Keine Mehrwertsteuer beim Kauf

Förderung für Balkonkraftwerke: Das müssen Mieter und Eigentümer wissen

Balkonkraftwerke werden staatlich gefördert: Vom Wegfall der Mehrwertsteuer profitiert jeder Käufer, zusätzliche Förderungen gibt es auch – doch der Weg ist komplizierter.

Ein Sparschwein auf einem Solarmodul
Wer Glück mit dem Wohnort hat, kann unter Umständen doppelt sparen: Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer und im besten Fall durch eine lokale Förderinitiative. Foto: iStock / Marc Calleja Lopez
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Balkonkraftwerke sind ideal für Mieter und Eigenheimbesitzer, die keinen Platz für eine große PV-Anlage haben oder keine umfassenden baulichen Veränderungen vornehmen können bzw. möchten. Für Aufbau und Installation braucht es kaum handwerkliche oder technische Fertigkeiten, der Anschluss klappt einfach über die Steckdose, ohne dass ein Fachbetrieb beauftragt werden muss. Zudem ist der finanzielle Aufwand ein ganz anderer: Während ausgewachsene Photovoltaik-Anlagen auf Dächern mehrere Tausend Euro kosten, sind wertige Balkonkraftwerk-Komplettsets heute schon unter 500 Euro erhältlich.

Keine Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke

Das bedeutet natürlich nicht, dass Käuferinnen und Käufer nicht trotzdem zusätzlich sparen wollen. Zum einen sind Balkonkraftwerke, Mikrowechselrichter oder auch Solarspeicher noch bis mindestens Ende des Jahres 2026 von der Mehrwertsteuer befreit. Das bedeutet: Alle Balkonkraftwerke werden damit indirekt von der Bundesregierung gefördert, ohne dass man irgendeine Art von Antrag stellen muss. Und das in nicht unerheblicher Höhe: Addiert man zu einem aktuell gängigen Verkaufspreis von beispielsweise 400 Euro den ansonsten üblichen Steuersatz von 19%, dann landet man bei theoretischen Mehrkosten von 76 Euro.

Der Wegfall der Mehrwertsteuer für die Mini-Solaranlagen soll bis Ende 2026 gelten – das behaupten zumindest mehrere Anbieter von Balkonkraftwerken im Internet. Die Verbraucherzentrale weißt jedoch darauf hin, dass die "die genannten Regelungen zu Einkommensteuer und Umsatzsteuer ohne Befristung beschlossen wurden". Allerdings bleibt natürlich abzuwarten, ob die nächste Bundesregierung am aktuellen Förderkurs festhält. In Österreich beispielsweise hat die neue Regierungskoalition am 7. März das Ende der dortigen Mehrwertsteuerbefreiung beschlossen, und zwar schon zum 31. März 2025.

Balkonkraftwerk für Einsteiger
Solarway 880W Balkonkraftwerk – mit 2 bifazialen Solarmodulen, Envertech-Wechselrichter und Kabeln
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Kauftipp unter 300 Euro
Solakon 880 Watt Balkonkraftwerk: 2 bifaziale Solarmodule, Growatt-Wechselrichter und Kabel
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Werden Balkonkraftwerke bundesweit gefördert?

Sieht man von der Steuerbefreiung ab, existiert in Deutschland derzeit kein bundesweites Förderprogramm für Steckersolargeräte. Weder über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr) noch über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kann man Fördergelder beantragen, wenn man ein Balkonkraftwerk kauft oder installiert. Bei der KfW gibt es zwar ein Programm zur Förderung von „Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen“ – hierbei geht es jedoch nicht um finanzielle Zuschüsse, sondern um einen Investitionskredit, der bei der Durchführung solcher Vorhaben helfen soll (Kredit Nr. 270 Erneuerbare Energien – Standard).

Förderung für Balkonkraftwerke: Teilweise Ländersache

Das bedeutet aber nicht, dass keine Chance auf eine finanzielle Unterstützung beim Balkonkraftwerk-Kauf besteht – es wird nur ein bisschen komplizierter. Derzeit gibt es drei Bundesländer, die solche kleinen Solaranlagen auf Landesebene unterstützen: Berlin, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Webseiten der offiziellen Programmen der Länder haben wir unten im Abschnitt "Links" für Sie hinterlegt.

In allen drei Bundesländern gibt es einige Besonderheiten, die beachtet werden müssen:

  • Berlin: In der Hauptstadt können Mieter und Eigentümer einen Zuschuss beantragen, der im Optimalfall 500 Euro beträgt. Allerdings darf die maximale Leistung des Balkonkraftwerks 600 Watt nicht überschreiten. Zudem muss die Förderung vor der Anschaffung beantragt werden. Apropos Berlin: Die dort beheimatete Stiftung Warentest hat in einem großen Vergleichstest mehrere Balkonkraftwerke unter die Lupe genommen.

