Was ist erlaubt, was nicht?

Regeln und Gesetze für Balkonkraftwerke 2025

Sie haben die Fragen, wir die Antworten: Von 800-Watt-Grenze bis Anmeldung, von Stromzähler bis Mietrecht – das sind die aktuellen Regelungen rund um Balkonkraftwerke.

Balkonkraftwerk hängt vom Balkon eines Hauses
Wer auf Balkon, Flachdach oder Terrasse grünen Strom erzeugen will, der muss ein paar simple Regeln befolgen – welche, das verrät dieser Ratgeber. Foto: istock / Frederick Doerschem
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Im Jahr 2024 hat sich die Gesetzeslage rund um Balkonkraftwerke erheblich verändert, vorrangig wurden durch das Inkrafttreten des Solarpakets I im Mai einige Hürden abgebaut. Seitdem können Balkonkraftwerke leichter angemeldet werden und dürfen mehr selbst erzeugten Strom ins Hausnetz einspeisen. Die Pläne der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 80 % zu erhöhen, spielt all jenen in die Karten, die sich für die Anschaffung eines solchen Steckersolargeräts interessieren: Getreu dem Motto "Kleinvieh macht auch Mist" sorgen die 780.000 im Marktstammdatenregister gemeldeten Balkonkraftwerke bereits jetzt für eine Leistung von 0,7 Gigawatt – allein im Jahr 2024 hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt.

Angesichts des wachsenden Interesses gibt es nach wie vor viele Fragen und Unklarheiten, wenn es um die gesetzlichen Regeln rund um Balkonkraftwerke geht: Muss ich so ein Teil wirklich anmelden? Was sind meine Rechte in einer Mietwohnung? Welchen Anschluss brauche ich zum Betreiben? Und was bedeutet die Begrenzung auf 800 Watt oder gelten jetzt doch 2000 Watt?

Im Jahr 2025 gibt es im Photovoltaik-Bereich zwar ein paar Gesetzesänderungen, die betreffen aber lediglich Besitzer größerer Anlagen, zum Beispiel hinsichtlich der Einspeisevergütung und einer kommenden Smart-Meter-Pflicht. Für Balkonkraftwerke gelten nach wie vor die Regeln und Gesetze des letzten Jahres.

Balkonkraftwerk anmelden: Geht jetzt ganz einfach

Zu den grundlegenden Pflichten für Besitzer von Balkonkraftwerken gehört die Anmeldung der Anlage – die muss mittlerweile aber nur noch im Marktstammdatenregister erfolgen und nicht mehr beim zuständigen Netzbetreiber. Darüber hinaus wurde der Anmeldeprozess in diesem Onlineportal der Bundesnetzagentur spürbar vereinfacht. Weil jetzt nur noch sehr wenige Parameter abgefragt und eingetragen werden müssen, ist diese bürokratische Hürde in unter zehn Minuten geschafft.

Screenshot vom Marktstammdatenregister, wo ein Balkonkraftwerk angemeldet wird.
Aufbau-Datum, Leistung, Ort und Co. eintragen – nach ein paar Minuten ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister erledigt. Foto: sidm - Matthias Schmid

Wer dabei Hilfe benötigt, freut sich über ein offizielles Tutorial der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist übrigens nicht nur sinnvoll, damit die Behörde weiß, wie viel Strom aus privaten Balkonkraftwerken erzeugt wird, sondern auch verpflichtend. Wer dies nicht tut, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann (theoretisch) mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Noch mehr konkrete Details zur Anmeldung finden Sie in folgendem Ratgeber:

Welcher Stecker ist bei Balkonkraftwerken erlaubt?

