Baum fällen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für sicheres Arbeiten
Das oberste Gebot beim Baumfällen: Achten Sie vor dem Fällen darauf, dass sich in Fallrichtung des Baumes keine Personen oder Tiere aufhalten! Exemplarisch zeigen wir Ihnen hier, wie Sie einen Baum fällen.
Wenn ein Gehölz krank ist oder zu dicht am Haus steht, sollten Sie sich einen Ruck geben und ihn fällen. Dabei ist schweres Gerät überflüssig, es reichen meist eine kräftige Elektrosäge, ein langes Seil und eine Astschere. Wie Sie einen Baum selber fällen, zeigt die Anleitung oben Schritt für Schritt in zwei Varianten – klassisch per Motorsäge oder ohne Kettensäge mit Seil.
Praxistipp: Immer die Rechtslage überprüfen! Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie sich erkundigen, ob dafür eine Genehmigung erforderlich ist. Ansonsten drohen ärgerliche Geldbußen. In vielen Gemeinden gilt nämlich eine sogenannte Baumschutzverordnung, die unter anderem besagt, dass ein Baum nicht mehr gefällt werden darf, wenn sein Stamm in einer bestimmten Höhe einen behördlich festgelegten Umfang überschreitet. Meistens sind das 80 bis 100 cm in einem Meter Höhe. Das gilt sowohl für gesunde als auch für offensichtlich kranke Bäume. Ob Sie eine Genehmigung benötigen, erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Grünflächenamt. Dessen Mitarbeiter wissen auch, ob es Schonzeiten für brütende Vögel einzuhalten gilt.
Mehr Informationen zur Rechtslage bei Baumfällungen haben wir weiter unten im Absatz "Wann ist es verboten, einen Baum zu fällen" für Sie zusammengestellt.
Baum fällen: Was beachten?
Zur Bauanleitung
Wenn Sie zur Tat schreiten und den Baum selber fällen wollen, ist Sicherheit (für sich selbst und alle Helfer, aber auch für das Haus, Gartenbauten oder geparkte Autos!) das oberste Gebot: Halten Sie das Seil nach dem Ansägen des Stamms immer gespannt. So kippt der Baum nicht in die falsche Richtung. Das Seil muss länger sein, als der Baum hoch ist, sodass alle Helfer außerhalb der Gefahrenzone sind, wenn der Baum fällt.
Bäume fällen mit der Benzin-Kettensäge
Bei großen Bäumen entstehen auch schnell höhere Kosten, dennoch gibt es gute Gründe, die Arbeit den Profis zu überlassen. Schon die Fallrichtung mittelgroßer Bäume exakt vorauszusagen, ist nicht immer einfach. Fällt ein hoher Baum in die falsche Richtung, können dessen Äste großen Schaden anrichten noch ehe der Stamm auf dem Boden aufschlägt. Ehe man also am Stamm den waagerechten Schnitt ansetzt, muss der Fällschnitt exakt berechnet werden.
Was Sie beim Schnitt in den Stamm beachten sollten, zeigt die folgende Anleitung:
Praxistipp: Wenn Sie mit der Kettensäge an gefällten Bäumen arbeiten, ist Erdberührung zu vermeiden, denn dadurch wird die Sägezahnung sofort stumpf, die Kette muss gewechselt werden. Bei allen Sägearbeiten nie bei rotierender Kette mit der oberen Sägespitze das Holz berühren, denn in diesem Bereich ist die Rückschlaggefahr besonders hoch. Es spricht aber nichts dagegen, bei Bedarf auch mit dem oberen Bereich der Schiene zu arbeiten, etwa beim Entasten.
Bäume fällen mit einem Seil
Wer keine Kettensäge hat, kann mit einem Seil den Baum fällen: Wegen der Hebelkräfte gelingen so sogar Fällungen von relativ kräftigen Bäumen! Entweder Sie Sägen den Stamm zuvor an und brechen den Baumstamm an der Sollbruchstelle ab oder Sie versuchen dünnere, jüngere Bäume mitsamt der Wurzel aus dem Erdreich zu hebeln. Das erspart Ihnen auch das aufwendige Ausgraben des Baumstumpfs.
Die komplette Baumfäll-Anleitung per Seil finden Sie oben in der Galerie >>
Müssten Sie auf eine Leiter steigen, um den Stamm anzuschneiden, sollten Sie einen Fachmann beauftragen. Das sollten Sie auch dann tun, wenn Gebäude oder Sachwerte beschädigt werden könnten oder weitere Bäume in unmittelbarer Nähe stehen, da sich die Äste ihrer Kronen verfangen könnten. Die Kosten einer Baumfällung sind überschaubar und rechtfertigen nicht, sich selbst oder andere beim Baumfällen zu gefährden.
Was kostet es, einen Baum zu fällen?
