Rauchmelder

Rauchwarnmelder – wann, wie, wo anbringen?

Rauchmelder reagieren auf Rußpartikel in der Luft und schlagen bei Wohnungsbränden Alarm. Zwar verhindern sie den Brand nicht, retten aber durch ihr Warnsignal Menschenleben! Das sollte jeder über die Lebensretter in der eigenen Wohnung wissen …

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Video: Xcel Produktion

Mittlerweile gilt fast in allen Bundesländern mindestens eine Rauchmelder-Pflicht für Neubauten bzw. auch für Bestandsbauten (Nachrüstpflicht). Wie Sie einen Rauchmelder in der Wohnung installieren und worauf bei Montage und Wartung der Rauchwarnmelder zu achten ist, erfahren Sie hier.

Vergessene Kerzen, brennende Zigaretten oder technische Defekte. In Deutschland sterben jährlich viele Menschen durch Wohnungsbrände. Doch nicht immer ist Leichtsinn im Spiel. Viele Brände werden durch technische Defekte verursacht. Hilfe leisten Rauchmelder. Sie retten Leben, denn die Rauchwarnmelder schlagen Alarm, wenn sich Rauch in Räumen entwickelt, und reißen mit schrillem Signalton die Bewohner auch aus tiefem Schlaf.

Rauchmelder-Pflicht: Seit wann gilt sie? Für welches Bundesland?

Ab 2017 müssen in Neubauten und in Bestandsgebäuden (außer in Sachsen) alle Wohnungen verpflichtend mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein – die Zeiten der Übergangsregelungen sind zuende. Die Rauchmelder-Pflicht wird jeweils in der geltenden Landesbauordnung festgeschrieben. Einheitlich über das gesamte Bundesgebiet ist geregelt, dass Rauchmelder in Schlafzimmern (also auch Kinderzimmern) und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, eingebaut werden müssen. In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg) müssen auch andere Räume einen Rauchwarnmelder haben.

Rauchmelder-Wartung
Foto: Hersteller / Abus

Die verwendeten Rauchmelder müssen nach DIN-Norm 14676 montiert und im Hinblick auf ihre Bauart nach DIN-Norm 14604 zertifiziert sein. Unterschiedlich haben die Bundesländer geregelt, wer (Eigentümer oder Besitzer = Mieter) zum Einbau und zur „Sicherstellung der Betriebsbereitschaft” (= Wartung) verpflichtet ist. In der Regel ist der Eigentümer für die Installation der Rauchmelder zuständig (kann die Kosten als Modernisierungsmaßnahme auf die Mieter umlegen). Den Nutzern obliegt die regelmäßige Wartung (kann zentral erbracht werden und über Nebenkostenabrechnung umgelegt werden), um sicherzustellen, dass die Geräte funktionstüchtig sind.

Wer kontrolliert, ob man Rauchmelder hat?

Was ist, wenn man keine Rauchmelder hat? Ist das Haus einmal behördlich abgenommen, kommt in der Regel kein staatlicher Prüfer mehr vorbei, um die Immobilie auf Rauchmelder zu prüfen. Aber dennoch steht auf Nicht-Montage funktionstüchtiger Rauchmelder eine Strafe – bis zu 50.000 Euro sind theoretisch möglich. Meist bleibt es aber bei einer Verwarnung und der Aufforderung, Rauchmelder schnellstmöglich nachzurüsten.

Allerdings: Wenn trotz Rauchmelderpflicht keine Melder installiert sind, kann dies im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung führen. Im schlimmsten Fall zahlt die Versicherung die Schäden aus dem Wohnungsbrand nicht.

Welche Rauchmelder für Mietwohnungen?

Welcher Rauchwarnmelder in der Mietwohnung montiert werden, entscheidet der Eigentümer. Der Vermieter ist grundsätzlich für die (Erst-)Ausstattung seiner Mietobjekte mit Rauchmeldern zuständig – er muss auch die Montage der Rauchmelder zahlen.

Die Wartung der Geräte hingegen können Eigentümer über die Betriebskosten auf die Mieter anteilig umlegen. Weil das für den Vermieter einfacher ist, sind die allermeisten Rauchmelder in Mietwohnungen heute über eine Servicegesellschaft angemietet. Sie übernimmt auch die jährliche Kontrolle und Funktionsprüfung sowie nach zehn Jahren den Austausch der Melder (oder vorzeitig bei einem Defekt).

