GEZ: Wann bin ich von der Beitragspflicht befreit?
Um die GEZ und den Rundfunkbeitrag ranken sich seit Jahren zahlreiche Mythen – blicken wir gemeinsam auf die 5 gängigsten GEZ-Gerüchte!
Mythos 5: Jede Person, die in Deutschland lebt, muss den Rundfunkbeitrag zahlen!
Nein! Grundsätzlich besteht in Deutschland zwar die Beitragspflicht, einige Personen sind von dieser jedoch befreit. Die „GEZ-Befreiung“ betrifft Personen, die…
- … Hilfe zum Lebensunterhalt …
- … eine Grundsicherung im Alter oder Erwerbsverminderungsrente …
- … Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II …
- … Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz …
- … eine Ausbildungsförderung oder Berufsausbildungsbeihilfe …
- … Ausbildungsgeld für behinderte Menschen …
- … Hilfe zur Pflege oder Pflegezulagen …
- … Leistungen nach dem SGB VIII (KjHG) …
- … Blindenhilfe SGB XII …
- … Sonderfürsorgeberechtigte …
- … Taubblinde…
… erhalten oder sind. Um sich von der Beitragspflicht zu befreien, füllen Sie ganz einfach den Online-Antrag vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice aus.
Wenn Sie keiner der oben genannten Personengruppen angehören, haben Sie immer noch die Chance auf eine Ermäßigung der GEZ-Gebühren – dann zahlen Sie nur 6,12€ statt 18,36€!
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags schnell und im GEZ-Quiz >>
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