  • Sachsen: Seit dem 23. Januar 2025 ist die Antragstellung wieder möglich, allerdings nur für Mieter. Dafür sind in Sachsen Anlagen mit bis zu 800 Watt förderbar. Anders als in Berlin soll die Beantragung der Förderung erst nach Kauf und Installation des Balkonkraftwerks erfolgen.

  • In Mecklenburg-Vorpommern ist die Situation vergleichbar mit Sachsen – auch hier haben derzeit nur Mieter Aussicht auf Bezuschussung, die ebenfalls maximal 500 Euro für Geräte mit bis zu 800 Watt Leistung beträgt.

Das Online-Portal des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Balkonkraftwerk-Förderung.
Das Online-Portal des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass die Balkonkraftwerk-Fördermittel für Eigentümer ausgeschöpft sind. Foto: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

In anderen Bundesländern gab es ebenfalls Förderprogramme, die aber bereits auf Eis gelegt wurden: Anfangs 2023 beispielsweise titelte die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein noch „Freie Fahrt für Balkonkraftwerke“ und lobte Zuschüsse in Höhe von 200 Euro aus. Im März 2024 machte die Notlage im Landeshaushalt dem Programm jedoch den Garaus.

Lokale Förderung: Städte und Gemeinden unterstützen Balkonkraftwerke vielerorts

Wer nicht das Glück hat, in einem dieser drei Bundesländer zu wohnen, der hat noch die Chance, dass es in der jeweiligen Stadt oder Kommune ein lokales Förderprogramm für Balkonkraftwerke gibt. Eine Aufzählung, in welchen Gemeinden Balkonkraftwerke gefördert werden, würde den Umfang dieses Ratgebers bei weitem sprengen – an dieser Stelle hilft die Suchmaschine Ihrer Wahl, wenn sie nach "Balkonkraftwerk Förderung Stadtname" fragen.

Ein paar Förderprogramme aus ganz unterschiedlichen Ecken von Deutschland seien an dieser Stelle aber beispielhaft erklärt (Stand: März 2025). Sie vermitteln recht anschaulich, dass von einem einheitlichen Förder-Zustand nicht die Rede sein kann.

Screenshot der Webseite der Stadt Augsburg zum Thema Balkonkraftwerk-Förderung
Augsburger Solarförderprogramm: Die Antragstellung ist seit dem 3. Januar 2025 wieder möglich. Foto: Stadt Augsburg
  • Augsburg: In der bayrischen 300.000-Einwohnerstadt sind seit dem 3. Januar 2025 wieder Förderungen verfügbar. Balkonkraftwerke werden mit bis zu 100 Euro bezuschusst, allerdings muss der Antrag auf Förderung vor dem Kauf erfolgen.

  • Köln: Die Rhein-Metropole unterstützt den Kauf von Balkonkraftwerken mit bis zu 300 Euro und möchte den Antrag bereits vor dem Kauf auf dem Tische haben. Allerdings hat das Programm aktuell einen Haken: Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Köln werden derzeit keine Bewilligungsbescheide erstellt und keine Förderzuschüsse ausgezahlt. Sobald die neue Haushaltssatzung 2025 Inkraft tritt, können neue Förderanträge gestellt werden.

  • Landau in der Pfalz: „Sie möchten ein Balkonkraftwerk kaufen? Suchen Sie sich in Ruhe etwas passendes aus, es sind ausreichend Fördermittel vorhanden“ verkündet die kreisfreie 50.000-Einwohner-Stadt auf ihrer Homepage. Bis zu 200 Euro winken als Balkonkraftwerk-Förderung, die Antragstellung kann nach dem Kauf erfolgen.

  • Gelsenkirchen: „200 Euro für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung über 400 bis 800 Watt“ lobt die Stadt im Ruhrgebiet aus. Die Antragstellung kann dabei entspannt nach dem Kauf erledigt werden.

  • Weimar: „Die Energiewende hat eine zentrale Bedeutung für Weimars Weg in eine sichere, umweltverträgliche und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft“ verkündet die Stadt auf ihrer Homepage. Deshalb wurde bereits im Sommer 2024 ein Entwurf für eine Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken in den Stadtrat eingebracht. Aktuell ist das Programm aber nicht freigeschaltet.

