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GEZ: Was ist ein Haushalt?

Aus der Serie: Hartnäckige Irrtümer: 5 Mythen rund um den Rundfunkbeitrag

Um die GEZ und den Rundfunkbeitrag ranken sich seit Jahren zahlreiche Mythen – blicken wir gemeinsam auf die 5 gängigsten GEZ-Gerüchte!

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Foto: iStock/gpointstudio
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Mythos 2: Bei der Beitragspflicht gilt: Eine Wohnung = ein Rundfunkbeitrag!

Jein. Zwar wurde im Jahr 2013 mit dem neuen Rundfunkbeitrag erst einmal die Zahlung pro Wohnung fällig, seitdem hat es jedoch in bestimmten Fällen noch Anpassungen gegeben. Im Juli 2018 fiel folgendes Urteil: Wer eine Zweitwohnung unterhält, muss nicht doppelt zahlen! Dazu zählen auch Ferienwohnungen, Gartenlauben und Datschen außerhalb von Kleingartenanlagen!

Zur Befreiung der Nebenwohnung müssen Sie jedoch einen Antrag stellen – das geht schnell und einfach hier.

>>> Mythos 3: Wer auf Barzahlung besteht, nutzt ein Schlupfloch im Gesetz!

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