Wer kontrolliert Rauchmelder?

Die Wartung der Rauchmelder ist gesetzlich geregelt – doch gelten für Mieter/Vermieter und im eigenen Haus lebende Eigentümer unterschiedliche Vorschriften. Wer kann also Rauchmelder selbst warten und wer nicht?

Seit 2019 können Haus- und Wohnungseigentümer in NRW z.B. die Wartung von Rauchwarnmeldern selbst organisieren. Da Können jedoch nicht Müssen heißt, sollte man als Mieter in NRW dazu Angaben im Mietvertrag beachten. Egal, wer die Kontrolle der Rauchmelder durchführt, er ist zur Dokumentation der jährlichen Kontrolle (Datum, Art & Umfang der Prüfung, durch wen geprüft, Prüfergebnis, …) verpflichtet. Auch deswegen beauftragen die allermeisten Immobilienbesitzer mit der Wartung von Rauchmeldern in Mietwohnungen Dienstleister, die die Prüfung rechtssicher dokumentieren.

Wer ist für die Rauchmelder-Wartung zuständig?

Für die Wartung der Rauchwarnmelder ist je nach Bundesland entweder der Mieter oder der Eigentümer in der Pflicht. Bei Rauchwarnmeldern herrscht föderale Vielfalt:

  • Baden-Württemberg: Rauchwarnmelder sind Pflicht, Einbau obliegt dem Eigentümer, Wartung dem Mieter.
  • Bayern: Rauchwarnmelder sind Pflicht, Einbau obliegt dem Eigentümer, Wartung dem Mieter.
  • Berlin: In Neubauten Pflicht, Bestandsbauten müssen bis 31.12.2020 nachgerüstet werden. Einbau obliegt dem Eigentümer, Wartung dem Mieter.
  • Brandenburg: Rauchwarnmelder in Neubauten Pflicht, Bestandsbauten müssen bis 31.12.2020 nachgerüstet werden. Einbau und Wartung obliegen dem Eigentümer.
  • Bremen: Rauchwarnmelder sind Pflicht, Einbau obliegt dem Eigentümer, Wartung dem Mieter.
  • Hamburg: Rauchwarnmelder sind Pflicht, Einbau und Wartung sind nicht geregelt, Gerichte sehen aber den Eigentümer in der Pflicht.
  • Hessen: Rauchwarnmelder sind Pflicht, Einbau und Wartung obliegen dem Eigentümer.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Rauchwarnmelder sind Pflicht, Einbau und Wartung obliegen dem Eigentümer.
  • Niedersachsen: Rauchwarnmelder sind Pflicht, Einbau obliegt dem Eigentümer, Wartung dem Mieter.
  • Nordrhein-Westfalen: Rauchwarnmelder sind Pflicht, Einbau obliegt dem Eigentümer, wer wartet, liegt im Ermessen des Eigentümers. Beachten Sie den Mietvertrag!
  • Rheinland-Pfalz: Rauchwarnmelder sind Pflicht, Einbau und Wartung ist nicht klar geregelt, in der Regel stehen aber die Eigentümer in der Pflicht.
  • Saarland: Rauchwarnmelder sind Pflicht, Einbau obliegt dem Eigentümer, Wartung dem Mieter.
  • Sachsen-Anhalt: Rauchwarnmelder sind Pflicht, Einbau und Wartung ist nicht klar geregelt. Beachten Sie den Mietvertrag!
  • Sachsen: Rauchwarnmelder in Neubauten Pflicht, Einbau obliegt dem Eigentümer, Wartung dem Mieter.
  • Schleswig-Holstein: Rauchwarnmelder sind Pflicht, Einbau obliegt dem Eigentümer, Wartung dem Mieter.
  • Thüringen: Rauchwarnmelder sind Pflicht, Einbau und Wartung obliegen dem Eigentümer.

Anleitung: Rauchmelder anbringen?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie in wenigen Schritten Ihren Rauchmelder ganz ohne Bohren in Ihrer Wohnung montieren.

