GEZ: Wie kann ich den Rundfunkbeitrag umgehen?
Um die GEZ und den Rundfunkbeitrag ranken sich seit Jahren zahlreiche Mythen – blicken wir gemeinsam auf die 5 gängigsten GEZ-Gerüchte!
Mythos 3: Wenn ich auf Barzahlung bestehe, habe ich Ruhe vor dem Beitragsservice!
Stimmt nicht! Vor Jahren machte ein Trick die Runde, mit dem man die Beitragspflicht angeblich umgehen könne: Ganz einfach auf die Entrichtung des Beitrags mittels Barzahlung bestehen. Das sorgt für jede Menge zusätzlichen Aufwand und dementsprechend mehr Kosten für die „GEZ“. Die Hoffnung dahinter: Das Geld in bar einzutreiben, wäre dem Beitragsservice zu lästig, deshalb würden sie die GEZ-Gegner einfach in Ruhe lassen.
Aber falsch gedacht – der Beitragsservice verweigert die Bargeldzahlung und ein jahrelang andauernder Rechtsstreit beginnt. Im April 2022 fiel nun endlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Eine Barzahlung ist zulässig – jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn Beitragspflichtige nachweislich kein Giro-Konto eröffnen können.
>>> Mythos 4: Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, landet im Gefängnis!
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