Diese Tipps sorgen beim Streichen der Wohnung für Erfolg
Spätestens beim Auszug muss man meist die gesamte Wohnung streichen. Aber auch nach ein paar Jahren in der Wohnung, vertragen viele Zimmer einen neuen Anstrich.
Wenn die Wände in der Wohnung abgenutzt aussehen, können Sie die Wohnung streichen. In manchen Mietverträgen ist sogar festgelegt, wann Sie welches Zimmer in der Wohnung streichen müssen. Wie oft Sie die Wohnung streichen müssen und die besten Tipps zum Streichen, erfahren Sie hier.
Was braucht man zum Streichen einer Wohnung?
Dass man Farbe und einen Pinsel zum Streichen braucht, weiß wohl jeder. Aber das ist natürlich nicht alles. Denn zum Streichen gehören auch kleinere Reparaturen an der Wand und das Abkleben von Steckdosen, Lichtschaltern, Türen, Fenstern und Leisten.
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Für die Vorarbeiten brauchen Sie daher Malervlies für den Boden, evtl. Abdeckfolie für Möbel, Malerkrepp für Steckdosen und Co., einen Spachtel und Fugen- und Spachtelmasse zum Ausbessern von Bohrlöchern oder kleinen Rissen und eine Leiter. Wenn Sie dann die Wände abgeklebt haben, können Sie auch entscheiden, ob Sie Tiefengrund auftragen. Tiefengrund ist dann sinnvoll, wenn die Wände sandig oder porös sind oder wenn sie viel Flüssigkeit aufnehmen. Wenn Sie Tiefengrund auftragen, muss dieser auch erst einmal trocknen. Anschließend benötigen Sie zum Streichen noch folgende Dinge:
- Farbe
- Abstreifgitter
- Farbwanne oder Eimer
- Farbroller für große Flächen
- Pinsel für Ecken und schwer erreichbare Stellen
- Teleskopstange, um auch an hohe Decken zu gelangen
Wohnung neu streichen: Welche Farbe?
Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, haben Sie meistens weiße Wände. Wem das zu langweilig ist, der kann die Wände auch farbig streichen. Aber welche Farbe nimmt man? Dafür muss man wissen, dass verschiedene Farben unterschiedliche Wirkungen haben. So eignen sich für das Schlafzimmer am besten die Farben Blau, Braun, Grün und Rosa. Nicht geeignet sind z.B. Rot oder Lila. Auch für einen schmalen Flur nehmen Sie besser helle Farben, die den Raum größer wirken lassen. Letztendlich können Sie aber natürlich die Farbe verwenden, die Ihnen gefällt.
Tipp: Wenn Sie Allergiker oder empfindlich sind, können Sie auch spezielle Wandfarbe benutzen. Lehmfarbe oder Kalkfarbe kommen ohne Konservierungsstoffe aus und sind somit gesünder und auch für empfindliche Menschen geeignet.
Wenn Sie beim Auszug die Wände streichen müssen, verwenden Sie weiße Wandfarbe. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Farbe gut deckt. So sparen Sie sich viel Zeit, weil Sie die Wände keinen zweiten Anstrich benötigen. Normalerweise verwendet man zum Streichen dann Dispersionsfarbe. Sie ist eine universell einsetzbare Wandfarbe und ist für alle Zimmer und Untergründe geeignet. Für die Küche und das Bad kann man auch spezielle Farbe benutzen, die Schimmel vorbeugt. Wenn Sie aber nie Probleme mit Schimmel in der Wohnung hatten, können Sie darauf verzichten.
Wohnung streichen: Wie viel Farbe?
Wer die Wohnung streichen will, braucht natürlich ausreichend Farbe. Denn wenn man Farbe während des Streichens neu kaufen muss, kostet das viel Zeit und kann zu unschönen Flecken führen. Doch woher weiß man, wie viel Farbe man braucht? Es gibt eine recht simple Rechnung, mit der Sie erfahren, wie viel Farbe Sie brauchen. Diese lautet: Länge x Breite (Grundfläche des Raums) x 3. So erhalten Sie die Quadratmeter für Decken und Wände. Wenn Sie nur die Wände streichen, rechnen Sie Länge x Breite x 2. Das Video zeigt noch einmal ganz genau, wie Sie den Materialbedarf berechnen:
Tipp: Als Faustformel hat sich auch bewährt, wenn Sie mit 200ml pro Quadratmeter rechnen.
Mietwohnung streichen: Wie oft?