  • Um den Rauchmelder zu montieren, können Sie das Magnetsystem von Kopp benutzen
  • Die Schutzfolie an der Trägerplatte abziehen
  • Die Unterseite der Metallplatte an die Decke kleben
  • Die Platte fest an die Oberfläche drücken, damit der Rauchmelder später hält
  • Den Rauchwarnmelder mit dem magnetischen Gegenstück bekleben
  • Der Magnet fixiert den Rauchmelder zuverlässig an der Deckenträgerplatte. Dennoch kann der Rauchmelder zum Batteriewechsel leicht abgenommen werden

Rauchmelder: Wo positionieren?

Die meisten Opfer von Bränden ersticken – vor allem im Schlaf – aufgrund der gefährlichen Rauchgasentwicklung. Dieses Risiko minimieren Rauchwarnmelder. Weil man nicht vorhersagen kann, wo und wann ein Feuer ausbricht, schreibt der Gesetzgeber die Montage von Rauchwarnmeldern an mehreren Stellen in der Wohnung vor.
„Für einen lückenlosen Schutz empfehlen wir, jeden Raum mit einem Rauchwarnmelder auszustatten, denn Feuer kann grundsätzlich überall ausbrechen“, erklärt Stefan Holitschka von der Initiative ELEKTRO+.

Und in welchen Zimmern muss ich nun Rauchmelder montieren?

In eingeschossigen Etagenwohnungen müssen alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie meist auch der Wohnungsflur als Rettungsweg mit je einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. In Berlin und Brandenburg wird durch die Landesbauordnung zudem geregelt, dass ein Rauchmelder im Wohnzimmer installiert werden soll. In einigen Bundesländern sind Rauchmelder auch in Wohnzimmern und anderen Aufenthaltsräumen (etwa in Gästezimmern oder häuslichen Arbeitszimmern) anzubringen. Ausgenommen sind in allen Landesbauverordnungen ausdrücklich das Bad und die Küche. Hier kann Wasserdampf zu Fehlalarmen führen. Möchte man aber dennoch die Küche und das Bad schützen, benötigt man spezielle Wärme- und Hitzemelder. 

In diese Räumen sollteb Sie Rauchwanrmelder anbringen. Foto: Rauchmelder retten Leben

In Hausfluren und Treppenhäusern müssen keine Rauchmelder installiert werden: Hierbei handelt es sich um Fluchtwege, die nach den Landesbauordnungen ohnehin frei von Brandlasten gehalten werden müssen – dort „kann“ theoretisch also gar kein Brand ausbrechen. Ein Rauchmelder im Dachboden und einer zentral im Keller empfehlen sich ebenfalls.
Wichtig: In privaten Wohnungen hingegen, die über mehrere Etagen reichen, zum Beispiel Maisonettewohnungen oder in Einfamilienhäusern, sind Rauchwarnmelder zusätzlich auch in den Fluren jedes Stockwerks zu installieren!

Rauchmelder regelmäßig auf Funktion testen

Für optimalen Schutz sollte jeder Rauchwarnmelder regelmäßig – mindestens einmal im Jahr, egal ob gekauft oder gemietet – überprüft werden:

  • Die Sichtprüfung der Rauchmelder ist schnell gemacht: Sind die Raucheintrittsöffnungen frei? Oder verstopft Staub die kleinen Löcher im Rauchmelder?
  • Um seine Funktionsfähigkeit zu testen, genügt in der Regel ein Knopfdruck auf die Prüftaste am Rauchwarnmelder. Gibt das Gerät daraufhin einen Signalton ab, ist es einsatzbereit. Gibt der Rauchmelder keinen Ton von sich, müssen die Batterien gewechselt bzw. der komplette Melder ausgetauscht werden.
  • Wichtig: Die Prüfvorgaben sind in der Bedienungsanleitung festgelegt – daran sollten Sie sich halten, um Fehlfunktionen oder einen Ausfall des Rauchmelders zu vermeiden.

Wie prüft man Rauchwarnmelder?

Rauchmelder können Leben retten – das hat sich mittlerweile rumgesprochen. Aber können Sie sicher sein, dass Ihr Rauchmelder im Haus im Brandfall auch wirklich Alarm schlägt? Besser Sie testen den Rauchmelder rechtzeitig: Mit sogenanntem Prüfgas ist die Kontrolle des Rauchmelders ganz einfach.

