuer-Qualm oder Frosch-Quaken, Fallobst vom Apfelbaum oder eine zu hohe Buchenhecke - all das kann zu einem Rechtsstreit zwischen Nachbarn führen. Dabei muss es nicht zum Streit über den Gartenzaun kommen, wenn man die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennt.

Der eine ruft die Polizei, weil die Gartenparty laut ist und bis tief in die Nacht andauert. Ein anderer ist strikt dagegen, dass der Carport auf der Grundstücksgrenze stehen darf. Ein dritter will der Katze von nebenan den Auslauf auf seinem Grund verbieten. Was müssen Nachbarn gegenseitig dulden, wie wird im Streitfall entschieden?

Nicht nur der Aufenthalt im Garten, auch dessen Anlage kann zum Zankapfel werden. Häufiger Streitpunkt ist der Zaun. Ob Staketen, Maschendraht, Flechtmatte oder Hecke: Soll er genau auf der Grenze stehen, müssen die Nachbarn ihn in der Regel zusammen errichten und gemeinsam die Kosten tragen, auch wenn nur einer ihn will. Das Aussehen der Einfriedung kann durch einen Bebauungsplan oder eine Ortsatzung vorgeschrieben sein, ansonsten können beide sich auf eine Form einigen. Wer den Zaun auf der eigenen Parzelle errichtet, kann ihn in der Regel gestalten, wie er mag.

Lebende Einfriedungen: Hecken und Bäume

Pflanzenliebhaber aufgepasst: Bäume und Sträucher sehen schön aus, doch mit den Jahren kann das Grün eine beträchtliche Größe erreichen und ungeliebte Schatten werfen. Das Nachbarschaftsrecht schreibt Abstände zur Grundstücksgrenze vor, die je nach Bundesland differieren können. Junge Ziersträucher sollen meist einen halben bis einen Meter von der Grenze entfernt gepflanzt werden, Obstbäume je nach Wuchshöhe mit einem bis zwei Meter Abstand. Ein Baum, der in ausreichender Distanz zur Grenze wächst, muss nicht gestutzt werden, wenn der Nachbar sich durch den Schatten gestört fühlt. Wichtig: Gibt es einen Beseitigungsanspruch, verjährt der meist fünf Jahre nach dem Pflanzen. Alte Bäume können weiteren Ärger machen: Schränken überragende Äste oder Wurzeln die Nutzung des Nachbargartens ein, müssen sie beseitigt werden. Wenn man das nicht selbst tut, darf der Nachbar sie zurückschneiden.

Im Herbst kann reifes Obst zum Streitobjekt werden: Birnen oder Äpfel, die von überhängenden Zweigen auf Nachbars Grund fallen, gehören diesem, solange sie aber am Ast hängen, dem Besitzer des Baums. Und was passiert, wenn ein Sturm den garteneigenen Baum umweht und aufs Nachbargrundstück wirft? Schadensersatz muss meist nur dann geleistet werden, wenn der Eigentümer versäumt hat, den Baum regelmäßig auf Krankheiten und Überalterung zu untersuchen oder der Baum sichtbar krank war. Dann ist er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Ähnliches gilt für einen Teich. Der Eigentümer muss ihn unbedingt so absichern, dass beispielsweise die Kinder der Nachbarn nicht zu Schaden kommen. Im Einzelfall kann es schwierig sein zu klären, ob eventuell auch die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Besser: Kein Risiko eingehen und den Teich einzäunen oder durch ein dicht unter der Wasseroberfläche angebrachtes Gitter sichern.

Text: Judith Preuß

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