Die Kosten einer Baumfällung sind von vielen Faktoren abhängig. Zwischen 700 und 1500 Euro können an Kosten anfallen, wenn Sie einen Baum auf Ihrem Grundstück entfernen lassen wollen.
Die folgenden Parameter haben Einfluss auf Umfang und Komplexität der Baumfällarbeiten – und damit auf den Preis!
- Soll nur ein Baum gefällt werden oder mehrere?
- Wie groß ist der Baum: bis 2m, 4m, 6m oder mehr Höhe?
- Welche Baumart soll gefällt werden (Nadelbaum, Laubbaum, Obstbaum, ...)?
- Wo steht der Baum bzw. wie leicht ist die Fäll-Stelle zu erreichen (auch mit schwerem Gerät)?
- Soll anschließend auch der Baumstumpf aus dem Erdreich entfernt werden?
- Soll der anfallende Grünschnitt entfernt werden?
Praxistipp: Entscheidend für den Preis ist auch die Frage, wie dringend die Baumfällung erfolgen soll! Wer die Fällung nicht zwingend zu einem bestimmten Termin erledigt haben muss, kann viel Geld sparen, wenn der Gartenbaubetrieb den Zeitpunkt für das Fällen des Baumes selbst bestimmen (und in nachfrageschwache Wochen schieben) kann.
Bedenken Sie, dass Sie die Kosten für Material und Werkzeug(-miete) sowie (entfallenen) Arbeitslohn auch bei Eigenleistung "gegenrechnen" sollten. Einen Baum selber fällen schlägt dann je nach vorhandenem Werkzeuglager auch mit 500 bis 700 Euro zu Buche – auch wenn das Geld nicht wirklich fließt!
Wie lange dauert es, einen Baum zu fällen?
Das reine "Baum fällt" dauert nur wenige Sekunden, aber schon die Vorbereitung und Durchführung einer sicheren Baumfällung dauert mindestens eine Stunde, das Zerteilen und abtransportieren des gefällten Baumes dauert schnell den Rest des Tages an!
Planen Sie also genug Zeit für das Baumfällen ein, denn Zeitnot und Hektik gefährden Ihre Sicherheit und führen in der Regel nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen.
Praxistipp: Vom Entschluss, dieser oder jener Baum auf dem eigenen Grundstück soll/muss gefällt werden (etwa durch die Feststellung einer die Standsicherheit gefährdenden Baumkrankheit), bis zur tatsächlichen Fällung können gut und gerne 4-8 Wochen ins Land ziehen, die Sie mit Behördengängen, Anträgen und Gutachten verbringen, ehe Ihnen die Fällgenehmigung vorliegt.
Wann ist Baum fällen verboten?
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet Baumfällungen und radikale Baumschnitt-Arbeiten (das sogenannte "auf den Stock setzen") in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September jeden Jahres, um nistende Tiere, brütende Vögel und andere Kleinlebewesen nicht zu stören. Also dürfen Bäume nur von Oktober bis Februar gefällt werden. Die meisten Gemeinden, die zusätzlich eine Baumschutzsatzung erlassen haben, beziehen sich hinsichtlich der erlaubten Zeiten für Baumfällungen ebenfalls auf die gesetzlichen Regelungen im BNatSchG.
Bis wann darf man einen Baum fällen?
Damit ist auch diese Frage geklärt: Bis Ende Februar müssen Baumfällarbeiten erledigt sein. Denn dann beginnen viele heimische Tierarten mit der Suche oder dem Bau ihrer Nester.
Dieses enge Zeitfenster sorgt vor allem in der Baubranche und bei Straßenbauprojekten regelmäßig für Stress: Genehmigte Fällungen müssen bis zu diesem Datum abgeschlossen sein, damit auf der Baustelle wie geplant der Betrieb los gehen kann.
Darf ich einen Baum auf meinem Grundstück selbst fällen
Wenn der Baum auf Ihrem Grundstück steht und nicht durch eine Baumschutzsatzung geschützt ist bzw. Sie eine gültige Baumfällgenehmigung haben, können Sie einen Baum auf privaten Grundstücken grundsätzlich auch selbst fällen (also in Eigenleistung).
Eine Verpflichtung, einen Fachbetrieb mit der Fällung der Bäume auf dem eigenen Grundstück zu beauftragen gibt es nicht. Ausnahmen können bestehen, wenn durch die (unsachgerechte) Fällung Gefahren im öffentlichen Raum (etwa auf dem angrenzenden Bürgersteig) auftreten könnten.
