Wie Sie Blumen aus dem Urlaub mitbringen können
Pflanzen sind beliebte, aber oft heikle Souvenirs. Nicht immer ist es erlaubt, Blumen und Pflanzen aus dem Reiseland auszuführen. Was Sie beachten sollten, wenn Sie Pflanzen als Souvenir mit nach Hause bringen wollen, erfahren Sie hier.
Andere Länder, andere Pflanzen – und viele davon landen als Souvenir im Koffer. Probleme kann es bei der Einreise am Flughafen geben, wenn das Gepäck kontrolliert wird. Pflanzenstecklinge und Samen aus Ländern der EU sind kein Problem, solange die Pflanzen nicht geschützt sind oder anderen Beschränkungen unterliegen. Informieren Sie sich vorher z. B. unter www.zoll.de oder www.artenschutz- online.de. Nehmen Sie nur Pflanzen als Souvenir mit, die Sie sicher kennen. Nicht, dass nachher doch eine geschützte dabei ist!
Bei Reisen ins Ausland vorher erkundigen, was sie dürfen und was nicht
Aber keine Sorge, die beliebtesten in den Mittelmeerländern wachsenden Pflanzen wie Oleander, Wandelröschen oder Hibiskus sind weder vom Aussterben bedroht noch lassen sich daraus irgendwelche Drogen herstellen. Natürlich dürfen Sie nicht einfach in Privatgärten gehen und dort an den Pflanzen rumschnippeln oder deren Samen mitnehmen. Da sollten Sie den Besitzer um Erlaubnis bitten! An Wegrändern oder an der Strandpromenade wird wohl keiner etwas dagegen haben, wenn Sie sich einen Steckling abschneiden. Aber auch nicht mehr! Eine Pflanze dabei kurz und klein schneiden oder gar ausgraben geht selbstverständlich nicht!
Tolle Blüten, außergewöhnlicher Wuchs oder besondere Früchte: Auf Fernreisen locken natürlich noch mehr Pflanzen, die sich zu Hause hervorragend in warmen Wintergärten oder im Kübel machen. Es landen daher oft Stecklinge, Samen oder Pflanzen im Koffer, die einem besonders gefallen.
Pflanzen-Souvenirs über Stecklinge vermehren
Kleine, vor der Rückreise frisch geschnittene Triebe lassen sich zu Hause als Steckling aufziehen – etwas Geduld und dieses Video helfen dabei:
Pflanzen am Zoll anmelden
Das ist unter bestimmten Voraussetzungen auch erlaubt: Sie müssen Pflanzen aus außereuropäischen Ländern am Zoll anmelden. An den nicht geschützten Pflanzen darf keine Erde sein und Sie brauchen ein Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslandes, um nichts einzuschleppen.
Von der Zeugnispflicht gibt es Ausnahmen für Schnittblumen oder Kleinmengen. Da diese sogar von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich sind, sollten Sie in jedem Fall nachfragen. Klingt nicht nur aufwendig, sondern ist es auch. Wem das zu lästig ist, der bestellt sich zu Hause einfach Samen der Wunschpflanze bei einer Versandgärtnerei!
Fotos: Thomas Heß
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