Prüfgas für fotoelektrische Rauchmelder sprüht man aus ca. 30 cm für 1 bis 2 Sekunden in Richtung Rauchmelder. Dieser sollte dann Alarm auslösen. Erfolgt dies auch dann nicht, wenn man noch einmal etwa 5 Sekunden lang sprüht, so ist der Rauchmelder nicht mehr einsatzbereit und muss ausgetauscht werden. Testsprays für Rauchmelder erhalten Sie in gut sortierten Baumärkten, Elektro- und Sicherheitsfachgeschäften oder auch über Onlineversandhändler. Das Produkt von Abus z. B. kostet ca. 11,30 Euro (50 ml) bzw. 15,50 Euro (125 ml).

Rauchmelder austauschen

Rauchwarnmelder sind für einen wirkungsvollen Schutz in den eigenen vier Wänden unerlässlich. Doch wann sollte man spätestens die Rauchmelder ersetzen?

Nach 10 Jahren sollte jeder Rauchwarnmelder komplett gegen ein neues Modell ersetzt werden – auf diese lange Zeitspanne sind auch die meisten verbauten Batterien in den Rauchmeldern ausgelegt! Auch die meisten Leasing- und Wartungsverträge beziehen sich auf diese Mietdauer.

Warum wird empfohlen, Rauchmelder nach 10 Jahren auszutauschen?

Eine Austauschpflicht besteht spätestens nach zehn Jahren, da auch die kleinen Lebensretter technischer Alterung unterliegen und die Rauchkammern mit den Jahren verschmutzen.

„Was viele nicht wissen: In Wohnungen und Wohnhäusern müssen Rauchwarnmelder aus Sicherheitsgründen nach spätestens zehn Jahren ausgetauscht werden“, stellt Michael Conradi von der Initiative Elektro+ fest. „Zum einen hat die nicht austauschbare Batterie nur eine Lebensdauer von zehn Jahren, zum anderen altern auch die elektronischen Bauteile des Melders“, so Conradi weiter. Sicherheit hat Vorrang, deshalb muss der Rauchwarnmelder nach zehn Jahren gegen einen neuen ausgetauscht werden, selbst wenn die Funktionsprüfung am Gerät noch ohne Warnung verläuft!

Rauchmelder-Batterie wechseln

Bei den allermeisten Modellen kann man die Batterie im Rauchmelder gar nicht mehr wechseln. In der Regel ist sie heute fest verbaut, sodass der Rauchmelder nach zehn Jahren einfach komplett ersetzt wird.

Ältere Modelle wurden meist mit 9 V-Batterien betrieben, deren Lebensdauer aber deutlich kürzer sind. Der nervige Batterie-Wechsel hat das Verschwinden dieser wenig leistungsfähigen Modelle vom Markt beschleunigt.

Wann ist die Rauchmelder-Batterie leer?

Ehe die Batterie komplett leer ist, piept jeder Rauchmelder mindestens 30 Tage lang etwa alle 30 Sekunden – das ist gesetzlich vorgeschrieben, damit der Verbraucher rechtzeitig die Batterie wechseln kann oder einen neuen Rauchmelder montieren kann!
Zusätzlich signalisieren manche Rauchmelder durch ein Blinklicht, dass die Batteriespannung nachlässt.

Rauchwarnmelder: Was gibt es sonst noch zu beachten?

Die größte Gefahr bei den jährlich rund 200 000 Wohnungsbränden geht von giftigen Rauchgasen bei Schwelbränden aus. Schon eine Lungenfüllung kann ausreichen, um durch Ersticken zu sterben – vor allem nachts, wenn der Mensch schläft und den Brandgeruch nicht wahrnimmt. Insgesamt kommen in Deutschland in jedem Jahr bis zu 600 Menschen durch Brände zu Tode; rund 66.000 weitere verletzen sich, davon etwa 6.000 schwer. Rauchmelder bieten einen effizienten Schutz vor Erstickungstod bei Haushaltsbränden. Ein lebensrettender Brandmelder ist schnell installiert.

Was löst Rauchwarnmelder aus?

