Balkon anbauen

Neben zusätzlichem Wohnraum bietet ein Balkon vor allem im Sommer eine erhöhte Lebensqualität. Auch an Wohnungen, die bisher ohne Balkon auskommen mussten, können Sie einen Balkon anbauen.

(1/3)
Altersgerechter Umbau von Balkonen und Terrassen jetzt förderfähig

Balkon anbauen

Auch nachträglich lassen sich Balkone, Loggien und Terrassen sanieren. Im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ werden Baumaßnahmen, die den Außenbereich zu einem barrierefreien Ort machen, finanziell unterstützt.

Altersgerechter Umbau von Balkonen und Terrassen jetzt förderfähig

Fördergeld für Balkonsanierung

Sommerfrische für jedermann: Der altersgerechte An- oder Umbau von barrierearmen Balkonen, Loggien und Terrassen ist förderfähig.

Altersgerechter Umbau von Balkonen und Terrassen jetzt förderfähig

Balkon nachträglich anbauen

Balkone und Terrassen verbessern nicht nur im Sommer die Lebensqualität: Damit auch die älteren Bewohner sowie körperlich eingeschränkte Menschen den Außenbereich nutzen können, ist ein schwellenloser Zugang erforderlich.

Eine Nachrüstung ist an fast allen Häusern möglich und schnell realisierbar. Eigentümer sollten jedoch einige wichtige Spielregeln kennen und einhalten, ehe Sie nachträglich einen Balkon anbauen lassen.

Ehe Besitzer mit dem Umbau starten, müssen sie an einige Dinge denken. So darf in Mehrfamilienhäusern mit unterschiedlichen Eigentümern ein Balkon nur angebaut werden, wenn alle Besitzer des Hauses einwilligen. Eine kostensparende Option in einem Mehrfamilienhaus kann der gemeinschaftliche Anbau von Balkonen an allen Wohnungen sein. Auch die Nachbarn sollten um Zustimmung gebeten werden – der Balkon-Anbau kann sich sonst enorm verzögern, wenn diese im Bauverfahren ihre Einwilligung verweigern.

Nach der Zustimmung aller empfiehlt es sich, einen Architekten zu engagieren. Dieser berät bei der richtigen Wahl des Materials, der passenden Balkonart und der optimalen Platzierung. Tipp: Bei Architekten besteht auch die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. So kann man die Gesamtkosten des Baus besser abschätzen. Im Anschluss gilt es, einen Bauantrag zu stellen. Dieser muss beim Bauamt eingereicht werden und enthält neben einer Baubeschreibung den Lageplan, verschiedene Gebäudeansichten und einen Grundriss. Eigentümer sollten sich dringend vorher über regionale Vorschriften informieren und diese bei ihrem Bauvorhaben berücksichtigen.
Nach allen Abstimmungen geht es daran, den Balkon anzubauen. Hierbei empfiehlt es sich, eine Spezialfirma zu beauftragen. Der Architekt kann dabei erneut helfen, wenn es um baurechtliche Schritte und die Überwachung der konkreten Arbeiten geht.

Auch wenn die Nachrüstung auf den ersten Blick mit etwa 15.000 Euro für einen Einzelbalkon erst einmal eine große Investition darstellt, macht sie sich bezahlt. Für Eigentümer steigert sich vor allem die Wohnqualität. Außerdem wird zusätzliche Abstellfläche geschaffen. Bei vermieteten Objekten erhöhen sich nicht nur die Vermietungschancen, sondern auch die Einnahmemöglichkeiten: Ein Balkon kann zu 50 Prozent als Wohnfläche gerechnet werden. Für die Finanzierung der Modernisierungsarbeiten bietet sich ein Bausparvertrag an.

Balkon anbauen: auskragend oder selbsttragend?

Es gibt mehrere Wege zum neuen Balkon. Eine Möglichkeit: Sie können sich den Balkon von einer Schlosserei oder Zimmerei bauen lassen, eventuell über einen Architekten, der neben Entwurf und Statik auch die baurechtlichen Formalitäten für Sie erledigt. Oder Sie wenden sich an spezialisierte Balkonbau-Betriebe, die von der Planung über die Herstellung bis zur Montage alles aus einer Hand anbieten. Sie können auch beurteilen, was statisch machbar ist.

Wenn die Tragfähigkeit der Außenwand nicht so mitspielt, wie sie sollte, ist dies für selbsttragende Vorstellbalkone kein Hindernis. Sie stehen auf vier stabilen Stützen, nur ein in der Außenwand verdübelter Gleitwandanker stabilisiert die Konstruktion. So können sich die Bauteile frei bewegen und leiten ihre Kräfte nicht in die Fassade. Anbaubalkone hingegen kommen mit zwei stabilen Stützen an der Frontseite aus. An der Fassade werden sie mit starren Wandankern und Konsolen fixiert. Oftmals sind jedoch die Stützen des Balkons einfach störend, z. B. wenn sich unter dem Freisitz eine Garageneinfahrt oder ein Weg befindet. Dann bieten sich freitragende Kragarm-Balkone an, die über Zugstangen und Konsolen an den Geschossdecken befestigt werden. Die Balkontiefe kann bei dieser Lösung allerdings nicht beliebig groß gewählt werden.

Balkon anbauen mit Fördergeld

Die KfW schafft mit ihrem Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ zahlreiche Anreize für alle Baumaßnahmen, die Barrieren abbauen und unabhängig vom Alter und körperlicher Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Das gilt für nachträgliche Sanierungsmaßnahmen in Haus oder Wohnung ebenso wie für den Kauf erstmals barrierefrei gestalteter Immobilien. Interessierte können je nach Umfang der realisierten Maßnahmen mit zinsgünstigen Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit rechnen.

Seit dem 1. April 2012 liegt das bestehende Programm deutlich vereinfacht vor. Außerdem werden weitere förderfähige Baumaßnahmen ergänzt. Dazu gehört zum Beispiel der Anbau von barrierearmen Balkonen, Loggien oder Terrassen. Voraussetzung für die Förderung eines solchen Freisitzes sind eine schwellenlose Erreichbarkeit und Brüstungen mit Durchsichten ab einer Höhe von 60 Zentimetern über Bodenniveau. So haben auch Rollstuhlfahrer oder anderweitig körperlich beeinträchtigte Personen jederzeit freien Zugang zum Balkon und können den Blick ins Grüne genießen.

Video Platzhalter
Video: Xcel Production

Neben Selbstnutzern und Mietern sind auch Vermieter antragsberechtigt, die auf den demografischen Wandel reagieren und ihre Objekte modernisieren möchten, damit sie langfristig vermietbar bleiben. Wer den An- oder Umbau von Balkonen, Loggien oder Terrassen mit den beschriebenen Eigenschaften plant und sich für dieses Förderangebot interessiert, sollte zudem beachten, einen entsprechender Antrag vor Sanierungsbeginn oder Kauf bei der KfW einzureichen. Mehr dazu unter: www.kfw.de/159

Quelle/Fotos: epr/KfW Bankengruppe, LBS, BAUIDEE, Archiv

Das könnte Sie auch interessieren ...