Der Schuko-Stecker ist als Standardstecker bei Haushaltsgeräten weit verbreitet und kommt auch häufig beim Anschluss von Balkonkraftwerken zum Einsatz. Er ermöglicht eine einfache Verbindung zum Stromnetz, ist jedoch nicht die sicherste Option für Solaranlagen. Im November 2023 sprach sich der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) für eine vorläufige Duldung des Schuko-Steckers bei Balkonkraftwerken bis 800 Watt aus. Die gilt nach wie vor, zudem ist es aktuell Ziel des Gesetzgebers, "den Anschluss von Balkonsolaranlagen mit dem normalen Schukostecker zu ermöglichen". Die dafür nötige Norm wird aktuell vom VDE erarbeitet. Klingt alles reichlich kompliziert, verkürzt gesagt gilt aber: Der Anschluss von Balkonkraftwerken per Schukostecker ans Hausnetz geht in Ordnung.

Wer es noch etwas sicherer haben möchte, der kann auch einen sogenannten Wieland-Stecker nutzen, bei dem es keine offenliegenden Kontakte gibt. Allerdings braucht es dafür auch eine spezielle Steckdose, die von einem Elektriker installiert werden muss. Zudem bieten bei weitem nicht alle Shops für Balkonkraftwerke auch eine Option mit Wieland-Stecker an.

Die 800-Watt-Regel: Was das für Balkonkraftwerke und Wechselrichter bedeutet

Seit Mai 2024 darf offiziell mehr Strom aus dem Balkonkraftwerk in die Steckdose wandern: Statt wie zuvor bei 600 Watt liegt die Grenze nun bei 800 Watt. Im Behördendeutsch heißt es: "Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung."

Das bedeutet konkret: Man darf Solarmodule mit einer Gesamt-Nennleistung von 2.000 Watt als Balkonkraftwerk betreiben und anmelden. Allerdings müssen diese hinter einem Wechselrichter hängen, der maximal 800 Watt an die Steckdose weitergibt. Dies gilt übrigens pro Wohnung beziehungsweise Haus. Es ist also nicht erlaubt, an verschiedenen Steckdosen oder Stromkreisen in einem Haushalt mehrere 800-Watt-Wechselrichter anzustecken.

Ein Wechselrichter, der an einem Balkonkraftwerk montiert ist
Wechselrichter, wie zum Beispiel dieses 800-Watt-Modell von Hoymiles, werden oft hinten an ein Solarmodul geschraubt. Foto: sidm / Matthias Schmid

Der Wechselrichter sitzt bei einem Balkonkraftwerk in der Regel zwischen den Solarmodulen und der Steckdose, er hat die Aufgabe, den erzeugten Gleichstrom aus den Solarmodulen in netzkonformen Wechselstrom umzuwandeln, damit dieser im eigenen Haushalt genutzt oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann. Damit ein Wechselrichter den deutschen Sicherheitsnormen entspricht, muss er über einen sogenannten NA-Schutz (kurz für: Netz- und Anlagenschutz) verfügen. Der trennt das Balkonkraftwerk sofort vom Netz, falls es zu einer Spannungsschwankung kommt. In der Regel entsprechen alle Wechselrichter, die derzeit in deutschen Online-Shops zusammen mit Balkonkraftwerken verkauft werden, dieser Norm. Im Zweifelsfall lohnt es sich, kurz im Datenblatt nachzuschauen, das von vielen seriösen Händlern online zur Verfügung gestellt wird.

Balkonkraftwerke in Mietwohnungen

Naturgemäß wünscht man sich als Mieter ein gutes, harmonisches Verhältnis mit dem Vermieter – allein schon deshalb sollte man vor der Montage eines Balkonkraftwerks den Vermieter von seinen Plänen unterrichten. Allerdings kann dieser die Installation nicht mehr pauschal untersagen, seit Balkonkraftwerke ab dem Oktober 2024 als sogenannte "privilegierte Maßnahme" gelten. Dies bedeutet, dass Mieter aus rechtlicher Sicht Anspruch darauf haben und Vermieter die Installation einer solchen Anlage nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten können.

Zudem bietet ein Balkonkraftwerk aus Mietersicht auch praktische Vorteile: Bei einem Umzug können die Solarmodule, Befestigungen und der Wechselrichter verhältnismäßig einfach mit umgezogen werden. Wie das in der Praxis vonstattengeht, haben wir bereits an anderer Stelle für Sie zusammengefasst.

