Pkw-Stellplätze gestalten
In den allermeisten Gemeinden ist der Stellplatz auf dem eigenen Grundstück vorgeschrieben: Andererseits ist der private Stellplatz auch ein Garant dafür, dass man stets einen freien Parkplatz findet. Nicht nur ausreichend Raum, sondern auch ein Dach über dem Kopf sollte man seinem Auto gönnen: Ob Sie eine Garage, einen Carport oder einen offenen Stellplatz bauen – jede Stellplatz-Variante hat Ihre Vorteile.
Des Deutschen liebstes Kind ist und bleibt das Auto. In Wartung, Reparatur und Pflege investiert der Durchschnittsdeutsche viel Zeit und Geld. Damit das gute Stück vor Wind und Wetter geschützt steht, denkt der Häuslebauer oft bereits in der Hausbauphase auch an sein Fahrzeug und plant einen Carport zu bauen. Viele Autobesitzer möchten es nachts oder während eines autofreien Urlaubs sicher hinter einer verschlossenen Tür wissen. Zudem bietet eine Garage Platz für Fahrräder, Autoreifen oder Werkzeug.
Pkw-Stellplätze gestalten
Einfache Pkw-Stellplätze können Sie auch mit wenig Aufwand selber bauen: Der Klassiker ist die Kiesvorfahrt! Dafür genügt es, den gewachsenen Boden (sofern nötig) zu verdichten und mit feinem Kies zu bestreuen. Rasenkantensteine verhindern, dass der Kies ins Beet rollt. So ein Stellplatz ist schnell realisiert und vergliechsweise günstig. Praxistipp: Ein Vlies oder eine Folie unter dem Kies verhindern, dass sich Unkraut zwischen den Steinchen ansiedelt! Eine ökologisch sinnvolle Variante ist das Verlegen von Rasengittersteinen: So bleibt die Fläche des Pkw-Stellplatzes versickerungsfähig, Niederschlagswasser sickert einfach ins Erdreich. Gerade in Gemeinden mit hohen Abwassergebühren lohnt diese Ausführung. Denn als unversiegelte Fläche fallen in diesem Fall keine Gebühren zur Regenwasserentsorgung an!
Die dritte – uns häufigste – Art, einen Stellplatz zu bauen, ist das Pflastern der Einfahrt. Ob Klinker oder Betonsteinpflaster – mit den handlichen Steinen im Verband gelegt erhalten Sie eine dauerhaft belastbare Fläche, um Ihrem Auto einen eigenen Stellplatz zu schaffen.
Stellplatz bauen mit Schutz vor Wetter und Vandalismus
Platzbedarf: Eine Garage beansprucht mindestens sechs mal drei Meter, 18 qm muss man auf einem Grundstück also übrig haben. Und vielleicht fahren Sie in ein paar Jahren ein größeres Gefährt?
Das Parkhaus sollte gut zu entlüften sein, am besten über ein Fenster verfügen. Besonders gelungen sind Garagen und Carports, wenn sie die Architektur des Hauses aufgreifen oder sogar ergänzen. Bevor man sich womöglich falsch entscheidet, fragt man am besten einen Architekten.
Luftigen Parkplatz bauen: Autostellpatz unterm Carport
Ein Carport ist die „luftigere“ und zumeist auch günstigere Alternative zur Garage. Nach Fahrten durch Regen oder Schnee trocknet das Auto schnell, im Winter bleiben die Scheiben eisfrei, im Sommer spendet das Dach Schatten. Ob konventionelle Modelle aus Vollholz oder futuristische Versionen aus Aluminium oder Stahl – inzwischen bieten die Hersteller viele attraktive Design-Produktlinien für jeden Geschmack an. Die Kosten hängen von der Ausstattung und Größe ab. Stahlkonstruktionen sind etwa dreimal so teuer wie vergleichbare Holzvarianten.
Zwischen Einzel-, Doppel- oder Reihencarports kann der Autobesitzer wählen. Für besondere Breiten, Längen oder Schrägen gibt es maßgeschneiderte Lösungen. Im Preisvergleich mit der Garage hat der Carport die Nase vorn. In guter Qualität bekommt man den luftigen Unterstand ab 1200 Euro – eine Beton-Fertiggarage kostet mindestens 6000 Euro, eine gemauerte gar 15 700 Euro. Als Faustregel gilt: Je massiver und komplexer der Bau ist, desto höher fällt der Endpreis aus. Soll eine Garage gebaut werden, lässt sich einiges an Zeit und Geld sparen, wenn sie von Anfang an im Bauablauf des Hauses mit eingeplant wird.
Tipps zum Bauantrag für Ihren Pkw-Stellplatz
Der Bauherr sollte sich frühzeitig beim Bauamt erkundigen, ob er eine Baugenehmigung für Carport oder Garage benötigt. Liegt ein Bebauungsplan vor, können darin Vorschriften für die Gestaltung festgelegt sein. Sollen Carport oder Garage innerhalb der Abstandsflächen stehen – das ist der sonst nicht bebaubare Bereich an den Grundstücksgrenzen mit einer Breite von 3 m –, muss eine bestimmte Grundfläche und Höhe eingehalten werden. Die mögliche Position ist ebenfalls festgeschrieben, entweder direkt auf der Grenze oder in einem Mindestabstand. Details sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
Der Nachbar sollte um sein Einverständnis gebeten werden. Fühlt er sich durch das Bauvorhaben belästigt, kann er das Nachbarrechtsgesetz geltend machen und Einwände erheben. Achtung: Die Erschließung des Grundstücks von öffentlichen (Verkehrs-)Flächen muss immer gesichert sein. Die Einsehbarkeit der Straße darf nicht eingeschränkt werden. Praktisch: Viele Anbieter halten Antragsformulare und die erforderlichen Zeichnungen bereit oder übernehmen sogar vollständig die Antragsstellung für ihre Kunden.
Fotos: Overmann, Hörmann, Gewa
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