Vordach

Ein Vordach hat nicht nur gestalterischen Wert, sondern auch einen funktionalen. Denn stellen Sie sich vor, wie Sie sich fühlen würden, wenn Sie im strömenden Regen, in einem Hagelschauer oder Schneesturm vor der Eingangstür stehen und den Haustürschlüssel nicht finden?

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Und dann stellen Sie sich vor, dass das alles nur halb so wild ist, weil Sie unter dem schützenden Vordach Ihres Eingangsbereiches stehen. Deswegen geben wir Ihnen in diesem Artikel alles Wissenswerte mit auf den Weg: Von der möglichen Baugenehmigung bis zur Bauanleitung.

Ein Vordach lässt sich auch nachträglich noch über dem Eingang anbringen, auch bei durchaus alten Häusern. Am Ende ist es eine Frage der richtigen Montage, aber auch, ob Sie das Dach anbringen dürfen, falls Ihr Haus unter Denkmalschutz steht. Wir haben ein Vordach für ein Haus, das rund 80 Jahre alt ist, entworfen.

Vordach: Kosten

Bei der Gestaltung Ihres Vordaches sind Ihnen theoretisch keine Grenzen gesetzt. Praktisch entscheidet am Ende Ihr Geldbeutel über das Endergebnis. Wichtig ist, dass Sie sich Gedanken über folgende Fragen machen:

  • Welches Material soll das Gerüst des Vordaches haben?
  • Aus welchem Material soll die Dacheindeckung bestehen?
  • Welcher Stil passt zu Ihrem Haus?
  • Arbeiten Sie mit einem Bausatz, einer Eigenkonstruktion, einer Maßanfertigung eines Architekten?

Denn nicht nur die Materialien sind zu zahlen, sondern Sie müssen auch abschätzen, ob Sie das Vordach selber bauen können oder einen Handwerker dazu holen müssen. Einige Vordächer lassen sich recht leicht bauen und montieren, bei anderen bedarf es mehr Aufwand. Wird das Vordach hängend an der Fassade befestigt oder steht das Vordach auf Stützen und einem (eigenen) Fundament? Praxistipp: Bedenken Sie bei der Wahl des Vordachs auch etwaige Wartungs und Instandhaltungskosten!

Baugenehmigung für ein Vordach?

Ob ein Vordach baugenehmigungspflichtig ist, lässt sich nur mit "kommt darauf an" beantworten. Grundsätzlich gilt, dass jede Maßnahme baurechtliche Vorgaben berücksichtigen muss. Im Falle des Vordaches kommt es definitiv auf die Größe an und auf das Bundesland, in dem Sie leben. In der Regel wird eine Baugenehmigung zwingend erforderlich, wenn Abstandsflächen zum Nachbarn nicht eingehalten werden oder das Aussehen des Hauses grundsätzlich verändert wird – was bei einem Vordach mit eigener Statik und Dacheindeckung eher zutrifft als vielleicht bei einem filigranen Glas-Vordach. Um möglichen Ärger zu vermeiden, erkundigen Sie sich im Vorfeld lieber einmal zu viel beim Bauordnungsamt als gar nicht.

Viele weitere Informationen finden Sie auch in unserem Grundwissen zum Thema Vordach bauen.

Fotos: sidm, Archiv

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