Klappmesser
Klappmesser haben sich neben den klassischen feststehenden Fahrtenmessern etabliert. Wir stellen Ihnen die Besonderheiten typischer Ausführungen vor.
Klappbare Outdoormesser wiegen weniger als ein Fahrtenmesser mit feststehender Klinge, außerdem ist der Transport in praktisch jeder Hosentasche möglich. Der Unterschied zum typischen Taschenmesser liegt in der besser nutzbaren, längeren Klinge und der meist deutlich höheren Stabilität sowie in der Ergonomie während der Nutzung. Dafür verfügen diese Messer allerdings in der Regel über nur eine Klinge, während Taschenmesser kleine Werkzeugkästen sein können.
Klappbare Outdoormesser
Die Bandbreite des Klappmessers ist hoch, sie reicht vom edlen Klassiker von Buck, das auch bei einem distinguierten Picknick gut platziert wirkt, bis hin zum preiswerten Opinel-Messer, das mit integrierter Pfeife den naturliebenden Camper oder Segler ausstattet. Neben der Art der Nutzung spielt natürlich auch die persönliche Vorliebe eine Rolle – das gilt vor allem für die Wahl des Griffmaterials und der Griffgestaltung. Wie bei allen Handwerkzeugen sollte man besonders auf die leichte Handhabung eines Messers achten und das ins Auge gefasste Modell am besten vor dem Kauf auch einmal in die Hand nehmen.
Gesetz verbietet Klappmesser unter diesen Bedingungen
Anders als Kampf- und Butterflymesser (Balisongs), die in Deutschland grundsätzlich verboten sind, können Klappmesser bis zu einer Klingenlänge von 12 Zentimetern mitgeführt werden, solange es sich hierbei um zweihändig zu bedienende Messer handelt.
Bei sogenannten Einhandmessern, die als "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge" (§ 42 a WaffG Bundeskriminalamt) definiert werden, ist die Klingenlänge unbeachtlich. Zu diesen gehören Messer mit Knopf oder Griffloch zum Öffnen. Sie fallen gemeinsam mit feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm unter das Führverbot. – Das Mitführen dieser Messer ist somit nur bei "berechtigem Interesse", wie z. B. der Berufsausübung, erlaubt. Feststehende Messer dürfen nur bei einer Klingenlänge von maximal 12 cm mitgeführt werden.
Einschränkungen gelten in jedem Fall bei öffentlichen Veranstaltungen und bei Flugreisen: Klappmesser gehören nicht ins Handgepäck, können aber, solange sie nicht unter das Führtverbot fallen, im Koffer mit aufgegeben werden.
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