Achtung: Im Wald dürfen Sie Bäume nie ohne Genehmigung fällen. Der Wald und die Bäume darin gehören in der Regel jemand anderem (einem privaten Waldbesitzer oder dem Land), daher ist eine Erlaubnis zum Schlagen und Sammeln von Holz erforderlich. Meist müssen auch Kenntnisse im Umgang mit der Motorsäge nachgewiesen werden – etwa in Form eines Kettensägenführerscheins:
Wann braucht man eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Sie werden es kaum glauben: in sehr, sehr vielen Kommunen muss jede beabsichtigte Baumfällung beim zuständigen Amt angezeigt werden. Die Fällgenehmigung wird dann meist recht schnell erteilt, sofern keine zwingenden, höherrangigen Gründe dagegen sprechen.
Achtung: Baum Fällen ohne Genehmigung kann schnell sehr teuer werden. Die Bußgelder für das Fällen ohne Genehmigung liegen in manchem Bundesland (Niedersachsen, Hamburg) bei bis zu 50.000 Euro!
Eine Baumfäll-Genehmigung wird unter anderem versagt, wenn der zu fällende Baum unter Schutz steht. Welche Baumarten geschützt sind, definiert jedes Bundesland für sich. In den Baumschutz-Listen der Länder finden Sie die Baumarten, für die die Hürden zur Fällung besonders hoch sind – selbst eine sichtbare, fortgeschrittene Krankheit eines geschützten Baumes rechtfertigt keine ungenehmigte Fällung!
Auch Privatpersonen, die einen Baum im eigenen Garten entfernen wollen, sollten grundsätzlich in der zuständigen Behörde (etwa dem Grünflächen-Amt der Gemeinde) vorsprechen und sich die Erlaubnis, den Baum zu fällen, schriftlich bestätigen lassen.
Wenn es sich nicht um eine geschützte Baumart handelt, entscheiden vielerorts die folgenden Kriterien über Bewilligung oder Ablehnung des Antrags:
- Art des Baumes: Steht die Baumart unter Schutz?
- Größe des Baumes: Wie hoch ist der Baum, wie groß sein Kronendurchmesser?
- Zustand des Baumes: Ist der Baum gesund, erkrankt oder akut umsturzgefährdet?
- Zeitpunkt der beabsichtigten Baumfällung: Kollidiert der Termin mit Schonzeiten?
- Schutz- & Nutzfunktion des Baumes: Dient der Baum bedrohten Tieren als Habitat oder Nahrungsquelle?
- Anderweitige Interessen: Steht der Baum anderen Zielen (etwa einem Hausbau, siehe weiter unten) im Weg?
Einen Baum fällen ohne Genehmigung ist nur erlaubt, wenn das Holz schwer geschädigt/krank ist oder eine unzumutbare Störung darstellt. Da die Gefahr nachträglicher Bußgeldzahlungen in der Regel zu groß ist (Was ist eine unzumutbare Störung, die auch von einem Gericht anerkannt wird?), sollten Sie auch eine genehmigungsfreie Baumfällung bei der Kommune anzeigen.
Praxistipp: Kleinere Bäume (Säulenobstbäume, Spalierobstbäume) in Nutz- und Kleingärten benötigen meist keine Fällgenehmigung. Sie sind wie alle anderen Bäume und Hecken in Privatgärten auch vom strengen Rückschnittverbot nach BNatSchG entdungen: Form- und Pflegeschnitte dürfen an ihnen das ganze Jahr über durchgeführt werden, solange nistende Vögel dadurch nicht gestört oder vertrieben werden!
Baum fällen: Genehmigung wo beantragen?
Erste Anlaufstelle ist meist das Bürgeramt: Hier bündeln viele Kommunen die Dienstleistungen der Verwaltung und vermitteln den Bürger mit seinem Anliegen schnell und zielgerichtet an die zuständigen Fachabteilungen.
Je nach Zuschnitt der Dezernate kann eine andere Abteilung im Rathaus für die Bearbeitung von Baumfäll-Genehmigungen zuständig sein.
Wird ein gesunder Baum als "störend" empfunden, ist oft die (untere) Naturschutzbehörde zuständig. Steht der Baum im Wald (statt im Garten in der Stadt) entscheidet das Forstamt über dessen Fällung. Bei einer akuten Gefahr (etwa durch entwurzelte, umgekippte Bäume) sind der Katastrophenschutz bzw. das Ordnungsamt für deren Beseitigung zuständig.
Bäume fällen wegen Baumaßnahme
Ist der Baum völlig gesund, behindert aber Ihr geplantes Hausbau-Projekt, kann die Kommune eine Fällgenehmigung erteilen, sofern der Baum eine unzumutbare Störung darstellt. Bei privaten Eigenheimen erteilen die Kommunen die Fällgenehmigung meist widerspruchslos. Bei größeren Bauprojekten hingegen wird zugunsten des Naturschutzes verlangt, möglichst viele Bäume auf dem Baugrundstück zu erhalten, selbst wenn dafür Umplanungen erforderlich sein sollten.
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