Balkonkraftwerk-Förderung: Prozedere, Fristen und Förderhöhe

Wenig überraschend, ist es wichtig, sich vorab über konkrete Fristen und Abläufe bei der Beantragung der Förderung zu informieren. Denn: Je nach lokalem Förderprogramm können unterschiedliche Fristen gelten, mitunter stehen Fördertöpfe nur bis zu einem bestimmten Termin zur Verfügung. Andernorts ist es vielleicht nur für Bewohner einer Mietwohnung möglich, einen Zuschuss zum Balkonkraftwerk zu erhalten. Darüber hinaus variieren die geförderten Summen – die schwanken in der Regel zwischen 100 Euro im Minimum und 500 Euro im Maximum.

Ein besonderes Augenmerk sollte auf dem Ablauf des lokalen Förderprogramms liegen: Wo es reicht, den Zuschuss nach Kauf und Installation eines Balkonkraftwerks einzureichen, fällt im Vorfeld natürlich kein Aufwand an. Allerdings kann man sich dann nicht sicher sein, ob man letztlich eine Förderung erhalten wird oder auf dem Kaufpreis sitzen bleibt. Da sich Balkonkraftwerke in puncto Anschaffungskosten in der Regel im dreistelligen Bereich bewegen und damit deutlich günstiger sind als herkömmliche Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, ist das finanzielle Risiko aber überschaubar.

Wer wiederum eine Förderinitiative nutzen möchte, bei der Zuschüsse schon vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks beantragt werden müssen, der kann zwar auf der sicheren Seite sein – allerdings kann es je nach Bearbeitungszeit zu unerwünschten Wartezeiten kommen, während man eigentlich schon Sonnenstrom aus den Solarmodulen kitzeln könnte...

Fazit

Die gute Nachricht lautet: Dank der Befreiung von der Mehrwertsteuer profitieren Käufer von Balkonkraftwerken, Wechselrichtern und auch Solarspeichern bereits von einer öffentlichen Förderung – und dafür sind überhaupt keine Anträge nötig. Möchte man zusätzliche Zuschüsse erhalten, wird es etwas komplizierter, weil keine Fördertöpfe auf Bundesebene existieren. Abgesehen von den drei Bundesländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen hängt es von lokalen Förderungen auf Stadt- und Gemeindeebene ab. Die sind aber reichlich vorhanden – mit ein bisschen Glück vielleicht auch in Ihrem Wohnort.

Wenn die Solarmodule eines Balkonkraftwerks nicht gerade gen Norden ausgerichtet sind oder tagsüber massiv im Schatten liegen, dann lohnt sich ein Balkonkraftwerk über kurz oder lang immer. Die Solarmodule selbst haben eine Lebenserwartung von deutlich über 20 Jahren, dabei entstehen kaum Wartungskosten. Auch der Wechselrichter hält vermutlich seine 15 Jahre durch. Ein gut ausgerichtetes, nicht verschattetes Balkonkraftwerk mit 800 Watt kann für jährliche Strom-Ersparnisse in Höhe von über 100 Euro sorgen – damit sind die Anschaffungskosten nach einem Bruchteil der Lebensdauer wieder drin.

Seit Steckersolargeräte als "priviligierte Maßnahme" anerkannt wurden, muss der Vermieter einen triftigen Grund haben, um die Installation eines Balkonkraftwerks zu untersagen. Es besteht also ein grundsätzliches Recht auf den Betrieb eines Balkonkraftwerks, auch in Mietwohnungen.

Damit eine PV-Anlage als Balkonkraftwerk mit vereinfachter Anmeldung durchgeht, darf laut der Bundesregierung die installierte Leistung insgesamt 2.000 Watt nicht überschreiten. Es sind also beispielweise vier Solarmodule à 500 Wp Leistung erlaubt. Nicht mitgerechnet wird hier übrigens der Bonus-Ertrag, den bifaziale Solarpanels aufgrund ihrer Technik hinzufügen. Generell muss die 2.000 Watt Modulleistung hinter einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Leistung hängen. In der Praxis bedeutet das: Auch an weniger sonnigen Tagen erreicht man so leichter die maximal erlaubten 800 Watt, die ins Hausnetz eingespeist werden dürfen.

Natürlich hängt das von der Anzahl und Leistungsfähigkeit der Module ab. Balkonkraftwerke mit einem Modul und circa 450 Watt Leistung sind inklusive Wechselrichter und Kabeln mittlerweile schon zu einem Preis von unter 250 Euro erhältlich. Varianten mit zwei Solarpanels und 800 bis 1000 Watt Modulleistung kosten oft 300 bis 400 Euro. (Stand: Anfang 2025) Je nach Anbieter bzw. Shop kommen noch Versandkosten in Höhe von etwa 50 Euro dazu, auch die Kosten für Halterungen – meist 40 bis 80 Euro pro Modul – sollten Interessierte bei der Anschaffung im Kopf behalten.

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