Schnee räumen: Das muss alles eisfrei sein!
Schneeräumen ist im Winter eine lästige Pflicht: Unsere Tipps erleichtern die mühsame Arbeit mit der Schneeschippe. Außerdem: Diese Regeln muss man beim Winterdienst befolgen ...
Viele freuen sich, wenn Schnee vom Himmel fällt. Doch was ist eigentlich zu tun, wenn die weiße Pracht liegen bleibt? Schnee auf Straßen und Wegen muss beiseite geräumt werden, sonst drohen Gefahren für die Verkehrsteilnehmer: Matschiger Schnee sowie spiegelglatte Flächen auf Straßen und Wegen gefährden Autofahrer und Fußgänger im Winter gleichermaßen!
Schneeräumen ist Pflicht
Ist Schnee gefallen oder sogar Glatteis über Nacht entstanden, kommt viel Arbeit auf einen zu. Denn die Verkehrssicherungspflicht verlangt, das Grundstück und die angrenzenden öffentlichen Gehwege so zu unterhalten, dass deren Bewohner und Besucher sowie Passanten nicht zu Schaden kommen. Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer für das Schneeräumen und Streuen verantwortlich. In Miethäusern kann der Winterdienst auf die Mieter übertragen werden, dies muss jedoch im Mietvertrag stehen.
Als Vermieter müssen Sie dafür sorgen, dass die Zugänge zu Ihrem Haus und auch meist die an Ihrem Grundstück vorbeiführenden Gehwege von Schnee geräumt und gestreut sind. Der Bürgersteig muss auf einer Breite von 1,50 m passierbar bleiben.
Mehr hilfreiche Tipps zur Schneeräumpflicht von Hausbesitzern fasst das folgende Video zusammen:
Diese Vorschrift für den Winterdienst haben die allermeisten Kommunen in Deutschland (so oder ähnlich) in ihrer Gemeindeordnung oder der Straßenreinigungssatzung festgeschrieben. Wann, wie und wo Schnee zu räumen ist, ist in den Ortssatzungen der Städte und Gemeinden festgelegt, dies kann also von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Ein Blick in den Gesetzestext Ihres Wohnortes lohnt sich, will man den Winterdienst sorgfältig ausführen. Bei Unfällen trifft Sie sonst schnell eine Mitschuld.
In Sachen Winterdienst muss man schon Rechtsexperte sein, um alles zu durchblicken. Hier ein paar Tipps von Stefan Bernhardt, Rechtsexperte der Bausparkasse Schwäbisch Hall zum Thema Schnee räumen:
- Alle Geh- bzw. Radwege, die an das eigene Grundstück grenzen, sowie öffentlich zugängliche auf dem Grundstück selbst müssen gefahrenfrei begehbar sein. So muss sichergestellt werden, dass ein Streifen zwischen 1 m und 1,50 m Breite geräumt und ggf. gestreut ist.
- Der Gehweg muss von 7 bis 20 Uhr passierbar sein – es reicht also nicht, erst um 7 Uhr mit dem Schippen zu beginnen. An Sonn- und Feiertagen hingegen muss in der Regel erst zwischen 8 und 9 Uhr geräumt werden.
- Bei starkem Schneefall sind Anlieger sogar mehrmals täglich in der Pflicht – bei Glatteisbildung besteht eine sofortige Streupflicht. Wenn für den Folgetag Glatteis angesagt ist, sollte schon am Vorabend gestreut werden. Salz ist in den meisten Kommunen nicht erlaubt, Alternativen sind Split oder Sand. Hobelspäne sind ungeeignet.
- Wer seiner Räumpflicht selbst nicht nachkommen kann, muss zwingend eine Vertretung organisieren. Sonst müssen jegliche Schäden, die beispielsweise aus einem ungeräumten Bürgersteig entstehen, aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Auch Eiszapfen oder schneebedeckte Dächer können zur Gefahr für Passanten und parkende Autos werden und müssen, notfalls vom Fachmann, beseitigt werden.
Schnee räumen mit dem richtigen Schneeräumgerät
Schneeräumen muss aber keine zeitintensive, mühsame Arbeit sein, wenn Sie diese Tipps befolgen! Zum Schneeräumen, können Sie zwischen zwei grundlegenden Arten wählen: entweder mit Muskelkraft oder mit motorisierten Geräten. Ausschlaggebend für die richtige Wahl des Schneeräum-Geräts ist die Schneemenge und die Größe der zu räumenden Fläche. So reichen im Normalfall eine Schneeschaufel oder Schneewanne vollkommen aus; wer jedoch in einem schneereichen Gebiet wohnt und ein großes Gelände zu versorgen hat, für den lohnt sich die Anschaffung einer Schneefräse zum Schneeräumen.
