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GEZ: Wann bin ich von der Beitragspflicht befreit?

Aus der Serie: Hartnäckige Irrtümer: 5 Mythen rund um den Rundfunkbeitrag

Um die GEZ und den Rundfunkbeitrag ranken sich seit Jahren zahlreiche Mythen – blicken wir gemeinsam auf die 5 gängigsten GEZ-Gerüchte!

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Rundfunkbeitrag
Foto: iStock/ollo
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Mythos 5: Jede Person, die in Deutschland lebt, muss den Rundfunkbeitrag zahlen!

Nein! Grundsätzlich besteht in Deutschland zwar die Beitragspflicht, einige Personen sind von dieser jedoch befreit. Die „GEZ-Befreiung“ betrifft Personen, die…

  • … Hilfe zum Lebensunterhalt …
  • … eine Grundsicherung im Alter oder Erwerbsverminderungsrente …
  • … Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II …
  • … Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz …
  • … eine Ausbildungsförderung oder Berufsausbildungsbeihilfe …
  • … Ausbildungsgeld für behinderte Menschen …
  • … Hilfe zur Pflege oder Pflegezulagen …
  • … Leistungen nach dem SGB VIII (KjHG) …
  • … Blindenhilfe SGB XII …
  • … Sonderfürsorgeberechtigte …
  • … Taubblinde…

… erhalten oder sind. Um sich von der Beitragspflicht zu befreien, füllen Sie ganz einfach den Online-Antrag vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice aus.

Wenn Sie keiner der oben genannten Personengruppen angehören, haben Sie immer noch die Chance auf eine Ermäßigung der GEZ-Gebühren – dann zahlen Sie nur 6,12€ statt 18,36€! 
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags schnell und im GEZ-Quiz >>

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