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GEZ: Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Aus der Serie: Hartnäckige Irrtümer: 5 Mythen rund um den Rundfunkbeitrag

Um die GEZ und den Rundfunkbeitrag ranken sich seit Jahren zahlreiche Mythen – blicken wir gemeinsam auf die 5 gängigsten GEZ-Gerüchte!

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Foto: iStock/stefanamer
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Mythos 1: Nur wer einen Fernseher oder ein Radio besitzt, muss den Rundfunkbeitrag zahlen.

Falsch! Dieser Irrtum wurzelt in der Vergangenheit des Rundfunkbeitrags. Denn als dieser noch unter „Rundfunkgebühren“ von der GEZ eingezogen wurde, mussten nur Besitzer von Fernseher oder Radio eine monatliche Gebühr entrichten. Fernsehbesitzer zahlten beispielsweise 17,98€ im Monat, wer nur ein Radio besaß, zahlte nur 5,76€.

Mit der Verbreitung des Fernsehers in deutschen Wohnzimmern und der Popularisierung internetfähiger Geräte führte man 2013 jedoch den geräteunabhängigen Beitrag ein. Seitdem wird nicht mehr pro Gerät, sondern pro Wohnung bezahlt, da davon ausgegangen werden kann, dass nahezu jede Person in Deutschland die Möglichkeit hat, Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu empfangen.

>>> Mythos 2: Pro Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden!

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