Sind rückwärts drehende Zähler erlaubt?

Wer in seinem Haushalt bereits einen digitalen Zweirichtungszähler verbaut hat, der kommt mit dieser Fragestellung nicht in Berührung. Sitzt dort allerdings noch ein alter, elektromechanischer Stromzähler mit Drehscheibe (Stichwort: Ferraris-Zähler) dann läuft dieser rückwärts, wenn mehr Strom aus dem Balkonkraftwerk ins Hausnetz kommt als gerade verbraucht wird. Das drückt logischerweise die Stromrechnung und ist erfreulich für den Geldbeutel, aus Sicht der Stromanbieter aber so natürlich langfristig nicht gedacht.

Allerdings gilt seit April 2024, dass dieser Vorgang vorübergehend geduldet wird. Und zwar so lange bis ein geeichter Zweirichtungszähler installiert wird. Darum muss man sich als Verbraucher übrigens nicht selbst kümmern – nach der Anmeldung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister werden die lokalen Messstellenbetreiber bei ihren Kunden nach und nach für die Umrüstung sorgen.

Balkonkraftwerk Stromzähler
Vorübergehend erlaubt: Solche alten Ferraris-Zähler laufen rückwärts, wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird. Foto: Imago Images/Martin Bäuml Fotodesign

Balkonkraftwerke in großer Höhe?

Bis Oktober 2023 galt in Deutschland die sogenannte Vier-Meter-Regel: Balkonkraftwerke, die in über vier Meter Höhe montiert wurden, mussten mit leichteren, oft biegsamen Solarmodulen aus Kunststoff bestückt sein. Verantwortlich dafür war eine Norm aus dem deutschen Bauwesen, welche die Verwendung von Glas regelt.

Schon seit Ende 2023 gilt diese Einschränkung aber nicht mehr: Weil die Steckersolaranlagen nicht mehr als Bauprodukte im Sinne der Musterbauordnung gelten, können seitdem auch jenseits von vier Metern nun die üblichen Module aus Glas zum Einsatz kommen. Natürlich müssen diese aber weiterhin ordnungsgemäß und sicher befestigt werden, um Personen- und Sachschäden durch herabfallende Solarpanels unbedingt zu vermeiden.

Damit eine PV-Anlage als Balkonkraftwerk mit vereinfachter Anmeldung durchgeht, darf laut der Bundesregierung die installierte Leistung insgesamt 2.000 Watt nicht überschreiten. Es sind also beispielweise vier Solarmodule à 500 Wp Leistung erlaubt. Allerdings müssen diese 2.000 Watt Modulleistung hinter einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Leistung hängen. In der Praxis bedeutet das: Auch an weniger sonnigen Tagen erreicht man die maximal erlaubten 800 Watt leichter, die ins Hausnetz eingespeist werden dürfen.

Aufgrund der nicht freiliegenden Kontakte wäre der Anschluss per Wieland-Stecker an eine Wieland-Steckdose die noch sicherere Option, dennoch ist der Anschluss eines Balkonkraftwerks per Schuko-Stecker an einer normalen Steckdose erlaubt. Balkonkraftwerke sollten aber immer direkt nur an einer fest installierten Steckdose angeschlossen werden, Steckdosenleisten auf keinen Fall genutzt werden.

Ja, auch nach der Vereinfachung durch das Solarpaket I muss ein Balkonkraftwerk online beim Marktstammdatenregister eingetragen werden. Die Meldepflicht beim Netzbetreiber wurde mittlerweile aber gestrichen.

Seit Steckersolargeräte als "priviligierte Maßnahme" anerkannt wurden, muss der Vermieter einen triftigen Grund haben, um die Installation eines Balkonkraftwerks zu untersagen. Es besteht also ein grundsätzliches Recht auf den Betrieb eines Balkonkraftwerks, auch in Mietwohnungen.

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