Wie bereits oben erwähnt, gibt es Mietverträge in denen festgelegt ist, wann man welchen Raum neu streichen muss. Darin heißt es dann meist, dass Bad und Küche nach drei Jahren frisch gestrichen werden muss. Wohn- und Schlafräume brauchen dann nach fünf Jahren einen neuen Anstrich und Nebenräume erst nach sieben Jahren. Grundsätzlich macht ein weißer Anstrich aber nur Sinn, wenn eine Abnutzung sichtbar ist. Bei einem neuen Anstrich geht es hauptsächlich um den Erhalt der Wohnung. Wenn man aber ausziehen möchte, sieht das Ganze noch einmal anders aus. Aber muss man die Wohnung streichen, wenn man auszieht? Nein, eine Pflicht für Mieter gibt es nicht. In einem BGH-Urteil aus 2015 wurde beschlossen, dass alle Klauseln zur Schlussrenovierung unwirksam sind. Denn diese nun ungültigen Klauseln sorgen für eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. In älteren Mietverträgen (vor 2015) sind somit die Klauseln für Schönheitsreparaturen oder Renovierung bei Auszug ungültig.
Aber was ist mit einem Mietvertrag, der nach 2015 abgeschlossen wurde. Muss der Mieter dann beim Auszug streichen, wenn es im Mietvertrag steht? Dazu gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen. Wenn Sie z.B. eine unrenovierte Wohnung übernehmen, dürfen Sie beim Auszug nicht zu einer Renovierung verpflichtet werden. Beim Auszug müssen Sie auch dann nicht renovieren, wenn es im Mietvertrag starre Fristen gibt. Hierbei handelt es sich z.B. um eine Klausel, die besagt, dass man alle 3 Jahre die Wohnung renovieren muss. Denn wenn der Vermieter nicht den Grad der Abnutzung berücksichtigt, ist die Klausel unwirksam. Um Streit zu vermeiden, sollten Sie dennoch immer mit Ihrem Vermieter sprechen. Oft ist es so, dass man eine renovierte Wohnung auch mit frisch gestrichenen Wänden übergibt.
Wie lange braucht man, um eine Wohnung zu streichen?
Bevor man streichen kann, muss man mit den Vorarbeiten beginnen. Auch diese nehmen Zeit in Anspruch. Für das Abdecken von Möbeln, dem Boden oder das Abkleben von Steckdosen und Lichtschaltern rechnet man etwa 2,5 Minuten/qm ein. Wenn man auch noch alte Tapete entfernen möchte, muss man etwa 6 Minuten/qm einplanen. Und das auch nur, wenn sich die Tapete gut ablösen lässt. Den Tiefengrund auftragen (2 Minuten/qm) und das Streichen einer Grundierung (5 Minuten/qm) dauert natürlich auch noch etwas. Bei vielen Fugen und Rissen muss man auch mit 6 Minuten/qm rechnen. Da Spachtelmasse, Grundierung und Tiefengrund auch trocknen müssen, können Sie auch danach nicht direkt streichen. Das Streichen von Wand und Decke (in gleicher Farbe) ist beim Streichen der Wohnung das, was am wenigsten Zeit kostet. Wenn Sie etwa 6 Minuten/qm für das Streichen der Decke und der Wände brauchen, liegen Sie gut in der Zeit. Insgesamt kann man sagen, dass Sie etwa 2 Tage brauchen, wenn Sie eine gesamte Wohnung mit 50qm streichen möchten. Daran können Sie sich orientieren.
Praxistipp: Wer als Mieter eine größere Wohnung oder ein ganzes Haus streichen möchte, muss natürlich mit mehr Zeit rechnen.
Wie viel kostet es eine Wohnung streichen zu lassen?
Wer zwei linke Hände hat, kann auch einen Fachmann mit dem Streichen der Wohnung beauftragen. Dabei handelt es sich natürlich um einen Maler. Auch wenn man sich dadurch die Arbeit spart, muss man natürlich den Maler bezahlen. Aber wie viel verlangt ein Maler? Ein Maler ist mit dem Streichen der Wohnung schnell fertig. Daher muss man eher mit der Größe der Wohnung berechnen, wie viel man einem Maler zahlen muss. Hier hat sich ein Preis zwischen 7-9 Euro/qm als grober Richtwert erwiesen. Bei diesen Kosten geht es dann aber auch nur um die reine Arbeit. Materialkosten wie z.B. Farbe werden zusätzlich dazu berechnet.
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