Im Inneren des Rauchwarnmelders befindet sich die sogenannte Rauchkammer. Darin „feuert“ eine Leuchtdiode dauerhaft einen Lichtstrahl auf eine gegenüberliegende Fotozelle. Im Normalzustand kann dieses aber nicht auf die Linse der Fotozelle treffen. Dringen nun Staub, Ruß oder andere Brandrückstände in die Rauchkammer ein wird das Licht gestreut und teils auf die Fotolinse reflektiert. Das löst das den Alarm aus. Denn Rauch ist nicht einfach warme Luft sondern voller Schwebteilchen.

Was tun, wenn der Rauchmelder piept?

Kennen Sie das: Mitten in der Nacht fängt der Rauchmelder an zu piepsen und nichts scheint zu helfen? Das sind die häufigsten Ursachen dafür, dass der Rauchmelder nachts piept:

  • Wenn der Rauchmelder öfter ohne ersichtlichen Grund piept, kann eingedrungener Staub die Ursache für einen Fehlalarm sein. Reinigen Sie den Melder vorsichtig mit einem Staubwedel, einem antistatischen Putztuch oder mit dem Staubsauger.
  • Auch Eintages-, Obstfliegen, Mücken, Spinnen oder andere kleine Insekten können einen Fehlalarm auslösen.
  • Bei alten Rauchmeldern lässt die Batteriespannung nach. Bei kühleren Nachttemperaturen fällt die Spannung unter Umständen soweit ab, dass der Rauchmelder Alarm auslöst.
  • Auch eine Überhitzung durch direkte Sonneneinstrahlung kann das Piepen des Rauchmelders auslösen. Praxistipp: Montieren Sie den Melder ausreichend weit vom Fenster entfernt, damit er sich nicht aufheizt. Ideal ist ein Abstand von ca. 1,5 Metern zur Zimmertür!

Was kann man tun, wenn der Rauchmelder nachts piept? Wenn der Rauchmelder piept, ohne dass Rauch ihn auslöst, ist es meist nur ein nerviger Fehlalarm – allerdings, vergewissern Sie sich zuerst, dass es tatsächlich nicht brennt und lüften Sie vorsichtshalber den Raum. Drücken Sie dann den Kontrollknopf am Melder, um den Alarm zu beenden. Wichtig: Nur im absoluten Notfall (wenn der Alarm immer wieder losgeht), sollten Sie den Rauchmelder von der Montageplatte an der Decke lösen, um das nächtliche Problem zu lösen. Dann muss schnell ein funktionstüchtiger Ersatz-Melder montiert werden.

Warum blinkt der Rauchmelder (nicht)?

Das Blinken eines Rauchmelders signalisiert je nach Modell und Hersteller zwei gegensätzliche Zustände des Geräts:

  • Bei manchen Modellen zeigt das rote Blinken an, dass die Batterien ausgetauscht werden müssen.
  • Bei anderen Rauchmeldern signalisiert das rote Blinklicht hingegen, dass das Gerät betriebsbereit ist.

Welche Botschaft IHR Rauchmelder mit dem Blinken anzeigt, können Sie in der Betriebsanleitung nachlesen. Praxistipp: Wenn Sie keine mehr haben, auf den Herstellerseiten sind die Bedienungsanleitungen in der Regel für alle (auch ältere) Modelle abrufbar!

Wie reinigt man einen Rauchmelder?

Meist genügt es, den Rauchmelder von außen von Staub zu befreien: Ein statisch aufgeladener Staubwedel („Swiffer“) reicht für den Alltag völlig aus. Einmal im Monat drüber und fertig.
Wenn Sie ohnehin auf der Leiter stehen, können Sie den Rauchmelder auch mit einem feuchten Tuch vorsichtig von außen abwischen. In besonders staubbelasteten Räumen lohnt es sich, die Öffnungen am Rauchmelder zweimal im Jahr vorsichtig mit einem Staubsauger zu reinigen.

Rauchmelder für die Küche

Besonders wichtig ist der Rauchwarnmelder in der Küche, da Brände hier sehr leicht und oft entstehen. Empfehlenswert sind Modelle mit Zwei-Kammer-Mess-System, denn sie können zwischen Wasserdampf aus dem Kochtopf und gefährlichem Rauch unterscheiden. Ein Fehlalarm ist dadurch nahezu ausgeschlossen. Die Bi-Sensor-Technologie schlägt auch bei auffälliger Hitzeentwicklung Alarm, bevor eine Flamme sichtbar wird, zum Beispiel bei Schwel- und Flüssigkeitsbränden. Für ein Plus an Sicherheit können die Geräte außerdem per Funk miteinander vernetzt werden: Schlägt ein Rauchwarnmelder Alarm, geben alle anderen Geräte ebenfalls ein Signalton ab.