Praxistipp: Auch so vermeintlich einfache Werkzeuge wie eine Schneeschaufel sollten vor dem Kauf ausprobiert werden! Die Ergebnisse unseres großen Schneeschieber-Tests geben wertvolle Tipps für den Kauf einer Schneeschippe.
Um die Rutsch- und Sturzgefahr im Winter weiterhin zu verringern, darf neben dem Schaufeln auch das Streuen nicht vergessen werden. Als Streumaterial haben sich stumpfe Mittel wie Sand, Splitt und Granulat bewährt. Salz hingegen greift das Mauerwerk an und stört den Wasserhaushalt der Pflanzen – in vielen Gemeinden ist daher der Einsatz verboten. Mit einem Streuwagen ist das Ausbringen von Splitt, Kies, Sand oder Granulat auch auf großen Grundstücken kein Problem. Über einen Zug am Handgriff lassen sich die Auslösung betätigen und die Dosierung einstellen, ohne dass man sich dabei bücken muss.
Schneeräumen: 5 Tipps, wie es leichter geht
Um sich die Arbeit beim Schneeräumen leichter zu machen, sollten Sie die Tipps unserer Anleitung befolgen. Denn je nach Schneemenge kann die Räum- und Streuarbeit mit schweren körperlichen Anstrengungen verbunden sein. Die richtige Körperhaltung ist beim Schneeräumen das A & O. Um Rückenschmerzen oder gar Verletzungen vorzubeugen, ist deshalb nicht nur die Wahl des richtigen Werkzeuges entscheidend. Eine ebenso wichtige Rolle spielen die richtige Körperhaltung und die Schaufeltechnik.
Beachten Sie bei der Arbeit an der Schneeschaufel folgende Punkte:
- Lockeren Schnee können Sie mit einem Schneeschieber ohne Druck wegschieben. Rückenschonender ist es, wenn Sie die Schaufel nicht voll beladen, sondern häufiger schippen (anstatt zu schwer). Arbeiten Sie bei starkem Versatz der Gehwegplatten immer diagonal zur Fuge!
- Das Stielende der Schneeschaufel sollte sich auf Hüfthöhe befinden. Dabei sollte der Stiel mindestens drei Zentimeter dick sein, um zu vermeiden, dass die Finger verkrampfen.
- Platzieren Sie Ihre Hände mit etwas Abstand – die Hebelwirkung lässt sich so optimal nutzen und man spart Kraft beim Schneeräumen.
- Machen Sie einen Ausfallschritt und gehen leicht in die Knie. Die Bewegung beim Schippen muss aus den Beinen heraus kommen.
- Wenn Sie den Schnee zur Seite wegschippen, sollten Sie nicht nur den Oberkörper, sondern den ganzen Körper drehen. Achten Sie zudem stets auf einen geraden Rücken.
Schneeräumen im Garten
Auch für Gartenbesitzer gibt es bei Schneefall einiges zu tun. Wenige Schneeflocken am Tag, die den Boden nur sanft "zuckern" sind kein Problem. Meist taut der Pulverschnee am Tag und sickert ins Erdreich. Ist der Schnee von der Konsistenz leicht und pulvrig, darf er im Garten liegen bleiben. Ist oder wird er beispielsweise durch Tauwetter nass und schwer, kann sich das negativ auswirken: Bambus und immergrüne Gehölze wie Buchsbaum und Kirschlorbeer können unter dem Gewicht auseinander brechen. Gefährdet sind vor allem immergrüne Pflanzen (da der Schnee dort mehr Halt findet) und veredelte Pflanzen (Rosen, Obstbäume, ...). Daher sollte man den Schnee mit Schaufel oder Besen vom Gewächs kehren oder vorsichtig von den Ästen schütteln.
Durch Betreten des Rasens verdichtet sich der Schnee, was zu einem Luftabschluss führt. Die mögliche Typhula-Fäule, auch als Schneeschimmel bekannt, beeinflusst die nächste Gartensaison negativ. Grund für den Befall sind die relativ konstanten Temperaturen und die hohe Luftfeuchtigkeit unter der festgetretenen Schneedecke. Selbst ohne Schnee sollten Sie bei Dauerfrost den Rasen nicht betreten – die Halme knicken ab und der Rasen wird geschwächt.
Bleibt die Frage: Wohin mit dem ganzen Schnee nach dem Freiräumen von den Gehwegen? Schaffen Sie diese an den Gehwegrand vom Grundstück zur Straße aber nicht auf Beete oder Grünflächen. Denn enthaltenes Streusalz (sofern in Ihrer Kommune überhaubt zugelassen) kann auf dem Rasen Schaden verursachen, sobald der Schnee taut. Schnee von Gartenwegen häufen Sie einfach am Wegrand – bei Tauwetter versickert der Niederschlag im Erdreich. Schnee allerdings nicht auf Beete oder Rasen anhäufen!
Foto: lucaar - Fotolia
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