Baugenehmigung Spielturm

Wenn in einem gemeinschaftlich genutzten Garten auf einmal ein großes Trampolin für Kinder steht oder ein Klettergerüst aufgebaut wird, finden daran nicht alle Mieter Freude. Auch im eigenen Garten kann eine Baugenehmigung für ein Kletterhaus erforderlich sein. Wir erklären, wann Sie eine Spielturm-Baugenehmigung benötigen.

Baugenehmigung Spielturm
Baugenehmigung für Klettergerüst: Riesen-Spaß für die Kinder bedeutet manchmal Riesen-Ärger mit den Nachbarn.
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Welche maximale Höhe für den Kletterturm ist erlaubt?

Wenn der Nachbar im Garten plötzlich einen meterhohen Spielturm, ein Monster-Trampolin oder einen riesigen Swimmingpool aufbaut, sind häufig Konflikte die Folge. Für Mieter gilt laut der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Sofern alle Bewohner den Außenbereich nutzen dürfen, müssen alle anderen Mietparteien vorab um Erlaubnis gebeten werden“. Ist sogar eine bauliche Veränderung des Grundstücks notwendig oder muss das Spielgerät fest im Boden verankert werden, muss der Vermieter in jedem Fall zustimmen. Wichtig: Die Spielgeräte dürfen beim Aufbau den Untergrund nicht beschädigen und auch beim späteren Entfernen sollten keine Schäden entstehen. Ansonsten müssen die Verantwortlichen für die Reparatur aufkommen.

Spielturm-Baugenehmigung: Wann ist sie notwendig?

Anders als bei Mietern benötigen Hauseigentümer normalerweise keine Einverständniserklärung der Nachbarn vor dem Aufstellen von Freizeitgeräten im Garten. Allerdings können bei einem fest in den Boden eingelassenen Swimmingpool die Landesbauordnungen Regelungen über einzuhaltende Grenzabstände zum Nachbargrundstück enthalten. Die einzelnen Bundesländer haben jeweils unterschiedliche Nachbarrechtsgesetze. Um Ärger von vornherein zu vermeiden, sollten Familien Freizeitgeräte besser an einer abgelegenen Stelle des Gartens platzieren.

Für einen Kletterturm gilt: Mieter müssen es vorher mit dem Vermieter abklären. Hauseigentümer dürfen den Kletterturm ohne Absprache aufbauen. Sie benötigen keine besondere Spielturm-Baugenehmigung. Vorsichtig sollte man nur bei einer Errichtung direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück sein. Die Rechtssprechung ist hier nicht eindeutig. Informieren Sie sich deshalb vorher bei der zuständigen Gemeinde nach den aktuellen Richtlinien. Das örtliche Bauamt hilft bei diesen Fragen weiter. So sind Sie auf der sicheren Seite und müssen den Spielturm nicht nach dem Bau wieder abreißen, weil ein genervter Nachbar deswegen vor Gericht ziehen will. Andere bauliche Einschränkungen gibt es nicht, sofern der Spielturm nur für private Zwecke genutzt wird. Trotzdem gibt es einige Sicherheitsaspekte, die Sie beachten sollten, damit Ihre Kinder beim Spielen nicht aufgrund baulicher Mängel der Kinderspielgeräte zu Schaden kommen.   

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