Erdbienen

Sie sind fleißig, leben in riesigen Kolonien und können im Zweifel ordentlich zustechen – so zumindest das typische Bild einer Biene. Erdbienen sind dagegen eher eine Art „Anti-Biene“: Sie sind Einzelkämpfer, die ihre Nester tief in den Erdboden graben und beim ersten Anzeichen von Gefahr sofort die Flucht ergreifen.

Erdbienen
Erdbienen buddeln ihre Nester in die Erde. Foto: M. Großmann / pixelio.de
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Die Erdbiene – auch Sandbiene oder Andrena genannt – verdankt ihrem Namen ihren außergewöhnlichen Nistplätzen, die sie an einer sandigen Stelle direkt in die Erde gräbt.

In Deutschland sind etwa 150 Arten bekannt, die – wie alle Wildbienen – eine äußerst wichtige Rolle im Ökosystem einnehmen. Sie sind auf den Nektar weniger Pflanzen spezialisiert, die wiederum auf eine Bestäubung durch die Erdbienen angewiesen sind. Zu den Pflanzen zählen unter anderem Spargel, Ehrenpreis, Zaunrüben und Weiden.

Wann schlüpfen Erdbienen?

Die bis zu 15 mm großen schwarz-rötlichen Erdbienen bauen ihre Nester bevorzugt an trockenen, warmen und sandigen Orten. Jede Sandbiene baut dabei ihr eigenes Nest und versorgt ihre Nachkommenschaft ebenfalls im Alleingang. Die Paarung der Bienen findet im Frühjahr statt. Unmittelbar danach gräbt das Weibchen bis zu 60 cm tiefe Gänge in den Boden und legt ihre Eier dort ab – einmal direkt im Frühling und ein weiteres Mal im Sommer. Die erste Brut schlüpft bereits im Spätsommer, bleibt jedoch bis zum folgenden Jahr im Nest. Dort werden die Weibchen bereits von den Männchen befruchtet, sodass sie im folgenden Frühjahr sofort aufbrechen und sich ein eigenes Nest bauen können.

Genauso fleißige wie die Erdbiene sind auch Mauerbienen! Warum Wildbienen in jedem Garten einen Rückzugsort bekommen sollten, zeigt das Video:

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Video: Xcel Production

Wie kann ich Erdbienen vertreiben?

Erdbienen sind grundsätzlich sehr nützlich und im Gegensatz zu einigen ihrer Artgenossen nicht aggressiv. Da sie alleine für die Versorgung ihrer Nachkommen zuständig sind, treten sie im Zweifel immer den Rückzug an, denn sterben sie, stirbt auch ihr gesamtes kleines Volk. Das sollten Sie auch immer bedenken, wenn Sie die Erdbienen vertreiben wollen: Ein totes Erdbienen-Weibchen kann gleichzeitig den Tod von hunderten weiteren Bienen bedeuten. Außerdem: Selbst wenn eine Sandbiene einmal aus Notwehr stechen sollte, ist ihr Stachel zu schwach, um durch die menschliche Haut zu dringen.

Erdbienen
Erdbienen muss man nicht entfernen. Foto: M. Großmann / pixelio.de

Aufgrund ihrer wichtigen Rolle für unser Ökosystem stehen Erdbienen unter strengem Artenschutz: Sie dürfen daher weder die Erdbienen vertreiben noch sie töten. Möchten Sie die Wildbienen dennoch umsiedeln, müssen Sie einen Antrag stellen. Eine Umsiedlung kann zum Beispiel nötig sein, wenn der Boden in Ihrem Garten besonders ideal für Sandbienen geeignet ist. Dann kann es vorkommen, dass die Weibchen, die im Frühjahr aus dem Nest fliegen, sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe ansiedeln. So kann die Population in kürzester Zeit explosionsartig zunehmen. In solchen Fällen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Nest beschatten: Erdbienen mögen es warm. Wollen Sie sie vertreiben, ohne direkt einzugreifen, hilft es, einen Sonnenschirm oder ein Sonnensegel über das Nest zu spannen. Wird es ihnen zu kalt, siedeln die Wildbienen von sich aus um und keine neuen Sandbienen werden sich ansiedeln.
  2. Erde feucht halten: Sandbienen bevorzugen außerdem trockenen Boden, der maximal leicht feucht ist. Das erleichtert ihnen das Graben. Halten Sie den Boden um das Nest daher feucht, um sie sanft zu vertreiben. Achten Sie jedoch darauf, die Bienen nicht zu ertränken!
  3. Nest umsiedeln: Nur in seltenen Fällen sollten Sie das gesamte Nest selber umsiedeln. In diesem Fall müssen Sie das Nest großzügig ausstechen und an einem sonnigen und trockenen Standort wieder eingraben. Aufgrund der Größe der Nester ist dies jedoch nicht immer leicht und kann zum Tod zahlreicher Erdbienen führen.

Praxistipp: Überlegen Sie sich immer gut, ob eine Umsiedlung nötig ist und vergessen Sie nicht, vorher einen Antrag auf Erteilung einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung nach §62 des Bundesnaturschutzgesetzes bei Ihrer örtlichen Naturschutzbehörde zu stellen.

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