Rauchwarnmelder tauschen
Foto: Hersteller / Elektro+/Jung

Woran erkennt man gute Rauchmelder?

Qualität ist bei Rauchmeldern entscheidend. Käuferinnen und Käufer sollten darauf achten, dass der Melder mit dem „Q“-Siegel gekennzeichnet ist. Das ist ein Qualitätssiegel des Vereins „Forum Brandrauchprävention e. V.“ und steht für Sicherheit, Langlebigkeit und Qualität des Geräts. Es wird in Verbindung mit dem Prüfzeichen der Prüfinstitute VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum verwendet. Um diese Kennzeichen zu erhalten, werden die Rauchmelder auf ihre Langlebigkeit, die Anzahl der Fehlalarme und ihr Stabilität geprüft. Die Lebensdauer der Geräte und der fest eingebauten Batterien muss zehn Jahre betragen. „Solche Qualitätsmerkmale sind für Verbraucher eine wichtige Orientierungshilfe.

Was kosten Rauchmelder?

Pro Rauchmelder muss man mit Kosten von 15 bis 45 Euro rechnen. Günstigere Baumarkt-Geräte etwa sind oft mit wenig leistungsfähigen Batterien bestückt (oder diese müssen von Anfang an separat gekauft werden). Die vermeintliche Ersparnis steht dabei in keinem Verhältnis zu Aufwand und Folgekosten für den häufigeren Wechsel der Batterien.

In Mietwohnungen werden die Rauchwarnmelder aber geleast und über die Nebenkosten abgerechnet. Mit der monatlichen Pauschale ist dann auch die jährliche Funktionsprüfung bezahlt, die der Ablesedienst für den Vermieter durchführt und protokolliert.

Unterschied: Rauchmelder oder Brandmelder?

Neben Rauchmeldern bzw. Rauchwarnmeldern gibt es auch noch Feuermelder und Brandmelder. Brandmelder ist dabei der übergeordnete Begriff, aller Geräte, die bei Rauch oder Feuer einen Alarm auslösen.

Während Rauchwarnmelder nur lokal (in der eigenen Wohnung) per Alarmsignal vor gefährlicher Rauchentwicklung warnen, sind Feuermelder hingegen direkt mit der Notrufleitstelle verbunden und rufen im Brandfall die Feuerwehr. Das kann manuell erfolgen (kleine rote Kästchen mit schwarzem Druckknopf hinter einer Scheibe) oder vollautomatisch.

CO-Melder schützen vor unsichtbarer Gefahr

Noch tückischer als Rauch ist das giftige Kohlenstoffmonoxid (CO): Da es farb-, geruch- und geschmacklos ist, wird das Gas in der Regel nicht gleich bemerkt. Eine Vergiftung kann jedoch sehr schnell tödlich sein. Um dies zu verhindern, ist die Installation eines Kohlenstoffmonoxidmelders, auch CO-Melder genannt, empfehlenswert. Denn auch wenn Heizungen, Kamine oder sonstige Feuerstätten regelmäßig gewartet werden, kann die Gefahr eines Defektes und damit eines erhöhten Kohlenstoffmonoxid-Ausstoßes nicht ganz beseitigt werden. Der CO-Melder überwacht über elektrochemische Sensoren durchgehend den Kohlenstoffmonoxidgehalt in der Raumluft und gibt sowohl einen lauten Alarmton als auch ein optisches Signal ab, sobald die CO-Konzentration einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.

Übrigens: Häufig verwechselt mit dem CO-Melder wird der Raumluftsensor bzw. CO2-Sensor. Dieser misst den Kohlenstoffdioxidgehalt in der Raumluft und zeigt an, ob er über oder unter dem eingestellten Grenzwert liegt. Kohlenstoffdioxid ist ein guter Indikator für die Luftqualität – ein hoher CO2-Wert ist ein Beleg für verbrauchte Raumluft. Wird der Grenzwert überschritten, kann eine entsprechende Funktion automatisch angesteuert werden, beispielsweise Fenster öffnen oder Lüfter einschalten.

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